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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Germany

3.Bildungsfinanzierung

3.3Finanzierung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung

Last update: 23 May 2022

Systemfinanzierung

Für die Weiterbildung tragen die Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Hand, die Wirtschaft, die gesellschaftlichen Gruppen, die Weiterbildungseinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Verantwortung.

Dieser gemeinsamen Verantwortung entspricht auch das Finanzierungsprinzip, das alle Beteiligten verpflichtet, für ihren Teil und nach ihren Möglichkeiten zur Finanzierung der Weiterbildung beizutragen. Die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln (Kommunen, Länder, Bund, Europäische Union) umfasst beispielsweise folgende Bereiche:

  • institutionelle Förderung anerkannter Weiterbildungseinrichtungen auf der Grundlage der Weiterbildungsgesetze durch die Länder
  • institutionelle Förderung kommunaler Volkshochschulen sowie Förderung von Aktivitäten der kulturellen Weiterbildung durch die Kommunen
  • individuelle Förderung für den nachträglichen Erwerb von schulischen Abschlüssen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und berufliche Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
  • individuelle Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Bundesagentur für Arbeit
  • Weiterbildung der Beschäftigten bei Bund, Ländern und Kommunen

Der Erwerb und die Weiterentwicklung beruflicher bzw. betrieblicher Kompetenzen und Qualifikationen wird in entscheidendem Maße von der Wirtschaft finanziert. Die Unternehmen wenden für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhebliche Mittel auf.

Die arbeitsmarktnotwendige Weiterbildung, insbesondere für die Zielgruppen der Arbeitslosen, von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Geringqualifizierten erfolgt beitragsfinanziert nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III – Arbeitsförderung) aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und steuerfinanziert nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. Seit Januar 2019 gilt dies auch für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Im Jahr 2020 betrugen die Aufwendungen für die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit insgesamt rund 2,8 Milliarden Euro bereit (gut 1,5 Mrd. Euro für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung aus dem Weiterbildungsbudget plus knapp 1,3 Mrd. Euro für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung).

Im Jahr 2020 lagen die Aufwendungen für die Weiterbildungsförderung auf ähnlichem Niveau. Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden knapp 1,5 Milliarden Euro aufgewendet, für das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbilungng rund 1,3 Milliarden Euro. 

Die gesellschaftlichen Gruppen (Kirchen, Gewerkschaften usw.) tragen ebenfalls einen Teil der Kosten ihrer Weiterbildungseinrichtungen. Sie gewährleisten durch eine angemessene Gebührengestaltung einen möglichst breiten Zugang zur Weiterbildung. Als mittelbare Finanzierung der Erwachsenenbildung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Freistellung von Beschäftigten unter Fortzahlung der Vergütung anzusehen, die in der Mehrzahl der Länder in Bildungsfreistellungs- oder Bildungsurlaubsgesetzen geregelt ist. Dabei bestehen je nach Landesgesetz Unterschiede hinsichtlich des Bildungszwecks (berufliche, gesellschaftspolitische oder allgemeine Weiterbildung).

Gebühren für die erwachsenen Lernenden

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer leisten für ihre Weiterbildung einen Beitrag, der durch steuerliche Entlastungen und durch Förderregelungen für untere Einkommensgruppen sowie für besondere Angebote unterstützt werden kann. So erfolgte beispielsweise die Finanzierung der Volkshochschulen (insbesondere allgemeine Weiterbildung) im Jahr 2019 je nach Land zu 19,6 bis 55,9 Prozent aus Teilnahmegebühren. In der beruflichen Weiterbildung tragen insbesondere die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anpassungsfortbildung im Wesentlichen die Weiterbildungskosten. Darüber hinaus werden im Rahmen von Personalentwicklungsmaßnahmen die Kosten zum Teil auch von den Unternehmen getragen.

Die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen wird durch Entgelte und Gebühren der Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert.

Finanzielle Hilfen für erwachsene Lernende

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Der nachträgliche Erwerb von schulischen Abschlüssen wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert. Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird z. B. für den Besuch von Abendschulen oder Kollegs gewährt, wenn die Auszubildende oder der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen des sogenannten Zweiten Bildungsweges gilt diese Altersgrenze nicht. Sie können – je nachdem, ob sie bei ihren Eltern wohnen oder nicht und welche Art von Ausbildungsstätte sie besuchen – zwischen 439 und 715 Euro (bei Kollegschulbesuch) monatlich Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Diese Unterstützung erfolgt in der Form eines Zuschusses und muss daher nicht zurückgezahlt werden. Es kann auch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von insgesamt bis zu 109 Euro gewährt werden, sowie gegebenenfalls ein Kinderbetreuungszuschlag von 140 Euro für jedes Kind. 

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben einen Rechtsanspruch auf staatliche Förderung, die mit der Förderung von Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz vergleichbar ist. Gefördert werden mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG Fortbildungen öffentlicher und privater Anbieter in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich in einer förderfähigen Maßnahme auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von über 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch eine Förderung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen, ist möglich. Dies muss allerdings deren höchster Hochschulabschluss sein.

Vom Bund wurden im Jahr 2020 insgesamt rund 392 Millionen Euro, von den Ländern rund 111 Millionen Euro für die Förderung nach dem AFBG ausgegeben. Dies entspricht den im AFBG festgelegten Anteilen an den Ausgaben in Höhe von 78 Prozent für den Bund und 22 Prozent für die Länder. Rund 178.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung wurden gefördert, von denen knapp 99.600 an einer Vollzeitmaßnahme und über 79.000 an einer Teilzeitmaßnahme teilnahmen. Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie wurden in der 19. Legislaturperiode zusätzliche 350 Millionen Euro für die Aufstiegsfortbildung aufgewendet. 

Förderung durch Stipendien

Im Rahmen des Förderprogramms Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt die Bundesregierung mit Hilfe der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) durch Stipendien die Weiterbildung leistungsstarker junger Berufstätiger, die eine anerkannte Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder in den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen des Gesundheitswesens durchgeführt haben und die bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind (Weiterbildungsstipendium). Außerdem fördert die Bundesregierung über die SBB begabte Berufserfahrene, die nach mehrjähriger Berufstätigkeit ein Studium beginnen wollen (Aufstiegsstipendium).

Für die Betreuung der beiden Stipendienprogramme standen der Stiftung 2020 insgesamt 61,5 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung. 

Gutscheinprogramme zur Förderung non-formaler Weiterbildung

Seit über einem Jahrzehnt wird in Deutschland die berufliche Weiterbildung zudem in Form von Gutscheinprogrammen unterstützt. Auf Bundesebene seit 2008 durch die sogenannte Bildungsprämie. Die Förderperiode des Förderprogramms Bildungsprämie wurde für die Antragstellenden bis Ende 2021 und die Einlösemöglichkeit für die vergebenen Bildungsprämien bis Mitte 2022 verlängert. Die Bildungsprämie bestand aus den zwei Komponenten Prämiengutschein und Spargutschein. An Weiterbildung Interessierte konnten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen erhalten (Prämiengutschein). Die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen ist durch eine Öffnung des Vermögensbildungsgesetzes erleichtert worden (Spargutschein).

Darüber hinaus gibt es in der Mehrzahl der Länder eigene Regelungen zur Förderung non-formaler berufsbezogener Weiterbildung, die unter Bezeichnungen wie (Weiter-) Bildungsscheck, Qualifizierungsscheck, Qualischeck oder Weiterbildungsbonus die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und deren Beratung unterstützen. Die Programme unterscheiden sich von der Bildungsprämie hinsichtlich der Zielstellungen, der Zielgruppen und der Förderkonditionen. Daneben gibt es in einigen Ländern Gutscheinprogramme, welche sich ausschließlich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Förderung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten.