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Lehren und Lernen im beruflichen Sekundarbereich

Belgium - German-Speaking Community

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.8Lehren und Lernen im beruflichen Sekundarbereich

Last update: 23 May 2022

Lehrpläne, Fächer und Stundentafel

Rahmenpläne und Lehrpläne

Der Rahmenplan, erarbeitet vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, ist Hauptinstrument für die Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts in allen Schulen,  auf allen Stufen und in den einzelnen Fachbereichen bzw.  Fächern. Er enthält die von den Schülern zu erreichenden Ziele (Kompetenzerwartungen), die wesentlichen Kompetenzen (Kernkompetenzen) und Inhaltskontexte, aufgeschlüsselt auf die Stufen, und leistet Hilfestellung bei der didaktisch-methodischen Umsetzung. Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die Konkretisierung in Lehrplänen der Unterrichtsnetze bzw. in schulinternen Plänen durch Lehrerteams. Die Lehrer sind in ihrer Unterrichtsarbeit verpflichtet, ihre pädagogische Arbeit auf der Grundlage des Rahmenplans zu verrichten.

Am 29. April 2013 wurden die Rahmenpläne für die zweite und dritte Stufe der Sekundarstufe für einige Fächer verabschiedet verabschiedet. Für den beruflichen Sekundarbereich ist bislang nur der Rahmenplan für das Fach Sport verabschiedet worden. Zudem wurde ein Rahmenplan „Pflegehelfer“ für das 7. Jahr der beruflichen Sekundarschule fertiggestellt.

Die Lehrpläne für die Fächer Religion und nicht konfessionelle Sittenlehre werden von den zuständigen Kultusträgern dem Ministerium zur Anerkennung vorgelegt.  Für das Fach Deutsch Muttersprache hat das Gemeinschaftsunterrichtswesen einen eigenen Lehrplan entwickelt. Für alle anderen Fächer nutzen die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Schulen die Lehrpläne des Gemeinschaftsunterrichtswesens der Französischen Gemeinschaft (FG). Die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesen nutzen die Lehrpläne des freien subventionierten Unterrichtswesens der Französischen Gemeinschaft (FG).

Fächer

Im berufsbildendem Unterricht werden an verschiedenen Schulen folgende Wahlfächer angeboten:

  • Polytechnik
  • Bürowesen (2. Stufe)
  • Bürowesen - EDV (3. Stufe)
  • Familien- und Sozialhilfe
  • Schreinerei (2. Stufe)
  • Bau- und Industrieschreinerei (3. Stufe)
  • Kochkunst (2. Stufe)
  • Gastronomie-Hotelgewerbe (3. Stufe)
  • Haarpflege
  • Metallkonstruktionen – Schweißen
  • Zerspanungsmechanik (2. Stufe)
  • Zerspanungsmechanik - CNC (3. Stufe)
  • Büroarbeiten
  • Polytechnik
  • Landwirtschaft
  • Elektrotechnik und Metall (2. Jahr)
  • Elektroinstallationen
  • Mechanik
  • KFZ-Elektromechanik
  • Diesel-Hydraulik-Pneumatik
  • Holz-Bau
  • Holzverarbeitung
  • Inneneinrichtungen/Holz
  • Dienstleistungen / Personen (2. Stufe)
  • Familien- und Sanitätshilfe (3. Stufe)
  • Dekoration Kunst / Haushalt / Bekleidung (2. Stufe)
  • Bekleidungswesen / Verkauf (2. Stufe)
  • Bekleidung / Umänderung / Verkauf (3. Stufe)
  • Verwaltung und Geschäftsführung
  • Pflegehelfer

Bis auf einige Ausnahmen (Sprachen und Religion/nichtkonfessionelle Sittenlehre), auf die noch vertieft eingegangen wird, entscheiden die Schulträger über die Auswahl und Anzahl Stunden der einzelnen Fächer. Dabei ist die Schule verpflichtet, Wahlfächer anzubieten.

Sprachenunterricht

Das Dekret vom 19. April 2004 über die Vermittlung und den Gebrauch der Sprachen im Unterrichtswesen legte fest, dass Deutsch die Unterrichtssprache ist, wobei in der Sekundarschule bis zu max. 50% des Sachunterrichts (alle Fächer mit Ausnahme der modernen Sprachen) in der ersten Fremdsprache Französisch erteilt werden können. Ausgenommen ist die erste Stufe des Sekundarunterrichts, in der dieser Prozentsatz auf 65% steigen darf, unter der Bedingung, dass in den betreffenden Schulen in dieser Stufe der Unterricht so organisiert wird, dass ein Schüler zwischen diesem Unterricht und einem Unterricht mit einem Anteil von Sachunterricht in französischer Sprache von höchstens 50% wählen kann.

Im Sekundarschulwesen ist Französisch erste Fremdsprache. Je nach Unterrichtsform und Stufe können im Regelsekundarschulwesen weitere Fremdsprachen unterrichtet werden, die vom Schulträger im Rahmen des Studienprogramms festgelegt werden.

Das Dekret legt zudem fest, dass der zeitliche Umfang des Deutschunterrichts im technischen Sekundarbereich mindestens 3 Unterrichtsstunden (zu je 50 Minuten) und der Umfang des Französischunterrichts ebenfalls mindestens 2 Unterrichtstunden (zu je 50 Minuten) beträgt.

Religionsunterricht / nicht konfessionelle Sittenlehre

In Belgien sind alle öffentlich-rechtlichen Schulen verpflichtet, die Wahl zwischen einem Religionsunterricht und einem konfessionell nicht gebundenen Moralunterricht anzubieten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden bei der Einschreibung ihres Kindes in eine Schule des offiziellen Unterrichtswesens, ob das Kind einem Religionsunterricht oder einem Unterricht in nichtkonfessioneller Sittenlehre folgt. Dazu bedarf es einer schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten.

Die wöchentliche Stundentafel umfasst in der Sekundarschule zwei Unterrichtsstunden (jeweils zu 50 Minuten) entweder für den Religionsunterricht oder für die nicht konfessionelle Sittenlehre.

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Das Grundlagendekret vom 31. August 1998 sieht vor, dass jeder Schulträger frei, auf Vorschlag des Pädagogischen Rates, über die didaktischen Grundlagen und pädagogischen Methoden in seinen Schulen entscheiden kann.

In der Oberstufe des Sekundarbereichs werden häufiger Aktivitäten in Verbindung mit ortsansässigen Firmen und Betrieben durchgeführt, in denen im praktischen Ausbildungsteil auch in zunehmenden Maße zwei- bis sechswöchige Betriebspraktika durchgeführt werden. Diese wachsende Zusammenarbeit mit den Betrieben zeigt sich gelegentlich auch in Form eines gemeinsamen Vorgehens von Schule und Betrieb bei der Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen.

Die Erarbeitung einer einheitlichen Richtlinie für die Hausaufgabenpraxis in Form eines Leitfadens ist aktuell im Gange und eine Veröffentlichung dieses Leitfadens war für November 2014 geplant.