Systemfinanzierung
Grundsätzlich werden die in der Einleitung angeführten Mechanismen auch auf das Hochschulwesen in der DG angewendet. Da die Autonome Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, als einzige Hochschule, nicht nur die Erstausbildung der Studenten übernimmt, sonder auch für die Bereiche Weiterbildung und Forschung zuständig ist, erhält die Autonome Hochschule (AHS) jährlich neben den Funktionskosten, eine mit der Regierung ausgehandelte Sonderbezuschussung. Außerdem hat die Hochschule das Recht Teile von Stellen oder ganze Stellen nicht zu besetzen und diese in Geld umzuwandeln. Sie muss für dieses Geld Gastdozenten beschäftigen.
Finanzielle Autonomie und Kontrolle
Die Autonome Hochschule unterliegt der Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und muss - wie alle anderen Schulen - jährlich einen Haushalt bei der Regierung einreichen, der vom Parlament verabschiedet wird.
Gebühren innerhalb der öffentlichen Bildung
Ein Hochschulangebot gibt es nur für den ersten Zyklus und nur an einer Hochschuleinrichtung. Alle Studierenden müssen eine Einschreibegebühr von 100 EUR pro Studienjahr entrichten. Darüber hinaus kann die Hochschuleinrichtung von jedem Studierenden bis zu 370 EUR Studiengebühren pro Studienjahr verlangen. In der Praxis zahlen alle Studierenden den gleichen Betrag von 450 EUR, da dies der von der Hochschuleinrichtung festgelegte Betrag ist.
Es gibt keinen offiziellen Teilzeitstudentenstatus.
Es gibt keine Kurzstudiengänge oder Studiengänge des zweiten Zyklus.
Internationale Studierende, d. h. Studierende von außerhalb der Europäischen Union, zahlen die gleichen Gebühren wie belgische und EU-Bürger. Für Austauschstudenten wird jedoch keine Gebühr erhoben.
Finanzielle Hilfe für Lernende und/oder deren Familien
- Studienbeihilfen sind bedarfsabhängig. Das Einkommen der Eltern und das Alter der Studierenden (max. 35 Jahre) bestimmen die Förderungswürdigkeit. Die Studierenden müssen ihren Antrag jährlich einreichen. Die jährlichen Stipendienbeträge, die vom Einkommen der Eltern und den Studienleistungen der Studierenden abhängen, liegen zwischen 362 und 2 710 EUR und werden vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft gezahlt. Im Studienjahr 2019/20 erhielten 14,38 % der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus ein bedarfsabhängiges Stipendium; der häufigste Betrag, der Studierenden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt wurde, betrug 663 EUR. Es gibt keine leistungsabhängigen Stipendien.
- Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens bietet keine öffentlich geförderten Darlehen an. Studierende, die in der Gemeinschaft studieren, können jedoch ein Darlehen aufnehmen, das von der Provinz Lüttich der Französischen Gemeinschaft Belgiens verwaltet wird.
- Familienoberhäupter erhalten Steuervergünstigungen, die von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und Verwandten abhängen, darunter auch Hochschulstudenten unter 25 Jahren, die kein Einkommen haben. Die steuerfreie Mindesteinkommensgrenze erhöht sich um 1550 EUR für ein Kind, 3980 EUR für zwei Kinder, 8920 EUR für drei Kinder, 14420 EUR für vier Kinder und + 5510 EUR für jedes weitere Kind.
- Familienzulagen: Ab dem 1. Januar 2019 gilt für alle unterhaltsberechtigten Kinder (bis 25 Jahre), die sich in der Schule befinden, ein neuer Pauschalbetrag in Höhe von 157 EUR pro Kind, auch für Studierende an Hochschulen. Der Student darf nicht mehr als 50 Tage im Jahr einer bezahlten Beschäftigung nachgehen, die über einen Studentenjob hinausgeht.
Finanzielle Hilfe für Lernende
Oben.
Private Hochschulbildung
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es keine private Hochschulbildung.