Einstellungsvoraussetzungen
In Grundzügen stellen sich Organisation und Verwaltung der Hochschulen wie folgt dar: Die Hochschulen werden durch eine Rektorin oder einen Rektor (bzw. ein Rektorat) oder durch eine Präsidentin oder einen Präsidenten (bzw. ein Präsidialkollegium) geleitet. Die Leiterin bzw. der Leiter einer Hochschule wird entweder aus dem Kreis der dieser Hochschule angehörenden Professorinnen und Professoren oder von außen gewählt. In letzterem Fall muss der Bewerber erfolgreich eine Hochschulausbildung absolviert haben und eine mehrjährige Tätigkeit in verantwortlicher Position in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege nachweisen können.
Beschäftigungsbedingungen
Zu den Aufgaben der Hochschulleitung gehören Verwaltung, Haushalt, Hochschulentwicklung, Studienentwicklung, Einleitung der Hochschulevaluation, Personalverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Die Leitung der Hochschule vertritt die Hochschule nach außen. Wird die Hochschulleiterin bzw. der Hochschulleiter aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren ausgewählt, bleibt die Berechtigung zu Forschung und Lehre bestehen. Die Einstellung erfolgt durch das jeweilige Land als Beamtin bzw. Beamter auf Zeit. Die offizielle Bezeichnung der Leiterin oder des Leiters der Hochschule ist, abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Landes und der Grundordnung der Hochschule, entweder Rektorin bzw. Rektor oder Präsidentin bzw. Präsident.