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Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Belgium - German-Speaking Community

4.Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Last update: 21 January 2021

FBBE für Kinder unter 3 Jahren

Für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern unter 3 Jahren ist das Ministerium der DG nicht direkt zuständig für die Organisation der Einrichtungen, sondern verschiedene privaten Unternehmen und Vereinigungen ohne Erwerbszweck. Das Angebot bezieht sich vor allem auf Kinderbetreuung, um den Eltern zu ermöglichen einen besseren Zugang zur Arbeitswelt zu haben.

Die Abteilung für Familie, Soziales und Gesundheit des Ministeriums der DG hat jedoch folgende Kompetenzen und Verantwortungen: sie überprüft alles, was im Gebiet der Kinderbetreuung gemacht wird, sie stellt die Anerkennungsbedingungen auf für die Einrichtungen, die Subventionierung und die Qualitätssicherung. Die DG kontrolliert und evaluiert die Einrichtungen und hat auch eine Informations- und Beratungsrolle.

Um diese Kompetenzen zu gewährleisten ist im Ministerium der DG die Agentur „Dienst für Kind und Familie“ (DKF) gegründet worden. Sie hat den Auftrag die Gründung von Kinderbetreuungseinrichtungen zu fördern, die Organisation zu überprüfen, sowie die Qualität zu kontrollieren und evaluieren.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind am 18. Januar 2007 in einem Erlass der Regierung zur Kinderbetreuung formuliert worden. Die allgemeinen Grundsätze lauten wie folgt:

Art. 2. Die im Rahmen vorliegenden Erlasses anerkannten Personen oder faktische Vereinigungen garantieren in der Kinderbetreuung jedem Kind unabhängig von Rasse, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Weltanschauung optimale Möglichkeiten und Chancen zur Entfaltung. Sie berücksichtigen den individuellen Rhythmus des Kindes, fördern die geistige und motorische Entwicklung, die Kreativität und Beziehungsfähigkeit des Kindes. Zudem bieten sie ausreichend Struktur und Bewegungsfreiheit für jedes Kind.

Art. 3. Unbeschadet anders lautender zwingender gesetzlicher Bestimmungen sind die Personen, de an der Ausführung des vorliegenden Erlasses beteiligt sind, dazu verpflichtet, die Angaben, die ihnen in Ausübung ihres Auftrages anvertraut werden, vertraulich zu behandeln.

Art. 4. Jede im Rahmen vorliegenden Erlasses anerkannte natürliche oder juristische Person sowie jede faktische Vereinigung, die Kinderbetreuung anbietet, garantiert die Qualität der Betreuung gemäß den auf sie anwendbaren Bestimmungen vorliegenden Erlasses.

Das Angebot an Kinderbetreuung in der DG umfasst aktuell folgende Einrichtungen:

Regionalzentrum für Kleinkinderbetreuung (RZKB)

Das RZKB ist in der DG die Anlaufstelle, die sich mit der Gründung, der Organisation und der Begleitung von Betreuungseinrichtungen für Kinder befasst. Es hat das rechtliche Statut einer „Vereinigung ohne Erwerbszweck“ und funktioniert in Zusammenarbeit mit den lokalen öffentlichen Institutionen.

  • Tagesmütterdienst (TMD): Er bietet Betreuungsplätze in allen neun Gemeinden der DG an und beschäftigt zurzeit 85 Tagesmütter. Der Tagesmütterdienst muss die Betreuung von montags bis freitags während 10 Stunden pro Tag und an 220 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gewährleisten. Die Betreuung findet immer außerhalb des Wohnsitzes des zu betreuenden Kindes statt. Der Dienst gewährleistet die kontinuierliche psycho-soziale Begleitung der betreuten Kinder in Bezug auf deren Entfaltung, Erziehung und Gesundheit. Ein(e) Tagesmutter/Vater darf höchstens vier Kleinkinder und insgesamt höchstens sechs Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Kinderkrippe:Derzeit zählt die DG eine einzige Krippe in Eupen, die vom RZKB organisiert wird. Sie ist von montags bis freitags von 7h47 bis 17h45 geöffnet (4 Wochen Jahresurlaub). Sie hat eine Betreuungskapazität von 24 Plätzen für Kinder von 0 bis 3 Jahren, deren Eltern einen Beruf ausüben.

Selbständige Tagesmütter/väter

Die Tagesmütter/väter werden nicht vom RZKB eingestellt, aber das Ministerium der DG sichert die Qualität dieser Betreuung durch die Anerkennung der selbständigen Tagesmütter. Zusätzlich begleiten und beraten die Berater des DKF die Tagesmütter und organisieren Weiterbildungen. Die Arbeit der selbständigen Tagesmütter besteht darin, bei sich zu Hause Kinder von berufstätigen Eltern zu betreuen.

FBBE für Kinder zwischen 3-6 Jahren

Für die Kinder von 3-6 Jahren wird von der Deutschsprachigen Gemeinschaft der Kindergarten organisiert und subventioniert. Es gibt keine autonomen Kindergärten. Der Kindergarten stellt in sich eine Schulebene dar, bildet jedoch stets mit der Ebene der Primarschule eine Einheit: die so genannte Grundschule.

In Belgien ist die Vorschulerziehung im Kindergarten inzwischen ein vollwertiger, integrierter Bestandteil des allgemeinen Erziehungs- und Bildungssystems geworden. Die Mehrheit der Gesetze und Regelungen bezüglich der Vorschule sind die gleichen wie jene für die Primarschule. In den meisten Fällen gelten die Richtlinien für die gesamte Grundschule, also für den Kindergarten und für die Primarschule. Die gesetzlichen Bestimmungen sind am 26. April 1999 in einem Dekret über das Regelgrundschulwesen neu formuliert und festgelegt worden.

In diesem Dekret werden Normen bezüglich Gründung, Schließung, Wiedereröffnung, Fusion, Neugliederung, Stellenberechnung, Zulassungsbedingungen, Organisation der Arbeitszeit und Angaben zum Unterrichtsangebot einheitlich und verbindlich für alle Grundschulen, d.h. Kindergärten und Primarschulen, festgelegt.

Die allgemeinen Ziele sind für das gesamte Grundschulwesen (Kindergarten und Primarschule) festgelegt und lauten wie folgt:

  • die Grundschule ist an der Entfaltung des Kindes beteiligt, indem sie dafür sorgt, dass die persönliche Entwicklung des Kindes und die Lernprozesse einander bestmöglich ergänzen;
  • sie ist durch schülerzentrierten Unterricht an der Erarbeitung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten beteiligt;
  • sie ist an der Sozialisierung des Kindes beteiligt: das Kind lernt, was es bedeutet, Bürger einer Gesellschaft zu sein. Dabei unterstützt die Schule die Integration des Kindes in die Gesellschaft und entwickelt Verhaltensweisen und Fähigkeiten, damit es schon sehr früh aktiv an der Entwicklung der Gesellschaft, in der es lebt, teilnehmen kann. Die Schule achtet auf den Respekt der Identität des Kindes.
  • Die Vorschule verfolgt das Ziel, den Reifeprozess anzuregen, die Selbstständigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Kinder zu entwickeln, damit sie mit Erfolgschancen die grundlegenden Lernprozesse schon zu Beginn der Primarschule in Angriff nehmen können.
  • Die Vorschule stellt ebenfalls die erste Phase des Erlernens von sozialen Verhaltensweisen dar. Es gilt, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zusammenarbeit bei den Kindern zu entwickeln.

Diese allgemeinen Ziele beinhalten:

  • sozial-affektive Ziele: das Kind bei seiner Entfaltung unterstützen, ihm helfen, sich zu akzeptieren, sich kennen zu lernen (durch Motivierung, Zeigen der Grenzen, Betonung seiner Erfolge, durch das Begreifen der Folgen seiner Handlungen);
  • intellektuelle Ziele: dem Kind durch vielfältige Erfahrungen helfen, indem man es dazu bringt, seine synkretische Wahrnehmung nach und nach zu überwinden (durch Beobachtung, Experimentierung, Entwicklung seiner Sprache);
  • psychomotorische Ziele: dem Kind helfen, sich besser kennen zu lernen und Vertrauen in sich selbst zu gewinnen (durch Körperausdruck);
  • künstlerische Ziele: das Kind auf die Schönheit, die Poesie aufmerksam machen, seinen Kunstsinn und seinen Ästhetiksinn entwickeln, ihm Raum für seine Kreativität geben.

Die katholischen Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens verfolgen zusätzlich Ziele religiöser Natur, die in ihrem Erziehungsprojekt begründet sind.