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Lehren und Lernen im technischen Sekundarbereich

Belgium - German-Speaking Community

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.5Lehren und Lernen im technischen Sekundarbereich

Last update: 28 December 2020

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel

Rahmenpläne und Lehrpläne

Der Rahmenplan, erarbeitet vom Ministerium der DG, ist Hauptinstrument für die Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts in allen Schulen,  auf allen Stufen und in den einzelnen Fachbereichen bzw.  Fächern. Er enthält die von den Schülern zu erreichenden Ziele (Kompetenzerwartungen), die wesentlichen Kompetenzen (Kernkompetenzen) und Inhaltskontexte, aufgeschlüsselt auf die Stufen, und leistet Hilfestellung bei der didaktisch-methodischen Umsetzung. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die Konkretisierung in Lehrplänen der Unterrichtsnetze bzw. in schulinternen Plänen durch Lehrerteams. Die Lehrer sind in ihrer Unterrichtsarbeit verpflichtet, ihre pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Rahmenplans zu verrichten. 

Am 29. April 2013 wurden die Rahmenpläne für den technischen Übergangsunterrichtes für die zweite und dritte Stufe der Sekundarstufe für folgende Fächer verabschiedet, die am 1. September 2013 (Implementierungsphase bis zum Schuljahr 2015-2016) in Kraft traten:

Fächer

Im technischen Übergangsunterricht werden folgende Optionen angeboten:

  • Handelstechnik
  • Dienstleistungen für Personen, Sozial- und Familiendienste
  • Gesellschafts- und Erziehungslehre
  • Sport – Tennis
  • Elektromechanik

Im technischen Befähigungsunterricht werden folgende Wahlfächer angeboten:

  • Moderne Sprachen und Kommunikation
  • Angewandte Betriebswirtschaft, Sekretariat, Rechnungswesen
  • Sekretariat – Sprachen
  • Angewandte Kunst und Grafik
  • Biotechnik (2. Stufe)
  • Chemie - Biochemie (3. Stufe)
  • Fertigungstechniker in Mechanik
  • Elektromechanik
  • Elektrotechnik - Elektronik (2. Stufe)
  • Industrie - Elektrotechnik (3. Stufe)
  • Holzverarbeitung (2. Stufe)
  • Bauzeichnen und öffentliche Arbeiten (3. Stufe)
  • Handel und Bürotik
  • Moderne Sprache – öffentliche Beziehungen
  • Kommunikation - Moderne Sprachen
  • Landwirtschaft
  • Gartenbau
  • Elektrotechnik (2. Stufe)
  • Industrieelektronik (3. Stufe)
  • Mechanik
  • Holz / Schreinerei
  • Forstwirtschaft
  • Sekretariat
  • Dienstleistungen im Sozialbereich
  • Erziehung

Bis auf einige Ausnahmen (Sprachen und Religion/nichtkonfessionelle Sittenlehre), auf die noch vertieft eingegangen wird, entscheiden die Schulträger über die Auswahl und Anzahl Stunden der einzelnen Fächer in den verschiedenen Abteilungen.

Es ist wichtig, eine Kontinuität zwischen dem Lernprozess in der Schule und im Unternehmen herzustellen, und das mehrwöchige Praktikum muss genauen Kriterien entsprechen. Der das Praktikum begleitende Lehrer sorgt für die Vorbereitung, Betreuung und Auswertung. Er arbeitet mit einem Mitarbeiter des Unternehmens zusammen, der für den Studenten am Praktikumsplatz verantwortlich ist.

Sprachenunterricht

Das Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen legte fest, dass Deutsch die Unterrichtssprache ist, wobei in der Sekundarschule bis zu max. 50% des Sachunterrichts (alle Fächer mit Ausnahme der modernen Sprachen) in der ersten Fremdsprache Französisch erteilt werden können. Ausgenommen ist die erste Stufe des Sekundarunterrichts, in der dieser Prozentsatz auf 65% steigen darf, unter der Bedingung, dass in den betreffenden Schulen in dieser Stufe der Unterricht so organisiert wird, dass ein Schüler zwischen diesem Unterricht und einem Unterricht mit einem Anteil von Sachunterricht in französischer Sprache von höchstens 50% wählen kann.

Im Sekundarschulwesen ist Französisch erste Fremdsprache. Je nach Unterrichtsform und Stufe können im Regelsekundarschulwesen weitere Fremdsprachen unterrichtet werden, die vom Schulträger im Rahmen des Studienprogramms festgelegt werden.

Das Dekret legt zudem fest, dass der zeitliche Umfang des Deutschunterrichts im technischen Sekundarbereich mindestens 3 Unterrichtsstunden (zu je 50 Minuten) und der Umfang des Französischunterrichts ebenfalls mindestens 2 Unterrichtstunden (zu je 50 Minuten) beträgt.

Religionsunterricht / nicht konfessionelle Sittenlehre

In Belgien sind alle öffentlich-rechtlichen Schulen verpflichtet, die Wahl zwischen einem Religionsunterricht und einem konfessionell nicht gebundenen Moralunterricht anzubieten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden bei der Einschreibung ihres Kindes in eine Schule des offiziellen Unterrichtswesens, ob das Kind einem Religionsunterricht oder einem Unterricht in nichtkonfessioneller Sittenlehre folgt. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten.

Die wöchentliche Stundentafel umfasst in der Sekundarschule zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 50 Minuten) entweder für den Religionsunterricht oder für die nicht konfessionelle Sittenlehre.

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Siehe vorherige Abschnitte.