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Leistungsbeurteilung im beruflichen Sekundarbereich

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6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.9Leistungsbeurteilung im beruflichen Sekundarbereich

Last update: 28 December 2020

Schülerbeurteilung

Die in der Verfassung garantierte Bildungsfreiheit bedeutet auch, dass jeder Schulträger frei über die Bewertungs- und Beurteilungsmodalitäten in seinen Schulen entscheiden kann, z.B. ob die Leistungsbeurteilung in allen Fächern oder nur in einer Fächerauswahl erfolgen soll, ob und wie oft eine Prüfungsperiode vorgesehen werden soll, ob die Prüfungen alle oder teilweise schriftlich oder mündlich durchgeführt werden sollen, usw. Jeder Schulträger könnte diese Fragen für jede Schule, jede Stufe, jede Unterrichtsform und auch Studienrichtung unterschiedlich beantworten. Jedoch wird den Schulen nahe gelegt sich zu konzertieren, um allzu große Unterschiede zu vermeiden.

In der Regel bewertet jeder Lehrer bzw. jedes Lehrerteam seine Schüler im Hinblick auf seine Zielsetzungen und auf seinen Unterricht, sowohl in der Unterstufe (1. Stufe) als auch in den verschiedenen Unterrichtsformen der Oberstufe (2. und 3. Stufe) des Sekundarbereichs. Dies erfolgt im Allgemeinen nach einer oder mehreren Lerneinheiten. So findet eine ständige Leistungsbewertung statt.

Das Grundlagendekret vom 31. August 1998 legt in seinen Artikeln 79 und 80 besonderen Nachdruck auf die Wichtigkeit der kontinuierlichen formativen Bewertung in allen Unterrichtsfächern, Fachbereichen und pädagogischen Projekten. "Sie dient dazu, ständig Hinweise über die Entwicklung des Schülers auf dem Weg zur Aneignung von Kompetenzen zu geben. Sie gibt dem Schüler wichtige Hinweise darüber, wie er sein Lern- und Arbeitsverhalten verbessern kann. Sie gibt dem Lehrer die Gelegenheit, seine Unterrichtstätigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Sie gibt dem Klassenrat wichtige Hinweise für die Organisation von Begleitmaßnahmen für den Schüler. Außerdem gibt sie dem Klassenrat Informationen, wie ein Schüler wirkungsvoll begleitet und unterstützt werden kann." Bezugspunkt der Evaluation ist demnach primär die Entwicklung des Schülers und nicht mehr das Niveau seiner Mitschüler. Dies ist Ausdruck einer auf Erfolg ausgerichteten Pädagogik.

Durch die Pädagogische Inspektion und durch von der Hochschule unterstützte Lehrerteams und Fachkräfte der Universitäten sollen demnächst neue Evaluationsmittel (Tests, Fragebogen, Referenzprüfungen) ausgearbeitet werden, die den Lehrern zur Verfügung gestellt werden sollen.

Neben der formativen Bewertung muss am Ende eines Lernprozesses auch eine normative Bewertung durchgeführt werden, die dazu dient, "Hinweise darauf zu geben, in welchem Maße der Schüler die anzustrebenden oder zu erwerbenden Kompetenzen erreicht hat. Dies erfolgt anhand von Normen, die für alle Schüler gleich sind und ihnen vorher mitgeteilt worden sind." (Art. 81)

Die normative Leistungsbewertung und –beurteilung erfolgt meist in regelmäßigen Abständen (etwa alle sechs Wochen); dazu zählen auch die Weihnachts- und Juniprüfungen, die in allen Sekundarschulen meistens in allen Fächern durchgeführt werden. Durch die Juniprüfung soll überprüft werden, ob der Schüler die Minimalfähigkeiten besitzt, die es ihm erlauben, seine Studien mit Erfolg fortzusetzen. Ein Schüler, der am Ende des Schuljahres nach den Juniprüfungen in einigen wenigen Fächern noch zu große Lücken aufweist, erhält manchmal die Möglichkeit, am Ende der Sommerferien in der letzten Augustwoche (seit 2005; vorher Anfang September) Nachprüfungen abzulegen, um dennoch das Schuljahr erfolgreich abschließen und in das nächste Jahr versetzt werden zu können bzw. das Abschlusszeugnis erhalten zu können.

Ein Schulzeugnis, das in der Regel mindestens vier Mal im Jahr verteilt wird, gibt den Schülern, den Eltern und dem Klassenrat Auskunft über die erzielten Resultate, die schulischen Fortschritte, das Lernverhalten und die Entwicklung der Persönlichkeit.

In der Oberstufe des Sekundarbereichs wird für die Ausbildungsgänge im Befähigungsunterricht (sowohl im technischen als auch im berufsbildenden Unterricht) empfohlen, globale Syntheseprüfungen während des Schuljahres zu organisieren. Diese Prüfungen fördern die Koordinierung zwischen den theoretischen und den praktischen Unterrichten und sie bereiteten bis vor einigen Jahren den Schüler auf eine erste Befähigungsprüfung vor, die bereits am Ende der zweiten Stufe (Jahrgangsstufe 10) zwecks eventueller Verleihung eines ersten Befähigungsnachweises organisiert wurde. Aufgrund der ständig steigenden Anforderungen des Berufslebens wird heute allerdings ein solcher Befähigungsnachweis über ausreichende berufliche Kenntnisse des Schülers nicht mehr auf dieser Ebene, sondern erst nach dem sechsten Sekundarschuljahr (also nach vier Jahren Fachausbildung; Jahrgangsstufe 12) verliehen.

Im Rahmen der technischen und beruflichen Ausbildung besteht eine enge Bindung der Schule zur Welt der Betriebe und Unternehmen. Neben den bereits erwähnten Betriebspraktika konkretisiert sich diese enge Bindung auch durch die Anwesenheit von schulexternen Jurymitgliedern in den Befähigungsprüfungen am Ende des sechsten Jahres. Diese Jurytätigkeit dauert in der Regel das ganze Jahr über an: Die Schülerarbeiten und die Betriebspraktika werden also nicht nur von den betroffenen Lehrern, sondern auch von der Berufswelt aufmerksam verfolgt.

Es muss eine Kontinuität zwischen dem Lernprozess in der Schule und im Betrieb bestehen. Das mehrwöchige Betriebspraktikum muss präzisen Kriterien entsprechen. Der das Praktikum begleitende Lehrer gewährleistet die Vorbereitung, die Betreuung und die Evaluation. Er arbeitet mit einem Personalmitglied des Betriebs zusammen, das am Praktikumsort für den Schüler verantwortlich ist. Das Praktikum ist Gegenstand einer fortlaufenden Bewertung in verschiedenen Bereichen und nach Kriterien, die im Voraus bestimmt werden. Es handelt sich um eine formative Evaluation. Am Ende des Praktikums wird eine Bilanz erstellt (normative Evaluation).

Schülerversetzung

Obschon spätestens seit der Verabschiedung des Grundlagendekretes vom 31. August 1998 die Sekundarschule in drei Stufen von jeweils zwei Jahren (die 3. Stufe im berufsbildenden Unterricht kann drei Jahre umfassen) organisiert ist und auch die Lehrpläne für alle Fächer pro Stufe gegliedert sind, wird zurzeit noch nach alter Tradition am Ende eines jeden Schuljahres (im Juni) über die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe entschieden, wobei die während des Schuljahres erbrachten Leistungen und die Ergebnisse der Prüfungen, die zweimal in jedem Schuljahr in allen Fächern durchgeführt werden, die Grundlage für die Entscheidung bilden. Diese Entscheidung obliegt dem Klassenrat. Bei manchen Schülern kann der Klassenrat seine Entscheidung vertagen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Ende August (seit 2005) noch Nachprüfungen abzulegen. Man kann also theoretisch jedes Jahr wiederholen. Gemäß Grundlagendekret vom 31. August 1998 ist vorgesehen, dass in Zukunft eine Versetzungsentscheidung nur noch zur nächsten Stufe am Ende der ersten Stufe (Jahrgangsstufe 8) und am Ende der zweiten Stufe (Jahrgangsstufe 10) getroffen wird.

Die Schule stellt bisher noch am Ende der ersten fünf Sekundarschuljahre (demnächst: am Ende der ersten und der zweiten Stufe) neben dem Zeugnis auch eine Orientierungsbescheinigung aus. Es gibt drei verschiedene Orientierungsbescheinigungen:

  • die Orientierungsbescheinigung A, auf der vermerkt ist, dass der Schüler das Studienjahr (demnächst: die Stufe) erfolgreich abgeschlossen hat und in das nächste Schuljahr (demnächst: die nächste Stufe) versetzt werden kann. Idealerweise wird die Orientierungsbescheinigung A am Ende der ersten Stufe durch ein Gutachten vervollständigt, worin dem Schüler eine der drei Unterrichtsformen ab der 2. Stufe bzw. bestimmte Studienrichtungen darin empfohlen werden, oder in dem von bestimmten Leistungsfächern abgeraten wird;
  • die Orientierungsbescheinigung B, auf der vermerkt ist, dass der Schüler das Studienjahr (demnächst: die Stufe) erfolgreich abgeschlossen hat, aber nur unter Berücksichtigung gewisser Einschränkungen in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden kann. Diese Einschränkungen können eine oder zwei Unterrichtsformen betreffen oder auch gewisse Studienrichtungen oder einzelne Fächer, die dem Schüler dann verschlossen bleiben. Der Klassenrat und ein Berater des PMS-Zentrums unterbreiten dem Schüler Vorschläge, um ihm bei der Wahl einer Studienrichtung zu helfen, die seinen Interessen entgegenkommt und seinen Fähigkeiten entspricht. Ob in Zukunft in der ersten Stufe (Beobachtungsstufe), eine Orientierungsbescheinigung B noch verbindlich sein soll oder nur eine Empfehlung, ist zurzeit in der Diskussion und noch nicht entschieden. Ein Sekundarschuldekret ist in Vorbereitung.
  • die Orientierungsbescheinigung C, auf der vermerkt ist, dass der Schüler das Schuljahr (demnächst: die Stufe) nicht erfolgreich abgeschlossen hat und demnach nicht versetzt werden kann. Diese Bescheinigung weist auf schwerwiegende Mängel hin. Sie wird durch Ratschläge bezüglich der Weiterführung der Studien im Vollzeitunterricht oder aber in einer der möglichen Teilzeit-Ausbildungsformen vervollständigt: der Teilzeitunterricht in der Schule und in einem oder mehren Betrieben, oder – im Rahmen der vom Mittelstand organisierten Ausbildungen – eine Lehre in einem Betrieb. Ob in Zukunft noch in der ersten Stufe eine Orientierungsbescheinigung C vergeben werden soll, ist zurzeit in der Diskussion und noch nicht entschieden.

Abschlusszeugnis

Am Ende des vierten Sekundarschuljahres kann der Schüler ein Abschlusszeugnis der Unterstufe des Sekundarunterrichts erhalten. Dieses Zeugnis wird zurzeit noch allen regulären Schülern ausgestellt, die das dritte und das viertes Jahr des berufsbildenden Unterrichts erfolgreich abgeschlossen haben.

Der Klassenrat entscheidet über die Vergabe dieses Abschlusszeugnisses und berücksichtigt dabei die im Laufe des 4. Sekundarschuljahres erbrachten Schülerleistungen in allen Fächern, wobei die Ergebnisse der beiden schulintern organisierten Prüfungen (vor Weihnachten und im Juni) von besonderer Bedeutung sind.

Die Schüler des berufsbildenden Unterrichts haben die Möglichkeit, das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts mittels eines zusätzlichen siebten Sekundarschuljahres zu erhalten, in dem besonderer Nachdruck auf allgemeinbildende Fächer gelegt wird.

Neben diesen Abschlusszeugnissen gibt es im berufsbildender Unterricht am Ende des 6. Sekundarschuljahres (Jahrgangsstufe 12) noch die berufsqualifizierenden Befähigungsnachweise, die nach Bestehen einer fachtheoretischen und fachpraktischen Befähigungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss, dem auch schulexterne Prüfer aus der betroffenen Berufssparte angehören, vergeben werden.