Laut belgischer Verfassung (Art. 127-133) sind die sachbezogenen Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaften - und dazu gehören auch die diesbezüglichen zwischengemeinschaftlichen und internationalen Beziehungen - exklusive Kompetenzen dieser Gemeinschaften. Die Öffnung der Gemeinschaft nach außen ist für sie nicht nur aus praktischen Erwägungen notwendig, sondern darüber hinaus auch ein zentrales Element ihrer in der Verfassung definierten Autonomie und ihrer Identität.
Vor allem seit den neunziger Jahren hat die Regierung die Öffnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) nach außen als wichtiges Politikfeld erkannt und in den letzten Jahren auch weiter vorangetrieben. Ganz besonders auch unter dem Aspekt eines Europa der Regionen verstärkte sie ihre Bemühungen, im Rahmen ihrer Kompetenzen Beziehungen mit den benachbarten Gemeinschaften und Regionen und mit dem europäischen Ausland aufzunehmen beziehungsweise zu vertiefen, Erfahrungen auszutauschen und – nicht zuletzt dank der europäischen Förderprogramme – gemeinsame Projekte durchzuführen.
Ob ihrer Kleinheit hat die DG naturgemäß im Bereich der Humanressourcen und der finanziellen Mittel nur begrenzte Möglichkeiten der Mitwirkung in internationalen Organisationen und europäischen Programmen und Initiativen. Dennoch ist sie auf vielen Ebenen aktiv, und das Ministerium hat im Jahre 2002 zur besseren Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten einen Dienst für Außenbeziehungen eingerichtet.
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die sich speziell nur mit der europäischen Dimension im Unterrichts- und Ausbildungswesen der DG befassen. Dennoch sei hier das Grundlagendekret vom 31. August 1998 erwähnt, in dem es im Kapitel Auftrag der Gesellschaft an die Schulträger und das Schulpersonal heißt: Artikel 10: Die Schule erzieht zur Weltoffenheit, fördert den europäischen Gedanken und die Mehrsprachigkeit.
Als konstitutiver Bestandteil des Föderalstaates Belgien verfügt die Deutschsprachige Gemeinschaft im Bereich der Außenbeziehungen über eine erhebliche Autonomie, die es ihr sogar erlaubt, in ihren Zuständigkeitsbereichen internationale Verträge abzuschließen. Sie pflegt zahlreiche internationale Kontakte mit Nachbarstaaten, Partnerregionen und internationalen Organisationen, wobei dem Bildungs- und Ausbildungswesen immer eine zentrale Bedeutung zukommt.
Mobilität und Austauschmaßnahmen sind hauptsächlich bei den Schülern und Studierenden anzutreffen und in viel geringerem Maße bei den Lehrenden.