Seit März 2010 beauftragt der Unterrichtsminister die Autonome Hochschule in der DG mit der Organisation und Umsetzung der Fort- und Weiterbildung des Unterrichtspersonals auf der Grundlage des von der Weiterbildungskommission jährlich festgelegten Weiterbildungsprogramms.
Die pädagogische Weiterbildungskommission legt im Dialog mit den Akteuren des Unterrichtswesens die Weiterbildungsschwerpunkte fest. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern des Zentrums für Förderpädagogik, der mittelständischen Aus- und Weiterbildung, der externen Evaluation, des Fachbereichs Pädagogik, der Autonomen Hochschule in der DG sowie Schulvertretern der verschiedenen Netze zusammen.
Das von der Weiterbildungskommission jährlich entworfene Weiterbildungsprogramm richtet sich an das Lehr- und Erziehungspersonals der Grund- und Sekundarschulen, der Institute für Weiterbildung, des Teilzeitkunstunterrichts, der mittelständischen Aus- und Weiterbildung, an die im Unterrichtswesen und in der mittelständischen Ausbildung tätigen Arbeitnehmer sowie an das Personal der PMS-Zentren.
Die Aufgaben der Autonomen Hochschule im Bereich Weiterbildung umfassen u.a.
- die Planung, Organisation und Evaluation der Weiterbildungsveranstaltungen;
- die Beratung der Lehrpersonen in Weiterbildungsfragen;
- die Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern.
Organisatorische Aspekte
Siehe oben.
Anreize, unterstützende Maßnahmen und Finanzierung für die Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Weiterbildung (CPD)
Siehe oben.