Rahmenpläne, Lehrpläne und Fächer
Der Wochenstundenplan des Schülers umfasst 28 Unterrichtsstunden." (Art.22, §3 des Dekretes vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen)
In diesen Unterrichtsstunden, die jeweils 50 Minuten dauern, werden Kompetenzen und Inhaltskontexte gefördert. Die pädagogische Grundlage bilden die in Kraft befindlichen Rahmenpläne in Deutsch Unterrichtssprache, Französisch erste Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften/Technik, Geschichte/Geografie, Musik/Kunst, Sport und Ethik (nicht konfessionelle Sittenlehre). Für den Religionsunterricht treten die jeweiligen Lehrpläne der Kultusträger in Kraft, die in einem oder mehreren vom Unterrichtsminister genehmigten Lehrplänen des Kulturträgers festgehalten sind.
Der Stundenplan der Primarschulen darf flexibel gestaltet werden. Nur für einige Fächer ist die Wochenstundenzahl verpflichtend vorgegeben: für die erste Fremdsprache (2 oder 3 Wochenstunden an 50 Minuten im 1. und 2. Schuljahr; 3 oder 4 Wochenstunden im 3. und 4. Schuljahr sowie 5 Wochenstunden im 5. und 6. Schuljahr). Für den Religions- bzw. Ethikunterricht sind jeweils zwei Stunden pro Woche vorgegeben.
Artikel 17 des Dekretes über das Regelgrundschulwesen vom 26. April 1999 sieht folgendes Unterrichtsangebot verpflichtend vor:
Folgende Fächer und Fachbereiche :
Unterrichtssprache, erste Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften/Technik, Geschichte/Geografie, Musik/Kunst, Sport Religion bzw. Ethik (nichtkonfessionelle Sittenlehre). Ebenfalls wird in Artikel 13 Absatz 1 des Dekretes vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen festgehaltenen, dass neben den fachbezogenen auch überfachlichen Kompetenzen gefördert werden.
Unabhängig davon schreibt das vorerwähnte Dekret vom 31. August 1998 vor, dass die Lehrpläne, die vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten kompetenzorientierten Rahmenpläne berücksichtigen müssen, insofern die letzteren vorliegen.
Fremdsprachen
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die erste Fremdsprache Französisch. In den französischsprachigen Abteilungen der Grundschulen ist die Unterrichtssprache Französisch und Deutsch die erste Fremdsprache.
Für die Grundschule sieht das Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen Folgendes vor:
Alle Kindergärten müssen im Rahmen des Aktivitätenplans wöchentlich fremdsprachliche Aktivitäten in einem zeitlichen Umfang von mindestens 50 und höchstens 200 Minuten durchführen (also täglich zwischen 10 und 40 Minuten).
In der Primarschule ist die erste Fremdsprache vom 1. Bis 6. Primarschuljahr Pflicht. Die diesbezüglichen Stundenanzahl pro Woche ist dem Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen zu entnehmen. Die Primarschulen dürfen außerdem Aktivitäten in den drei Pflichtfächern bzw. Fachbereichen Sport, Musik und Kunst in der ersten Fremdsprache durchführen. Dies wird im Schulprojekt vermerkt. Dieses Schulprojekt muss ein detailliertes Konzept zur Verbesserung der Sprachkompetenz und der -vermittlung enthalten.
Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel
Die Verfassung garantiert die Freiheit des Unterrichts. Somit ist jeder Schulträger frei, in seinen Schulen pädagogische Methoden seiner Wahl anzuwenden. Im Rahmen der eventuell bestehenden didaktisch-methodologischen Richtlinien seines Schulträgers ist jeder Lehrer frei, die für seinen Unterricht angemessensten Methoden anzuwenden.
Artikel 13 des Dekretes vom 31.8.1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen sieht vor, dass „der Lernprozess so zu gestalten ist, dass sich die Schüler am Aufbau des eigenen Wissens und an der Aneignung von Kompetenzen aktiv beteiligen können. Die Schüler sollten immer wieder erfahren, dass Wissen und Können Sinn machen und anwendbar sind. Die Schule bemüht sich demnach, die Lernsituation zu aktualisieren und sie in die Lebenswelt der Schüler einzubeziehen.“ Die zu vermittelnden Lerninhalte sind pro Stufe definiert. Dies ermöglicht es, die individuellen Lernrhythmen der Kinder durch differenzierende Lernprozesse besser zu berücksichtigen.
Trotz Ganztagsschulen sind Hausaufgaben gängige Praxis. Es gibt diesbezüglich keine gesetzliche Regelung, sondern nur Empfehlungen, sie zeitlich auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Lehrbücher sind pädagogische Hilfsmittel in allen Schulen und auch für die Sprachbildung der Schüler ein wertvolles Werkzeug. Es gibt keine zentralen Vorgaben: Der Einsatz und Ankauf von Schulbüchern fußt auf einem Schul- bzw. Schulträgerentscheids. In der Regel entscheiden die Schulen autonom, welche Schulbücher für welche Fächer/Fachbereiche angekauft werden, die den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich zu den Büchern kommen vielfältige Medien wie interaktive Tafeln, Beamer, Computer, Laptops, Tablets, … in den verschiedenen Unterrichten zum Einsatz.