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Sonderpädagogische Förderung im Elementar- und Schulbildungsbereich

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12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.2Sonderpädagogische Förderung im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 11 August 2020

Damit ein Schüler in den Genuss einer sonderpädagogischen Förderung gelangen kann, muss das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sonderpädagogischen Förderbedarf diagnostiziert haben.

Sonderpädagogische Förderung ist die Möglichkeit, Kindern mit dauerhaft oder zeitweilig erhöhtem Förderbedarf eine bestmögliche Förderung in der Schule zu bieten. Sie unterstützt Lehrpersonen in den Grundschulen auf eine sehr direkte Art bei dieser Arbeit.

Parallel zu einzelnen Fördermaßnahmen bringt die sonderpädagogische Förderung die Schule als ganzes System in diesem Bereich nach vorne.

Zentrum für Förderpädagogik (ZFP)

2009 wurde ein Dienst mit getrennter Geschäftsführung unter der Bezeichnung „Zentrum für Förderpädagogik“ geschaffen. Das Zentrum für Förderpädagogik besteht aus drei Grundschulabteilungen und einer Sekundarschulabteilung sowie einem Internat.

Aufgaben

Dem Zentrum für Förderpädagogik obliegt gemeinsam mit den Förderschulen des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten und subventionierten Unterrichtswesens die Gewährleistung der sonderpädagogischen Grundversorgung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erteilung von Förderschulunterricht auf Fördergrundschul- und Fördersekundarschulebene;
  • Koordinierung der sonderpädagogischen Fördermaßnahmen in den Integrationsprojekten;
  • Hilfestellung und Beratung bei der Erstellung von individuellen Förderplänen;
  • Bereitstellung von Fachpersonal für sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen;
  • Beratung und Begleitung der Regelschulen und der Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittel-stand und in kleinen und mittleren Unternehmen in förderpädagogischen Fragen;
  • Hilfestellung bei der methodisch-didaktischen, pädagogischen und psychologischen Kompetenzerweiterung der Regel- und Förderschulen sowie der Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittel-stand und in kleinen und mittleren Unternehmen auf Ebene der sonderpädagogischen Förderung;
  • Hilfestellung bei der beruflichen Integration der Schüler und Gewährleistung integrativer Praktika in den Betrieben;
  • Unterricht für kranke Kinder;
  • Betreuung von Schülern, die aufgrund von besonderen Schwierigkeiten während eines bestimmten Zeitraums den normalen Schulbetrieb verlassen und sozialpädagogisch betreut werden müssen mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Reintegration in den Schulalltag;
  • Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Erweiterung der förderpädagogischen Kompetenzen der Personalmitglieder im Unterrichtswesen;
  • Beratung und Begleitung im Bereich der interkulturellen Pädagogik und Sprachförderung;
  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten in förderpädagogischen Fragen und bei der Steuerung ihrer Umsetzung.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet das Zentrum für Förderpädagogik mit allen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung tätigen Partnern und insbesondere mit der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben zusammen.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet das Dekret vom 11. Mai 2009 über das Zentrum für Förderpädagogik, zur Verbesserung der sonderpädagogischen Förderung in den Regel- und Förderschulen sowie zur Unterstützung der Förderung von Schülern mit Beeinträchtigung, Anpassungs- oder Lernschwierigkeiten in den Regel- und Förderschulen

Hochbegabtenförderung

Zur Anwendung des vorliegenden Kapitels versteht man unter:

  • Hochbegabte Schüler: die Schüler, die einen Intelligenzquotienten von mindestens 125 aufweisen;
  • Intelligenzprofil: individuelles Profil, das die Stärken und Schwächen des Einzelnen in den getesteten Teilgebieten offenlegt. Diese können sich beispielsweise auf Bereiche wie Sprachverständnis, visuell-räumliches Denken, Arbeitsgedächtnis, Verarbeitungsgeschwindigkeit und logisches Schlussfolgern beziehen.

Das Dekret sieht unter anderem vor

  • die Sekundarschulzeit zu verkürzen
  • außerschulische Lernorte anzuerkennen und in den Stundenplan aufnehmen zu lassen.

10.2.2.1 Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage bildet der Königlicher Erlass vom 29. Juni 1984 über die Organisation des Sekundarschulwesens.

Definition der Zielgruppe

Siehe oben.

Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung

Siehe oben.

Alterstufen und Gruppenbildung

Siehe oben.

Lehrpläne, Fächer

Siehe oben.

Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel

Siehe oben.

Schülerversetzung

Versetzung in eine andere Klasse, Schullaufbahnberatung

Grundschule

Siehe oben.

Sekundarschule

Siehe oben.

Evaluation der Schüler

Siehe oben. 

Abschlusszeugnis

Siehe oben.