Entwicklungsstand und Umsetzung
Ausgearbeitet wurde der Qualifikationsrahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Deutschsprachigen Gemeinschaft (QDG) zusammen mit allen bildungsrelevanten Einrichtungen innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM). Zudem haben andere Institutionen außerhalb der DG, insbesondere die Flämische Gemeinschaft und das deutsche Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), diese Konzeption wissenschaftlich unterstützt. Die Vorgaben und Empfehlungen der Europäischen Union haben einen wichtigen Impuls für den Qualifikationsrahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft geliefert. Im Rahmen des Brügge-Kopenhagen-Prozesses und der Agenda der EU wurde der beruflichen Bildung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat auf der Grundlage einer Empfehlung des Europäischen Rates und Europäischen Parlaments gehandelt: Sie hat wie die anderen EU-Mitgliedsländer einen eigenen nationalen Qualifikationsrahmen gemäß dem Modell des Europäischen Qualifikationsrahmens entwickeln müssen.
Ziele
Der QDG ist das Instrument zur systematischen Beschreibung und Zuordnung von Qualifikationen auf Grundlage nachgewiesener Handlungskompetenz und der damit verbundenen Möglichkeit zum Aufstieg in ein nächstes Kompetenzniveau. Der QDG dient:
- der besseren Vergleichbarkeit von Qualifikationen und deren Kompetenzniveaus,
- der verstärkten Durchlässigkeit der verschiedenen Bildungssysteme.
- Wichtige Grundsätze des QDG sind:
- die Gleichwertigkeit von berufsbezogener und allgemeiner Bildung, d.h. beispielsweise von Gesellenzeugnis und vom Abschluss der Oberstufe des allgemeinbildenden Sekundarunterrichts (beides Niveau 4),
- den Bildungsbegriff sehr breit zu definieren, um auch Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Ausdauer, Fleiß, Kreativität, Aufmerksamkeit, interkulturelle Kompetenz, Toleranz und demokratisches Verhalten mit ein.
- Aufbau und Struktur
- Der QDG umfasst acht Kompetenzniveaus, aufsteigend nummeriert von Niveau 1 bis Niveau 8. Er ist in zwei Kompetenzkategorien aufgeteilt:
- Fachkompetenz (Kenntnisse und Fertigkeiten),
- personale Kompetenz (Sozialkompetenz und Autonomie).
Die Deskriptoren beschreiben jeweils die Kompetenzen, die erforderlich sind, um eine der acht Kompetenzniveaus entsprechende Qualifikation zu erreichen.
Zuordnung
Die Qualifikation wird auf Grundlage der Lernergebnisse zugeordnet. Eine solche Zuordnung ersetzt keine bestehenden anerkannten Qualifikationen. Aus der Zuordnung ergibt sich kein Anrecht auf eine anerkannte Qualifikation oder auf den Zugang zu weiterführenden Qualifikationen. Folgende Kriterien werden bei der Zuordnung der Qualifikationen beachtet:
• Die Pertinenz der Qualifikation ist gegeben in Bezug auf entweder: o den Einstieg in die Arbeitswelt bzw. die Ausübung eines Berufs für berufsbezogene Qualifikationen oder o den Einstieg in ein Studium bzw. eine weiterführende Ausbildung für allgemeinbildende Qualifikationen; • Es liegt eine klar umrissene Beschreibung der Lernergebnisse für die Qualifikation durch eine durch die Regierung anerkannte Institution vor; • Die Prozeduren der Evaluation der Kompetenzen und die Vergleichbarkeit der Lernergebnisse mit den angestrebten Kompetenzstandards, die dem Erreichen der Qualifikation zugrunde liegen sowie die entsprechenden Prozesse der Qualitätssicherung sind nachvollziehbar; • Es liegt ein anerkannter Nachweis über die Qualifikation vor.
Die Qualitätssicherung und -entwicklung soll dabei gewährleistet werden. Alle Nachweise, Zeugnisse und Diplome, die schon einer Qualifikation zugeordnet sind, werden entsprechend gekennzeichnet und mit dem Qualifikationsniveau versehen.
Validieren von Kompetenzen
Lernergebnisse, die in nicht-formalen und informellen Lernkontexten erworben wurden, können durch eine Validierung genutzt werden. Hierzu hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Ministerium ein Validierungsprojekt im Rahmen ihres Regionalen Entwicklungskonzepts und ihrer laufenden Arbeitsprogramme (LAP 2014-2019, LAP 2019-2024) eröffnet .
Nationaler und europäischer Qualifikationsrahmen
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat noch die Aufgaben : den Qualifikationsrahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen zu verknüpfen; die Transparenz der angewandten Methodik der Verknüpfung des QDG mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen sicherzustellen; den Zugang zu Informationen und Leitlinien für Institutionen, Bildungsakteure, Unternehmen und Bürger sicherzustellen.
Aktuelle Entwicklungen
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft leitet ein Validierungsprojekt um die „nicht-formal“ und „informell“ erworbenen Kompetenzen der Bürger stärker zur Geltung zu bringen. Als Hauptzielgruppe der Validierung wurde definiert: • diejenigen, die über keine bis geringe Qualifikationen verfügen, jedoch durch Erfahrung bereits viele Kompetenzen und Fähigkeiten besitzen; • Menschen, die sich beruflich umorientieren möchten, • sowie Zugezogene, deren ausländisches Diplom in Belgien nicht anerkannt wurde.
Dabei wird darauf geachtet, dass Menschen mit einer Behinderung ebenfalls Zugang zum System erhalten. Alle Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft sollen Wege und Perspektiven aufgezeigt bekommen, die es ihnen ermöglichen, ihre nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen anerkennen zu lassen.
Gesellschaftliche Ausrichtung der Maßnahme
Für die Validierung von nicht-formalen und informellen Lernen sind auch die Vorgaben des Validierungsprojekts in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In diesem Sinne soll die Validierung • die Mobilität im Bereich Bildung und im Arbeitsmarkt fördern, indem sie dem Einzelnen den Zugang zu Bildung und Beschäftigung bzw. die Mobilität innerhalb dieser Bereiche erleichtert; • die Effizienz von Bildung und Berufsbildung fördern, indem sie dazu beiträgt, dass der Einzelne Zugang zu individuell zugeschnittenen Lernmöglichkeiten erhält; • die Chancengleichheit bei der Anerkennung von Fertigkeiten und Kompetenzen fördern, unabhängig davon, wo diese erworben wurden, und auf diese Weise in der Bildung/Berufsbildung und auf dem Arbeitsmarkt zur Schaffung von gleichen Ausgangsbedingungen für alle beitragen; • benachteiligte Gruppen wie Migranten, Flüchtlinge, Erwerbslose und ältere Arbeitnehmer fördern; • das lebenslange Lernen fördern, indem lebenslang Möglichkeiten zur Anerkennung des Lernens angeboten werden; • Kohärenz mit anderen (EU-)Ländern erreichen; • Bedarfe der verschiedenen Sektoren decken, wenn Fachkräftemangel herrscht, und den für berufliche Qualifikationen geltenden Bestimmungen entsprechen; • die Anpassung an den demografischen Wandel erleichtern; • Qualikationsdefiziten begegnen.