Die Institute für Schulische Weiterbildung waren bisher eigenständige Einrichtungen mit eigenem Schulleiter.
Bis 2007 waren die Institute für Weiterbildung eigenständige Einrichtungen mit einem eigenen Schulleiter. Seit dem Schuljahr 2007-2008 sind die Institute für Weiterbildung, die sich in der Trägerschaft eines Schulträgers befanden, der gleichzeitig über eine Vollzeitunterrichtseinrichtung auf Ebene des Regelsekundarschulwesens verfügte, an diese Einrichtung angegliedert worden. Sie verfügen seitdem somit nicht mehr über einen eigenständigen Direktor, sondern befinden sich unter der Leitung des Direktors der Sekundarschule.
Seit der Reform im Jahr 2007 gibt es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft somit nur mehr eine eigenständige Abendschule, die von einem Direktor geleitet wird.