Systemfinanzierung
Siehe Unten
Gebühren für die erwachsenen Lernenden
ARBEITSAMT und IAWM
Die Teilnahme an den Ausbildungsprogrammen des Arbeitsamtes und des IAWM ist für die Teilnehmer kostenlos. Allerdings ist bei Durchführung von Seminaren und Weiterbildungen eine Eigenbeteiligung der Unternehmen vorgesehen.
INSTITUTE FÜR SCHULISCHE WEITERBILDUNG
Seit 1986 müssen alle Studenten der Institute für schulische Weiterbildung eine Einschreibegebühr entrichten, deren Höhe von der Art und dem Umfang der Ausbildung und dem Status des Lernenden abhängig ist. Folgende Schüler zahlen eine reduzierte Einschreibegebühr:
- eingetragene Arbeitssuchende ohne Beschäftigung beziehungsweise Empfänger des Eingliederungseinkommens, für die im Rahmen ihres Eingliederungsplanes eine entsprechende schulische Weiterbildung vorgesehen ist;
- Asylbewerber;
- anerkannte politische Flüchtlinge.
Schulpflichtige Minderjährige zahlen keine Einschreibegebühr.
Die Einschreibegebühr wird jährlich zu Beginn der Ausbildung (September/Oktober) in den Instituten für schulische Weiterbildung entrichtet, diese überweisen den Gesamtbetrag jedoch auf das Einnahmekonto des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
(Gesetzliche Grundlage : Dekret vom 17. Juli 1995 über Einschreibegebühren und Schulgeld im Unterrichtswesen; ein Regierungserlass vom 20. Dezember 1995 zur Ausführung des o.e. Dekretes, abgeändert durch den Erlass vom 7. Oktober 1998.)
ZENTREN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG und 5. ANDERE ORGANISATIONSMODELLE
Was die Angebote der Berufsorganisationen und der privaten Erwachsenenbildungsorganisationen in der nichtberuflichen und nichtformellen Bildung betrifft, so werden von den Kursteilnehmern Einschreibegebühren bezahlt, die u.a. dazu dienen, die Kosten für die Kursleiter zu tragen. Die Funktions- und Personalkosten der anerkannten Erwachsenenbildungsorganisationen selber werden auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Kriterien von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventioniert.
(Gesetzliche Grundlage : Dekret vom 18. Januar 1993 über die Anerkennung und Bezuschussung von Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung; und Erlass vom 7. Mai 1993 über die Anerkennung und Bezuschussung von Organisationen für Volks- und Erwachsenenbildung.)
Finanzielle Hilfen für erwachsene Lernende
Siehe die Informationen oben.
Subventionen für private Anbieter
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