Das Bildungswesen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird über den Haushalt der Gemeinschaft finanziert beziehungsweise subventioniert. Dieser Haushalt umfasst in seinen Einnahmen hauptsächlich eine Dotation des Föderalstaates, von der Wallonischen Region übermittelte Finanzen zur Ausübung der an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragenen Kompetenzbereiche, hauptsächlich den Bereich Beschäftigung, und den Teil der Rundfunk- und Fernsehgebühren, der von den Bewohnern der Gemeinschaft gezahlt wird. Erwähnenswert ist, dass der luxemburgische Staat sich seit einigen Jahren an den Ausgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor allem im Sonderschulbereich beteiligt, da ein erheblicher Anteil der Sonderschüler aus Luxemburg stammt.
Die Dotation des Föderalstaates an die Deutschsprachige Gemeinschaft wurde mit der Übertragung der Unterrichtsbefugnisse im Jahre 1989 entsprechend den Mehrkosten für das Unterrichtswesen angepasst. Da die Kosten für das Unterrichtswesen aufgrund eines nicht einkalkulierten außergewöhnlichen Schülerzuwachses in den folgenden Jahren sehr stark gestiegen waren, beschloss die Föderalregierung im Jahre 2000 eine Refinanzierung des Unterrichtswesens durch eine Erhöhung der Dotation.
Im Jahr 2009 beliefen sich die gesamten Einnahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf 186.277.867,70€ und die allgemeinen Ausgaben auf 206.456.127,90€. Bei Ausklammerung der Ausgaben für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsamt erreichen die Personalkosten im Bildungs- und Ausbildungsbereich des Haushalts einen Anteil von 83%.
Haushaltsplanung 2011
73,5 % des gesamten Budgets, das für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung steht, wird in Form von Gehältern im Unterrichtswesen und daran gekoppelten Soziallasten für das Landesamt für soziale Sicherheit, die Kindergeldkasse, das Landespensionsamt usw. ausgezahlt. Entwicklungen im Bereich der Personalstruktur oder Abänderungen in der Gesetzgebung, die das Personal betreffen, werden genau beobachtet, ebenso die Entwicklung der Indexzahlen.
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Da nicht alle Entwicklungen genau über einen bestimmten Zeitraum vorhersehbar sind, gibt es die Möglichkeit, während des Haushaltsjahres etwaige Anpassungen des Budgets vorzunehmen. In der Regel gibt es zweimal im Jahr eine so genannte Haushaltsanpassung.
Um den Gesamthaushalt der DG nicht in schwierige Engpässe zu bringen, ist es sehr wichtig, dass bereits bei der Vorbereitung des Budgets genauestens mit den zur Verfügung stehenden Informationen geplant wird. Dies ist vor allem im Bereich Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung von hoher Bedeutung, da das Budget, das für diesen Bereich zur Verfügung steht, rund 54,6 % des Gesamthaushaltes der DG ausmacht (Ausgabenermächtigungen 2011, 1. Haushaltsplanung). Da bei einer Gehaltsmasse im Unterrichtswesen von rund 78,45 Millionen Euro bereits kleine Schätzungsfehler große Auswirkungen haben können, ist besondere Aufmerksamkeit bei der Budgetplanung geboten.
Der gesamte Organisationsbereich Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung umfasst 2011 insgesamt rund 106,74 Millionen Euro. Diese sind in 10 Programmen untergebracht und diese Programme wiederum in einzelne Zuweisungen unterteilt. Neben den gehaltsgebundenen Ausgaben und den Gehaltskosten (Programm 00 und 01), die insgesamt rund 73,5% des Gesamtbudgets des Organisationsbereichs ausmachen, gibt es gesondert noch Programme für allgemeine Initiativen, Schülerbeförderung, Funktionssubventionen und Funktionsdotationen, Studienbeihilfen, Stipendien und wissenschaftliche Forschung, Kunstunterricht, außerschulische Aus- und Fortbildung im Bereich Mittelstand und Landwirtschaft sowie Schulbauten.
Private Mittel
Andere Finanzierungsquellen als die öffentlichen Mittel aus dem Haushalt der Gemeinschaft, z.B. private Spenden, Einnahmen aus der Wirtschaft oder aus eigenen Aktivitäten und Veranstaltungen, gibt es zwar auch, sie sind aber relativ unbedeutend und fallen nicht besonders ins Gewicht.
Finanzierungsbereiche
Drei wichtige Bereiche sind die Personalkosten, die Funktionskosten und die Gebäudekosten.
Die Gehälter bzw. Gehaltssubventionen (100%) aller Schulleiter, Lehrer, Erzieher, Sekretariatskräfte, Mitarbeiter der PMS-Zentren sowohl der öffentlichrechtlichen als auch der privatrechtlichen freien Unterrichtseinrichtungen werden aus öffentlichen Mitteln der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt, insofern sie gewissen Bedingungen und Vorschriften entsprechen (u.a. bzgl. der beruflichen Qualifikation) und ihre Anstellung den geltenden Bestimmungen entspricht.
Jeder Schulträger ist für das Funktionieren seiner Schulen verantwortlich. Die Gemeinschaftsschulen werden von der Gemeinschaft organisiert und finanziert. Sie erhalten zur Deckung der Funktions- und Anschaffungskosten eine Dotation zu Lasten des Haushalts der Gemeinschaft. Die subventionierten Schulträger des OSUW (offizielles subventioniertes Unterrichtswesen) und FSUW (freies subventioniertes Unterrichtswesen) erhalten von der Gemeinschaft Funktionszuschüsse, die einen großen Teil ihrer Unkosten abdecken.
Jeder Schulträger ist ebenso für den Bau und den Unterhalt seiner Schulgebäude verantwortlich. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat in den neunziger Jahren große Anstrengungen unternommen, um besonders den Schulträgern des freien Unterrichtswesens die Finanzierung ihrer Schulbauten zu erleichtern. Die Träger der subventionierten Schulen, sowohl die Gemeinden als auch die freien Schulträger, erhalten nunmehr von der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen ihrer Haushaltsmöglichkeiten 80 % der genehmigten Baukosten. Seit 2006, führt die DG ein ausführliches Investitionsprogramm im Bereich der Schulen durch. Insbesondere Primarschulen, Sekundarschulen und die AHS (allesamt auf dem Gebiet der Gemeinde Eupen) werden zurzeit im Rahmen eines großen PPP-Abkommens aufwändig renoviert, bzw. ganz neu gebaut.
Bedingungen für die Finanzierung bzw. Subventionierung durch die öffentliche Hand
Um von der Gemeinschaft anerkannt und subventioniert zu werden, muss jede Schule gewisse Bedingungen erfüllen. Dazu gehören:
- Eine durch den zuständigen Minister genehmigte Struktur haben,
- Durch den Unterrichtsminister genehmigte Lehrpläne vorweisen können,
- Die Aufsicht durch die Behörde akzeptieren,
- Einen Schulträger haben, der die volle Verantwortung trägt,
- Eine Mindestzahl von Schülern pro Stufe vorweisen können,
- Über Räumlichkeiten verfügen, die den Hygiene-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitskriterien entsprechen,
- Den pädagogischen Anforderungen entsprechende Lehr- und Lernmittel einsetzen,
- Eine pädagogische Einheit innerhalb eines Gebäudes oder innerhalb einer Gemeinde bilden,
- Lehrer einsetzen, die die Gesundheit der Schüler nicht gefährden,
- Die gesetzlich festgelegten Unterrichts-, Ferien- und Feiertage berücksichtigen.