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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
National reforms in vocational education and training and adult learning

Germany

14.Laufende Reformen und Politikinitiativen

14.3 National reforms in vocational education and training and adult learning

Last update: 31 March 2022

2021

Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der COVID 19-Pandemie

Im Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss das Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen und mit Finanzmitteln unterlegt. Mit dem auf dieser Basis gestarteten Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurde ein umfassendes Netz von Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen und im Jahr 2021 weiterentwickelt, um das Ausbildungsplatzangebot zu erhalten und begonnene Berufsausbildungen fortzuführen. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise in besonderer Weise betroffen sind. Sie erhalten zeitlich befristet auch im Ausbildungsjahr 2021/2022 Unterstützung, damit sie ihre Ausbildungsaktivitäten aufrechterhalten und damit junge Menschen ihre Ausbildung beginnen, fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stellt die Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2022 bis zu 700 Millionen Euro bereitgestellt.

Die zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ist Ende März 2021 in Kraft getreten. Danach können Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen seit Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Zuschüsse zur Ausbildungs- und Ausbildervergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben erhalten. Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt. Mit der ersten Änderung der  Zweiten Förderrichtlinie zur Unterstützung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung, die Ende April 2021 veröffentlicht wurde, ist außerdem die Förderung von Vorbereitungslehrgängen auf die Abschlussprüfung ermöglicht worden.

Beschäftigungsicherungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (BeschSiG) wurde eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit geschaffen. Arbeitgeber erhalten bis Ende Juli 2023 50 Prozent der von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn sie ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird. Zudem werden dem Arbeitgeber für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III bis zum 31. Juli 2023 auch die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal erstattet.

2020

Arbeit-von-morgen-Gesetz

Mit dem im Wesentlichen am 29. Mai 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Förderung der beruflichen Weiterbildung fortentwickelt. Die Förderung von Beschäftigten und ihren Arbeitgebern wird in besonders vom Strukturwandel betroffenen Betrieben in Abhängigkeit der Betriebsgröße erhöht und die Förderbedingungen werden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Bildungsträger vereinfacht. Die Weiterbildungsförderung wird damit passgenauer auf die sich ändernden Anforderungen der demografischen Entwicklung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Es wurde ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses eingeführt.

Zudem wurde die Assistierte Ausbildung verstetigt und mit den bisherigen ausbildungsbegleitenden Hilfen zusammengeführt. Die Assistierte Ausbildung beinhaltet die individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Gefördert werden können alle jungen Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.

2019

Nationale Weiterbildungsstrategie

Die Nationale Weiterbildungsstrategie wurde im Juni 2019 durch Bund, Länder, Sozialpartner und Bundesagentur für Arbeit (BA) verabschiedet. Die Strategie mit dem Fokus auf berufliche Weiterbildung soll wesentlich dazu beitragen, sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels und neuer Herausforderungen (z. B. Automatisierung, Digitalisierung) zu befähigen. Sie setzt sich damit auch für eine neue Weiterbildungskultur in Deutschland ein, die Weiterbildung als selbstverständlichen Teil des Lebens versteht. Auf diese Weise sollen alle Erwerbstätigen der Gegenwart und Zukunft dabei unterstützt werden, ihre Qualifikationen und Kompetenzen im Wandel der Arbeitswelt weiterzuentwickeln. Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten sollen erweitert sowie für alle transparenter und leichter zugänglich gemacht werden. Personengruppen mit einer unterdurchschnittlichen Weiterbildungsbeteiligung sollen eine besondere Unterstützung erfahren, ebenso kleine und mittlere Unternehmen, die keine großen Personalabteilungen haben, um Weiterbildungskonzepte zu entwickeln.

Im Juni 2021 wurde der Umsetzungsbericht zur Nationalen Weiterbildungsstrategie vorgestellt. Der Bericht dokumentiert das bisher Erreichte. Er gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung der bearbeiteten Handlungsfelder und zeigt eine Perspektive für die Fortführung eines strategischen Ansatzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung sowie der Weiterbildungskultur in Deutschland auf.

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz).

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde der Zugang zur Weiterbildungsförderung deutlich ausgebaut: Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn ihre Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Eine Förderung ist auch möglich, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Weiterhin wird die Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Bundesagentur für Arbeit gestärkt.