Schülerbeurteilung und Schülerversetzung
Für die Schülerbeurteilung und die Schülerversetzung gelten dieseleben Regeln, wie für die anderen Formen des Sekundarunterrichtwesens. Siehe Kapitel 6.3.
Im Rahmen der technischen und beruflichen Ausbildung besteht eine enge Bindung der Schule zu den Betrieben und Unternehmen. Neben den bereits erwähnten Betriebspraktika konkretisiert sich diese enge Bindung auch durch die Anwesenheit von schulexternen Jurymitgliedern in den Befähigungsprüfungen am Ende des sechsten Jahres. Diese Jurytätigkeit dauert in der Regel das ganze Jahr über an: Die Schülerarbeiten und die Betriebspraktika werden also nicht nur von den betroffenen Lehrern, sondern auch von der Berufswelt aufmerksam verfolgt.
Wichtig ist eine Kontinuität zwischen dem Lernprozess in der Schule und im Betrieb und das mehrwöchige Betriebspraktikum muss präzisen Kriterien entsprechen. Der das Praktikum begleitende Lehrer gewährleistet die Vorbereitung, die Betreuung und die Evaluation. Er arbeitet mit einem Personalmitglied des Betriebs zusammen, das am Praktikumsort für den Schüler verantwortlich ist. Das Praktikum ist Gegenstand einer fortlaufenden Bewertung in verschiedenen Bereichen und nach Kriterien, die im Voraus bestimmt werden. Es handelt sich um eine formative Evaluation. Am Ende des Praktikums wird eine Bilanz erstellt (normative Evaluation).