Arten des technischen Sekundarbereichs
Der Schulpakt verpflichtet die Gemeinschaften, den Eltern die freie Wahl der Bildung für ihre Kinder zu gewährleisten. Das Gesetz unterscheidet zwischen konfessionellen, nicht konfessionellen und pluralistischen Schulen. Letztere sind bisher noch nicht organisiert worden.
Grundsätzlich müssen die GUW-Schulen alle Schüler aufnehmen und OSUW–Schulen alle Schüler der betroffenen Gemeinde und auch jene einer Nachbargemeinde, wenn die Schule für die zuletzt genannten Schüler die nächstgelegene Schule ist; die FSUW-Schulen dürfen die Einschreibung eines Schülers nur dann verweigern, wenn dessen Erziehungsberechtigten nicht bereit sind, dem Erziehungsprojekt der Schule zuzustimmen.
Geographische Verteilung
In Bearbeitung
Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung
Aufnahmebedingungen für eine Studienrichtung in der 2. Stufe des Befähigungsunterrichts
- Der Schüler, der das 2. gemeinsame Jahr (in der 1. Stufe) erfolgreich abgeschlossen hat (demnächst: der Schüler, der das Stufenzeugnis der 1. Stufe erhalten hat), kann in der 2. Stufe ein 3. Sekundarschuljahr nicht nur in einer Studienrichtung des Übergangsunterrichts (allgemeinbildender Unterricht und technischer Übergangsunterricht), sondern auch ein 3. Jahr in einer Studienrichtung des technischen Befähigungsunterrichts oder des berufsbildenden Unterrichts (der immer zum Befähigungsunterricht gehört) besuchen.
- Der Schüler, der in der differenzierten 1. Stufe das 2. B-Jahr erfolgreich abgeschlossen hat, wird in die 2. Stufe versetzt und zwar in eine Studienrichtung des berufsbildenden Unterrichts.
- Dorthin kann auch ein Schüler versetzt werden, der bereits 15 Jahre alt ist und ein 2. Jahr der Sekundarschule besucht hat (auch wenn er das Jahr nicht erfolgreich abgeschlossen hat), aber unter der Bedingung, dass der Zulassungsrat diesbezüglich ein positives Gutachten abgibt.
Aufnahmebedingung für eine Studienrichtung in der 3. Stufe des Befähigungsunterrichts
Um im Befähigungsunterricht in der 3. Stufe des technischen Unterrichts aufgenommen zu werden, muss ein Schüler das 4. Jahr dieser gleichen Unterrichtsform erfolgreich abgeschlossen haben (demnächst: das Stufenzeugnis der 2. Stufe in derselben Unterrichtsform erhalten haben). Änderungen der Studienrichtung innerhalb des Befähigungsunterrichtes sind nach dem 4. Jahr (d.h. nach Abschluss der 2. Stufe) zwar äußerst selten, aber unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich. Gleiches gilt auch für den Zugang zur 3. Stufe des berufsbildenden Unterrichts.
Alterstufen und Klassenbildung
Die Unterstufe aller Sekundarschulen (1. Stufe oder Beobachtungsstufe) baut auf der gemeinsamen Primarschule auf und vermittelt allen Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 7 und 8, also die Schüler der Altersgruppe zwischen 12 und 14 Jahren. Die Schüler werden in Jahrgangsklassen von etwa acht bis zehn Fachlehrern unterrichtet, die je nach Qualifikation für ein, zwei oder drei Fächer zuständig sind. Die Lehrer unterrichten auch in Parallelklassen desselben Jahrgangs und/oder in Klassen verschiedener Jahrgänge. Sie begleiten die Schüler häufig während mehrerer Jahre.
In der Oberstufe der Sekundarschule, die sich an Schüler der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren richtet (obschon in jeder Klasse viele Schüler älter als die meisten Mitschüler ihrer Jahrgangsklasse sind), ist die Situation ähnlich: trotz Stufenstruktur und Lehrplänen, die pro Stufe formuliert sind, wird bisher noch in Jahrgangsklassen unterrichtet. Die Leistungsbeurteilung findet fortlaufend statt – u.a. in zwei Prüfungen pro Schuljahr in allen Fächern – und die Entscheidung über die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe wird am Ende eines jeden Schuljahres vom Klassenrat getroffen. Echte Stufenpädagogik wird bisher nur sehr selten angewandt.
Es gibt keine offiziellen Empfehlungen oder Normen bezüglich der Klassengröße. Die Klassenbildung gehört zu den Entscheidungsbefugnissen des Schulleiters und des Pädagogischen Rates der Schule. Sie ist abhängig vom so genannten Stundenkapital der Schule, mit dem die Lehrer eingestellt werden können. Das Stundenkapital einer Schule hängt von ihrer Schülerzahl ab. Die Schule kann aufgrund ihrer Autonomie frei über das Stundenkapital verfügen. Im Allgemeinen liegt die Schülerzahl in den Pflichtfächer zwischen 22 und 30. In den Wahlfächern liegt sie meistens weit darunter, manchmal sogar – besonders in der Oberstufe – unter 10.
Differenzierung des Bildungsangebots
Schüler, die sich für die technische Unterrichtsform entscheiden, können nach Abschluss ihrer schulischen Ausbildung sowohl in den Beruf einsteigen als auch ein Studium aufnehmen. Neben den allgemeinbildenden Fächern erwerben die Schüler im technischen Unterricht gewerblich-technisch theoretische Kompetenzen und erhalten die Gelegenheit zur praktischen Anwendung des Erlernten. Der Zugang zum Studium an Universitäten und Hochschulen ist offen.
Im technischen Übergangsunterricht werden folgende Optionen angeboten:
- Handelstechnik
- Dienstleistungen für Personen, Sozial- und Familiendienste
- Gesellschafts- und Erziehungslehre
- Sport-Tennis
- Elektromechanik
Im technischen Befähigungsunterricht werden folgende Wahlfächer von der Schule angeboten und sie sind folgenden Berufsfeldern zuzuordnen:
- Landwirtschaft (Landwirtschaftskunde und Materialwartung, Forstkunde)
- Elektromechanik, Mikrotechnik, Elektronik, Mechanik, Motorenmechanik
- Bautechnik (Bauzeichnen und öffentliche Arbeiten, Holzindustrie, Holzverarbeitung, Bautechnik),
- Hotelgewerbe – Ernährung (Hotelfach, Feinkost)
- Bekleidungswesen (Industrielle Konfektion, Umänderungen, Verkauf)
- Angewandte Kunst (Werbetechnik, Grafik, Drucktechnik, Goldschmiedekunst)
- Dienstleistungen für Personen (Sozialtechnik, Familien- und Sanitätshilfe, Haarpflege, Kinderpflege)
- Angewandte Wissenschaften (Umwelttechnik, Biochemie, Sport)
- Wirtschaft (Buchführung und Verwaltungsinformatik, Sekretariat, Moderne Sprachen und Kommunikation, Touristik)
Zeitliche Gliederung des Schuljahres
Der Beginn und das Ende des Schuljahres sowie die Daten der schulfreien Tage werden für jedes Schuljahr von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Der Wochenstundenplan umfasst laut Grundlagendekret von 1998 im Sekundarschulwesen zwischen 28 und 36 Unterrichtseinheiten von 50 Minuten, die vom Schulleiter nach Beratung im Pädagogischen Rat und nach Konsultierung der Eltern- und der Personalvertretungen auf die einzelnen Wochentage zwischen 8 und 17 Uhr verteilt werden.
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) beginnt das Schuljahr offiziell am 1. September (eigentlich am ersten Arbeitstag des Monats September) und endet am 30. Juni (eigentlich am letzten Arbeitstag im Monat Juni) des nächsten Ziviljahres. Neben den zweimonatigen Sommerferien (vom 1. Juli bis zum 31. August) haben die Schüler zwei Wochen Winterferien (Weihnachts- und Neujahrswoche), zwei Wochen Frühlingsferien (Osterferien) und zweimal eine Ferienwoche (um den 1. November und nach Karneval). Folgende Tage gelten in der DG als Feiertage (bzw. als schulfreie Tage): Ostermontag, der 1. Mai, Christi-Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. November, der 11. November, der 15. November (offizieller Feiertag der DG).
Ein Schuljahr muss – für den Schüler - zwischen 180 und 184 Unterrichtstage umfassen, im Schnitt also 182 Tage, die sich über 37 Wochen verteilen.
Aus verwaltungstechnischen und organisatorischen Gründen ist die Schule aber darüber hinaus noch in der ersten Juliwoche sowie in den beiden letzten Augustwochen geöffnet. Außer dem Schulleiter und dem Verwaltungspersonal, die noch offiziell im Dienst sind, sind auch Lehrer anwesend, die sich trotz des Urlaubs noch in der Schule einsetzen (für Verwaltungsarbeiten, Elternberatung und Schüleranmeldungen, Vorbereitung des neuen Schuljahres: Erstellung der Stundenpläne, Einrichtung der Klassenräume,... oder auch - seit 2005 per Dekret ermöglicht - zur Durchführung von Nachprüfungen in der letzten Augustwoche).
Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer
Die Schulwoche umfasst fünf Tage. In den Sekundarschulen wird – wie in der Primarschule - wöchentlich an fünf Vormittagen (von montags bis freitags) und an vier Nachmittagen (montags, dienstags, donnerstags, freitags) unterrichtet. Vormittags werden fünf und nachmittags drei Unterrichtsstunden erteilt. Das ergibt demnach ein Wochenstundenraster von 37 Unterrichtsstunden. In der Unterstufe des Sekundarbereichs (1. Stufe) nehmen die Schüler im Durchschnitt wöchentlich an 33 Unterrichtsstunden teil, in der Oberstufe (2. und 3. Stufe) dürfte der Durchschnitt bei 36 im technischen Unterricht liegen. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende liegen zwischen 8 und 17 Uhr und werden vom Schulleiter – auf Vorschlag des Pädagogischen Rates und nach Rücksprache mit der Elternvertretung - festgelegt: In vielen Fällen findet der Unterricht morgens zwischen 8.15 Uhr und 12.35 Uhr statt und nachmittags zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr. Vormittags gibt es nach der zweiten oder dritten Unterrichtsstunde eine ungefähr zehnminütige Pause. Die Mittagspause dauert ungefähr eine Stunde. Die meisten Schüler bleiben in der Mittagspause unter Aufsicht in der Schule und können in der Schulkantine ein warmes Mittagessen zu sich nehmen.
Wegen der frühen Ankunfts- und späten Abfahrtszeiten mancher Busse, die die Schülerbeförderung gewährleisten, verbringen viele Sekundarschüler an vier Tagen in der Woche bis zu 8 Stunden in der Schule. Spezielle Hausaufgabenbetreuung nach der Schulzeit ist in der Schule nicht vorgesehen. An den Hausaufgaben kann jedoch schon in der Schule während der Springstunden (= unterrichtsfreie Stunden im Wochenstundenraster des Schülers) gearbeitet werden. Wegen der manchmal sehr früh ankommenden Busse werden die Schüler ab etwa 7.30 Uhr in der Schule betreut. Seit wenigen Jahren gibt es an einigen Orten eine nachschulische Betreuung auf privater Basis bis 18 Uhr.