Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Kurzstudien in der Hochschulbildung

Belgium - German-Speaking Community

7.2.Studiengänge im ersten Studienzyklus

7.2.2Kurzstudien in der Hochschulbildung

Last update: 29 December 2021

Seit der Schaffung der Autonomen Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind sogenannte Zusatzausbildungen während oder nach dem Bachelorstudiengang erlaubt. Diese umfassen laut Dekret mindestens 10 ECTS-Punkte und werden von der AHS angeboten. In keinem Fall dürfen sie 5 Schuljahre überschreiten.

Fachrichtungen

Folgende Kurzstudien werden im Studienjahr 2011-2012 von der AHS angeboten:

  • Zusatzstudium Intensiv- und Notfallpflege (60 ECTS auf 2 Studienjahre verteilt)
  • Lehrbefähigung für Lehrer der Oberstufe der Sekundarschule (30 ECTS auf 2 Studienjahre verteilt)
  • Zusatzausbildung Förderpädagogik (10 ECTS)
  • Zusatzausbildung Katholische Religion für Sekundarschule (15 ECTS)
  • Zusatzausbildung Französisch Fremdsprache an der Grundschule (10 ECTS)

Zulassungsbedingungen

Für alle Kurzstudien gilt grundsätzlich der vorherige Abschluss als Bachelor. Für die Lehrbefähigung Sekundarschule kann auch ein Master verlangt werden. Die Studenten des Fachbereichs Bildungswissenschaften an der AHS haben das Recht, schon während ihres Grundstudiums eine Zusatzausbildung zu besuchen.

Studieninhalte

Die folgenden Übersichten zeigen eine tabellarische Aufstellung der Modulüberschriften der verschiedenen Kurzausbildungen. Eine detaillierte Beschreibung aller Studieninhalte befindet sich auf der Webseite der Autonomen Hochschule, www.ahs-dg.be.

Abschlusszeugnis

Zusatzausbildungen werden mit einem Studiennachweis abgeschlossen.

Lehrmethoden

Entwicklung der Studierenden

Beschäftigungsfähigkeit Bewertung der Studenten Zertifizierung

Organisatorische Unterschiede