2022
Reformen werden bald aktualisiert.
2021
Das ZAWM stellt für den 01.01.2022 einen Projektantrag mit den Schwerpunkten Berufserprobung, verkürzte Ausbildung und Deutsch als Zweitsprache-Förderung.
Eine Befragung des ZAWM Personals zu geflüchteten und zugewanderten Lehrlingen hat ergeben, dass zum einen nur wenige Menschen dieser Zielgruppe den Weg in die Lehre finden.
Zum anderen konnte in dieser Zielgruppe ein erhöhter Förderbedarf vor allem im Bereich Deutsch als Zweitsprache aber auch in Mathematik und Französisch festgestellt werden.
Um einen breiteren Zugang in die Lehre zu schaffen, möchte das BIDA III Projekt eine Berufserprobung für volljährige Interessenten anbieten. Zudem soll eine verkürzte und niederschwellige Ausbildung unter dem Namen „Training on the job“ den Personen eine Ausbildung ermöglichen, für welche eine drei bis fünfjährige Lehre nicht infrage kommen würde.
Auf den großen Förderbedarf im Bereich DaZ aber auch in Mathematik und Französisch möchte das Projekt mit individuellen Unterstützungsangeboten in Form von Einzel- und Gruppennachhilfe antworten. Die sprachliche Förderung (DaZ) begleitet die Teilnehmer*innen bei der Bewältigung der Allgemeinkunde, der Fachkunde und im Betrieb.
Das Projekt ist für einen Förderzeitraum von drei Jahren ausgelegt.
Erwachsenbildung
Die Finanzierung der klassischen Erwachsenenbildung, d.h. der jährliche pauschale Zuschuss gemäß Artikel 10 des Dekrets vom 17. November 2008 zur Förderung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung, bleibt erhalten. Auch die Finanzierung der bereits genehmigten Zusatzzuschüsse gemäß Artikel 11 desselben Dekrets vom 17. November 2008 bleibt bestehen. Die Regierung hat beschlossen, die Zuschussgarantie zu verlängern.
Das Förderkriterium der Mindestanzahl von 104 Weiterbildungsangebotstagen pro Jahr bzw. (seit dem 1. Januar 2020) 208 Weiterbildungseinheiten innerhalb von zwei Kalenderjahren, wovon sich mindestens 160 Einheiten an Erwachsene richten und mindestens 40 Einheiten im Norden und 40 Einheiten im Süden des deutschen Sprachgebiets stattfinden – gemäß Artikel 7 Nummer 3 desselben Dekrets vom 17. November 2008 wird aufgrund der aktuellen Situation gelockert. Weitere Details folgen, sobald das zeitliche Ausmaß der Aussetzung der Aktivitäten endgültig bekannt ist.
2020
Prämie für Ausbildungsverträge : Im Hinblick auf die Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich der mittelständischen Ausbildung wird die Regierung dazu ermächtigt, eine einmalige Prä-mie an die Betriebeim Ausbildungsjahr 2020-2021 einzuführen. Reformen von 2018/ 2019 werden weiter umgesetzt :
Bida-Projekt
Die BIDA richtet sich an Lehrlinge, die das erste Lehrjahr abbrechen. Ziel ist es, diese Jugendlichen gezielt anzusprechen, sie zu coachen und ihre Weiterbildung zu festigen sowie weiteren Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen.
Das Projekt BIDA bietet den Lehrlingen in Zusammenarbeit mit den Schulen, den Lehrbetrieben und dem Lehrstellenberater[1] folgende Unterstützung an
- die Neuverknüpfung von Schule und persönlicher Karriere;
- Analyse der Stärken, Interessen und Motivationen des Lehrlings;
- Hilfe bei der Suche nach einem neuen beruflichen oder akademischen Weg;
- Erstellung eines individuellen Begleitplans;
- auf die Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnittene Ausbildungsmodule (Prüfungsangst, Kommunikation, Selbstvertrauen, soziale Kompetenzen, ...);
- Hilfe bei Konflikten im Betrieb und/oder in der Schule;
- Begleitung von Partnerorganisationen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass BIDA für die Begleitung von Lehrlingen, die Gefahr laufen, die Ausbildung abzubrechen, und für eine bessere Integration in die regulären Strukturen der dualen Ausbildung nach Durchlaufen des Projekts konzipiert wurde. Die Teilnahme der Jugendlichen am Projekt ist freiwillig und die Dauer der Begleitung kann je nach Bedarf variieren.
Die Arbeitsweise des Projektes zeichnet sich durch ein hohes Maß an Kooperation mit internen und externen Partnern aus, z.B. intern mit den sozialpädagogischen Diensten, den Lehrstellenberatern in den ZAWMs und den Lehrern - und extern mit Kaleido Ostbelgien (Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen), den Teilzeitbildungszentren, den Arbeitgebern und Ausbildern sowie mit Schulleitern anderer Schultypen.
Lehre 29+
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft findet ein neues Ausbildungsangebot statt, das sich an Personen mit Ersatzeinkommen richtet. Wir nennen es den Lehrvertrag "29 Plus".
Ab September 2018 haben Personen, die ein Ersatzeinkommen beziehen, die Möglichkeit, einen Ausbildungsvertrag zu unterzeichnen.
Dieses Angebot richtet sich an klassische Arbeitssuchende, die entweder Arbeitslosengeld oder ein Integrationseinkommen beziehen (z.B. ÖSHZ-Einkommen, ONEM-Einkommen) sowie an Personen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme ein Ersatzeinkommen beziehen und einen Beruf erlernen wollen (z.B. EDRIS, INAMI, FÖD DG, Menschen mit Behinderungen).
Die zweite Version hat als Zielgruppe : Personen, die sich für einen Beruf entscheiden, für den ein erheblicher Fachkräftemangel herrscht UND die in den zwei Jahren vor dem offiziellen Beginn der dualen Ausbildung mindestens 78 Taggelder (= 3 Monatsgelder) bezogen haben.