Definition der Zielgruppe
Jedes Kind hat Anrecht auf eine ihm angemessene schulische Förderung. Diese individuelle Förderung findet im Rahmen von Präventionsmaßnahmen, Differenzierung im Unterricht oder Stützkursen in der Regelschule statt.
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht dann, wenn einem Förderbedarf mit den Mitteln allgemeinpädagogischer Maßnahmen nicht entsprochen werden kann. Dies bedeutet, dass aufgrund einer Beeinträchtigung intensive Maßnahmen zur Entwicklungs- und Bildungsförderung notwendig werden. Die jeweilige Beeinträchtigung erfordert unter Umständen spezifische Hilfestellung, die nur durch Lehrer, Therapeuten und Pflegefachleute mit einer entsprechend spezialisierten Ausbildung geleistet werden kann.
Spezifische Unterstützungsmaßnahmen
Sonderpädagogische Förderung hat die Aufgabe, die Schüler mit einer Beeinträchtigung, mit Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbstständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen. Sie unterstützt und fördert diese Schüler beim Erlernen von schulischen, sozialen und gesellschaftlichen Fertigkeiten und bietet ihnen Hilfe und Orientierung bei der Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen.
Sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemäß einem individuellen Förderplan.
Umfang und Inhalt der sonderpädagogischen Förderung werden durch den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf sowie die personellen, materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen bestimmt.
Zu Beginn des Schuljahres wird in der Schule für jedes Kind, für das sonderpädagogische Fördermittel bewilligt worden sind, verpflichtend ein individueller Förderplan erstellt. Dieser wird nach einem pädagogisch-diagnostischen Gespräch mit dem Schüler, den Eltern und Lehrern konzipiert. Er umfasst:
- eine genaue Beschreibung der Förderziele (eventuell mit Zwischenzielen), die das Kind unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten erreichen soll;
- die Beschreibung der Fördermaßnahmen und die Namen der Personen, die mit der Durchführung betraut sind.
Die Verantwortung für das Führen der Schülerakte (Schülerportfolio) liegt beim Leiter der Schule, die das Kind besucht.
Alle Personen (Klassenleiter, Förderlehrer, Fachlehrer, Erzieher, Therapeuten usw.), die an der Verwirklichung der Ziele des individuellen Förderplans beteiligt sind, dokumentieren ihre Sicht über die Lernstandentwicklung des geförderten Kindes.
Mindestens einmal im Laufe des Schuljahres wird evaluiert, inwieweit die beschriebenen Ziele erreicht worden sind bzw. Ziele und Maßnahmen korrigiert werden müssen. Dazu werden Gespräche mit allen an den Fördermaßnahmen Beteiligten geführt.