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Leitungspersonal in der Hochschulbildung

Belgium - German-Speaking Community

10.Leitungs- und sonstiges Bildungspersonal

10.5Leitungspersonal in der Hochschulbildung

Last update: 29 December 2021

Einstellungsbedingungen

Zwei Kategorien von Leitungspersonal sind in der einzigen Hochschule der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen:

  • ein Direktor
  • ein Fachbereichsleiter pro Fachbereich

Die Fachbereichsleiter unterstehen dem Direktor.

Zusammen bilden der Direktor und die Fachbereichsleiter die Direktion der Hochschule. Sie haben als Ausgabe die tägliche Verwaltung und Organisation der Hochschule im administrativen, technischen, finanziellen und pädagogischen Bereich.

Direktor

Das Amt des Direktors wird ausschließlich in Form eines fünfjährigen Vollzeitmandats vergeben.

Bedingung ist, dass er über ein Diplom des Hochschulwesens zweiten Grades verfügt, die deutsche und französische Sprache beherrscht und dass er frist- und formgerecht eine Bewerbung eingereicht hat. Der Schulträger entscheidet, welcher der Bewerber das Mandat wahrnehmen soll.

Wenn der letzte Bewertungsbericht mit dem Vermerk „sehr gut“ schließt und der Mandatsinhaber sechs Monate vor dem Ende des Mandats einen schriftlichen Antrag auf Mandatserneuerung eingereicht hat, kann der Verwaltungsrat der AHS beschließen das Mandat ohne neuen Aufruf zu verlängern.

Fachbereichsleiter

Das Amt der Fachbereichsleiter wird in Form eines fünfjährigen Halbzeit- oder Vollzeitmandats vergeben.

Das Mandat wird vorrangig an ein Personalmitglied vergeben, das bereits an der Hochschule tätig, wobei das Personalmitglied folgende Bedingungen erfüllen muss:

  • es verfügt mindestens über ein Diplom des Hochschulwesens des zweiten Grades;
  • es verfügt über einen Nachweis über die gründliche Beherrschung der deutschen Sprache;
  • es weist eine nützliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren auf. Die nützliche Berufserfahrung ist im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zu erbringen, die in Zusammenhang mit dem ausgeübten Amt steht. Teilzeitige Dienste werden verhältnismäßig zu einer Vollzeitbeschäftigung angerechnet;
  • es hat im letzten Beurteilungs- oder Bewertungsbericht mindestens den Vermerk „gut“ erhalten; liegt kein Bericht vor, gilt vorliegende Bedingung als erfüllt;
  • es hat seine Bewerbung in der Form und der Frist eingereicht, die im Aufruf an die Bewerber festgesetzt sind.

Kann das Mandat nicht mit einem Personalmitglied der Hochschule besetzt werden, wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben und an eine Person vergeben, die die hierüber angeführten Bedingungen erfüllt.

Beschäftigungsbedingungen

Siehe oben.