Zulassungsvoraussetzungen und Wahl der ECEC Einrichtungen
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind alle Kindergärten schulische Einrichtungen und sie sind immer Primarschulen angegliedert; sie bilden mit ihnen die so genannten Grundschulen. Es gibt eine relativ hohe Schuldichte. Jede der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert in allen größeren Ortschaften Grundschulen oder Zweigstellen von Grundschulen, auch wenn sie weniger als ein Dutzend Vorschüler und weniger als 20 Primarschüler zählt. Die Kinderzahlen der Kindergärten variieren deutlich von Schule zu Schule: Im Schuljahr 2020-2021 reichen sie von 6 im kleinsten bis 154 Kinder im größten Kindergarten. Insgesamt zählt die Deutschsprachige Gemeinschaft 2 455 Kindergartenschüler im Jahr 2020-2021. Vom geographischen Standpunkt her gesehen, gibt es dank einer gut organisierten Schülerbeförderung keine Zugangsprobleme zu den Bildungseinrichtungen, auch nicht zu den neun Sekundarschulen, die es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den vier größten Ortschaften gibt. Die meisten Grundschulen sind autonome Einrichtungen; die Gemeindeschulen (OSUW) haben oft kleine Schulniederlassungen in den verschiedenen Dörfern; im GUW (Gemeinschaftsschulen) und im FUSW (katholische Schulen) sind die drei GUW- bzw. zwei FSUW-Grundschulen Sekundarschulen angegliedert.
Die Vorschulerziehung richtet sich an die Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren. Allerdings können die Kinder, die noch keine drei Jahre alt sind, jedoch bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres drei Jahre alt werden, den Kindergarten schon ab Schuljahresbeginn (1. September) besuchen. Die Allerjüngsten (jene, die am 1. September geboren sind) sind dann also 2 Jahre und 8 Monate alt. In allen Kindergärten werden sowohl Jungen als auch Mädchen unterschiedslos aufgenommen. Beim Eintritt in den Kindergarten ist kein Test abzulegen.
Wenn ein inzwischen sechsjähriges Kind die nötige Schulreife noch nicht besitzt, können der Klassenrat und Kaleido Ostbelgien ein entsprechend begründetes Gutachten erstellen und empfehlen, das Kind ein Jahr länger im Kindergarten zu betreuen. Darüber befinden letztendlich die Eltern.
Der Schulpakt verpflichtet die Gemeinschaften zu gewährleisten, dass die Eltern die Unterrichtsart für ihre Kinder frei wählen können. Das Gesetz unterscheidet zwischen konfessionellen, nicht konfessionellen und pluralistischen Schulen. Letztere sind in Belgien bisher noch nicht organisiert worden. Grundsätzlich müssen die Gemeinschaftsschulen alle Schüler aufnehmen, während Gemeindeschulen nur dazu verpflichtet sind, die Kinder aus der eigenen Gemeinde einzuschreiben und auch jene aus Nachbargemeinden, wenn die Schule für den Schüler die nächstgelegene Schule ist. Freie subventionierte Schulen dürfen die Einschreibung eines Schülers nur verweigern, wenn die Erziehungsberechtigten des Schülers nicht bereit sind, dem Erziehungsprojekt der Schule zuzustimmen. In der Praxis ist es jedoch meistens so, dass die Schulen alle Schüler einschreiben, nicht zuletzt auch weil sie ja aufgrund der Schülerzahlen finanziert bzw. subventioniert werden.
Gruppengrösse und ratio Kinder/Personal
In den meisten größeren Kindergärten werden altershomogene Gruppen oder Klassen (horizontale Aufteilung) gebildet. Aber auch eine altersgemischte, vertikale Aufteilung kommt häufig vor. Es gibt diesbezüglich keine Vorschriften. Besonders in den ländlichen Gegenden, wo die kleinen Schulen nicht über eine ausreichende Vorschülerzahl verfügen, um mehrere Gruppen bilden zu können, werden Kinder unterschiedlichen Alters in einer einzigen Klasse vereint. Diese vertikale Aufteilung wird immer häufiger, auch in größeren Bildungseinrichtungen, angewandt. Das Modell der vertikalen Schülergruppierung, das auch in der Primarschule gelegentlich angewandt wird, wird wegen seiner pädagogischen Vorteile geschätzt. Man erhofft sich dadurch auch eine Verringerung der Anzahl Schüler mit Schulrückstand und die Entwicklung eines globalen Lernprozesses. Durch diese Struktur können pädagogische Einheiten auf zwei oder mehr Jahre verteilt werden.
Die individuelle Gestaltung des Lernprozesses wird befürwortet: Jedes Kind soll ganz nach seinem eigenen Rhythmus seine Reifeperioden durchleben und sich Kenntnisse und Verhaltensweisen nach diesem Rhythmus aneignen können.
Die Klassengröße hängt vom Stellenplan ab, und der Stellenplan von der Kinderzahl. Die Ermittlung der Anzahl Stellen für Kindergärtner(innen) erfolgt auf der Grundlage eines Stellenkapitalsystems: 6 bis 19 Kinder = 1 Stelle; 20 bis 25 = 1,5 Stellen; 26 bis 32 = 2 Stellen; ab 33 Kindern gibt es pro zusätzlicher Gruppe von 7, 6 oder 5 Kindern jeweils eine zusätzliche Viertelstelle. Stichtag für die Berechnung dieses Stellenkapitals ist der 15. März des vorhergehenden Schuljahres. Berücksichtigt werden nur die Kinder, die in diesem Monat an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren. Die so ermittelte Anzahl Stellen kann im Laufe des Schuljahres nach einer Neuberechnung am letzten Schultag des Monats September und des Monats April revidiert werden, wobei für die Berechnung nur jene Kinder berücksichtigt werden, die in dem betreffenden Monat an mindestens fünf Schultagen halbtags anwesend waren.
Jährliche, wöchentliche und tägliche Organisation
Der Beginn und das Ende des Schuljahres sowie die Daten der schulfreien Tage werden für jedes Schuljahr von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft beginnt das Schuljahr offiziell am 1. September (eigentlich am ersten Arbeitstag des Monats September) und endet am 30. Juni (eigentlich am letzten Arbeitstag im Monat Juni) des nächsten Ziviljahres. Neben den zweimonatigen Sommerferien (vom 1. Juli bis zum 31. August) haben die Schüler (und Lehrer) zwei Wochen Winterferien (Weihnachts- und Neujahrswoche), zwei Wochen Frühlingsferien (Osterferien) und zweimal eine Ferienwoche (um den 1. November und nach Karneval). Ein Schuljahr muss zwischen 178 und 184 Unterrichtstage umfassen. Folgende Tage gelten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Feiertage (bzw. als schulfreie Tage): Ostermontag, der 1. Mai, Christi-Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. November, der 11. November, der 15. November (offizieller Feiertag der Deutschsprachigen Gemeinschaft).
Jeder Schule stehen drei pädagogische Konferenztage zur Verfügung. Seit 2019 wird den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, einen vierten schulinternen Konferenztag zu einem für die Entwicklung des Unterrichtswesens in der Deutschsprachigen Gemeinschaft relevanten und aktuellen Thema durchzuführen. Das Thema dieses vierten Konferenztags wird jährlich von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Die Regierung genehmigt den entsprechenden Antrag der Schule auf Durchführung eines vierten pädagogischen Konferenztags auf Grundlage eines Gutachtens der Schulinspektion.
Die Schulwoche umfasst 5 Tage. Dies gilt auch für den Kindergarten. In den belgischen Schulen wird wöchentlich in der Regel an 5 Vormittagen (von montags bis freitags) und an 4 Nachmittagen (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag) unterrichtet. Das sind auch die Öffnungszeiten für den Kindergarten. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende müssen laut dekretaler Bestimmung zwischen 8 Uhr und 16 Uhr liegen und werden vom Schulleiter festgelegt: Meistens dauert der Unterricht in den Primarschulen morgens von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Diese Zeiten gelten auch für den Kindergarten. Die Mittagspause muss mindestens 60 Minuten dauern. Die Kinder sind erst ab dem Alter von 5 Jahren schulpflichtig. Sie müssen ganztags den Kindergarten besuchen. Die jüngsten Kinder kommen häufig nur vormittags in den Kindergarten, da sie nicht schulpflichtig sind und daher nicht anwesend sein müssen.