Mobilität von Schülerinnen und Schülern
Erasmus+ als das Programm der Europäischen Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport war im Zeitraum von 2014 bis 2020 mit einem Budget in Höhe von knapp 14,8 Milliarden Euro ausgestattet. Das Programm sollte – zur Unterstützung der Ziele der EU-Strategie 2020 – Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendarbeit voranbringen. In seiner Laufzeit haben mehr als 4 Millionen Menschen in Europa – insbesondere Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Lehrkräfte und junge Freiwillige – Stipendien und Zuschüsse für einen Aufenthalt zu Lernzwecken im Ausland erhalten.
Im Jahr 2021 startete eine neue siebenjährige Programmgeneration von Erasmus+. Das Gesamtvolumen der Programmmittel wurde auf etwa 26,2 Milliarden Euro angehoben. Erasmus+ soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Im Zentrum des Programms stehen dabei die eng mit einander verbundenen Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit.
Im schulischen Bereich fördert Erasmus+ unter der Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen – die Fortbildung von Lehrkräften, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie pädagogischem Fachpersonal an Schulen und vorschulischen Einrichtungen. Unter der Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen – werden Partnerschaften unter Schulen bzw. vorschulischen Einrichtungen sowie weitere, auch sektorübergreifende Partnerschaften gefördert, die sich auf die Schulentwicklung und Lehrkräftebildung richten.
In der beruflichen Bildung werden darüber hinaus Auslandsmobilitäten von Auszubildenden des dualen Systems sowie von Schülerinnen und Schülern in vollzeitschulischen Berufsausbildungsgängen, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht führen, durch die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) gefördert.
Im Gegensatz zur Programmgeneration 2014–2020 nimmt das Vereinigte Königreich am Nachfolgeprogramm Erasmus+ (2021–2027) nicht teil. Projekte der alten Programmgeneration können ihre Projektarbeit mit dem Vereinigten Königreich noch regulär beenden, auch falls sie erst 2021 oder später umgesetzt werden.
Nationale Agentur für Erasmus+ im Bereich Schulbildung ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz. Im Auftrag der Länder ist er unter anderem zuständig für die Programmverwaltung, die Beratung von Antragstellerinnen und Antragstellern, die Durchführung von Informationsveranstaltungen und die Auswertung der Projektergebnisse. Der PAD ist außerdem Nationale Koordinierungsstelle für eTwinning, einer Plattform zur Vernetzung und digitalen Zusammenarbeit von Schulen in Europa und über eTwinning Plus mit weiteren außereuropäischen Staaten. Weitere Informationen über Erasmus+ Schulbildung und eTwinning sind unter www.kmk-pad.org und in den sozialen Netzwerken unter https://www.facebook.com/kmkpad und https://twitter.com/kmkpad erhältlich.
Für eine Vertiefung des Verständnisses für andere Kulturen ist die persönliche Begegnung unerlässlich. Seit Jahrzehnten werden daher Austauschmaßnahmen durchgeführt, oft im Rahmen von Schulpartnerschaften oder grenzüberschreitenden regionalen Kooperationsprogrammen, die sowohl auf Ebene der Länder als auch koordiniert durch den PAD und bezuschusst aus Fördermitteln des Auswärtigen Amtes bzw. der Europäischen Union oder weiterer Geldgeber (z. B. Jugendwerke, Stiftungen) durchgeführt werden.
Im Jahr 2019 nahmen rund 30.000 Schülerinnen und Schüler an den Austauschprogrammen des PAD teil. Im Jahr 2020 ist diese Zahl aufgrund der Corona-Pandemie deutlich geringer ausgefallen, ca. 95 Prozent der geplanten Austauschbegegnungen mussten abgesagt werden. Auch 2021 konnten pandemiebedingt zum gößten Teil lediglich virtuelle Begegnungen stattfinden. Den zahlenmäßig größten Anteil stellen 2019 die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen von Schulpartnerschaften ihre Partner in Deutschland bzw. im Ausland besuchten und gemeinsam am Schulunterricht teilnahmen. Diese Partnerschaften werden seit vielen Jahren aus Mitteln des Auswärtigen Amtes mit den USA, Staaten in Ost-, Mittelost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie mit Israel gefördert. Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft" (PASCH) des Auswärtigen Amtes können seit 2008 Zuschüsse für Austauschmaßnahmen mit Schulen in der ganzen Welt beantragt werden. Zudem werden auch im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ Austausch- oder Kooperationsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler in Europa durchgeführt und gefördert.
Daneben wird die europäische und internationale Dimension auch durch die vom PAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes durchgeführten Programme "Internationales Preisträgerprogramm" (IPP) zur Förderung der Ausbildung ausländischer Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache (unter Beteiligung von rund 90 Staaten) und „Deutschland Plus" (zurzeit 18 Nationen) gefördert. Im IPP werden die Schülerinnen und Schüler zu einem vierwöchigen Aufenthalt mit Studienprogramm, Sprachkurs und Unterkunft bei einer Gastfamilie nach Deutschland eingeladen, bei dem sie in internationalen Gruppen organisiert sind. Im Programm „Deutschland Plus“ absolvieren die ausländischen Schülerinnen und Schüler in nationalen Gruppen einen zwei- bis dreiwöchigen Gastfamilienaufenthalt, im Laufe dessen sie gesonderten Unterricht in Deutsch als Fremdsprache erhalten, und im Unterricht der Gastgeschwister hospitieren und Exkursionen unternehmen. Im Anschluss daran verbringen sie mehrere Tage in der Hauptstadt Berlin. Insgesamt werden im Rahmen beider Programme jährlich mehr als 900 Schülerinnen und Schüler nach Deutschland eingeladen. Beide Programme werden seit 1959 vom PAD koordiniert und begingen 2019 ihr 60-jähriges Bestehen. Während 2020 beide Programme pandemiebedingt abgesagt werden mussten, wurde 2021 über beide Programme hinweg ein kommunikationsorientiertes, einwöchiges Alternativprogramm „Deutschland ONLINE erleben“ für insgesamt 185 Schülerinnen und Schüler aus den EU-Staaten, EFTA-/EWR-Staaten sowie Großbritannien angeboten.
Mit Frankreich besteht seit 1986 eine Vereinbarung über einen mittelfristigen individuellen Schüleraustausch, der einen zwei- bis dreimonatigen Aufenthalt im Partnerland mit einem entsprechenden Gegenbesuch des Austauschpartners umfasst (BRIGITTE-SAUZAY-Programm). Zusätzlich gibt es seit dem Schuljahr 2000/2001 das einjährige Austauschprogramm VOLTAIRE (sechs Monate in Deutschland, sechs Monate in Frankreich).
Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam mit Partnerschulen im Ausland durchgeführt werden.
Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden in Abhängigkeit vom elterlichen und eigenen Einkommen Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 mit bis zu 580 Euro monatlich gefördert. Findet der Auslandsaufenthalt dagegen im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, ist auch ein kürzerer Aufenthalt von mindestens zwölf Wochen förderungsfähig. Für die Hinreise zum Ausbildungsort und für die Rückreise wird zudem ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 250 Euro geleistet, wenn der Ausbildungsort in Europa liegt. Anderenfalls wird ein Reisekostenzuschlag in Höhe von jeweils 500 Euro geleistet. Die Förderung nach dem BAföG erfolgt für Schülerinnen und Schüler als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Auszubildende haben die Möglichkeit, zeitlich begrenzte Abschnitte der Berufsausbildung im Ausland zu absolvieren. Dabei wird der Auslandsaufenthalt rechtlich als Teil der Berufsausbildung behandelt, sofern er dem Ausbildungsziel dient.
Im Rahmen von Erasmus+ (2014–2020) betreut die NA beim BIBB den Bereich der Mobilitätsprojekte für Lernende und Personal im Bereich der beruflichen Bildung. Für die Lernenden trägt der Erwerb internationaler Qualifikationen sowie sprachlicher und interkultureller Kompetenzen zu einer internationalen Berufskompetenz bei, die für Arbeitsmarkt und individuelle Karriereplanung von wachsender Bedeutung ist. Die durchschnittliche Dauer der im Ausland absolvierten Ausbildungsabschnitte der Lernenden beträgt zwischen zwei und fünf Wochen. In Deutschland hat die Zahl der beantragten und bewilligten Auslandsaufenthalte im Rahmen der Mobilitätsprojekte für Lernende im Bereich der beruflichen Bildung im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zugenommen. Im Jahr 2020 wurden im Rahmen der Projekte knapp 23.131 Stipendien an Auszubildende sowie Berufsschülerinnen und Berufsschüler vergeben.
Die von der NA beim BIBB betreuten Mobilitätsaktivitäten waren programmunabhängig am härtesten von der Pandemei betroffen. Aufgrund der weltweiten Reisewarnung mussten ab dem Frühjahr alle geplanten Auslandsaufenthalte vorübergehend eingestellt und laufende Aufenthalte größtenteils vorzeitig beendet werden.
Im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+ „Mobilität in der Berufsbildung“ werden in der Zielgruppe der Lernenden auch Aufenthalte im Ausland für Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Aus- und Weiterbildungsgängen gefördert, deren Abschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Auslandsaufenthalte sollten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung internationale fachliche Qualifikationen sowie den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzen ermöglichen.
Seit dem Jahr 2015 können sich Unternehmen und Berufsbildungseinrichten, die über eine Internationalisierungsstrategie verfügen und Erasmus+ Mobilitätsprojekte in guter Qualität abgeschlossen haben, im Programm Erasmus+ akkreditieren. Sie erhalten die Erasmus+ Mobilitätscharta Berufsbildung und profitieren so von vereinfachten Verfahren bei der Antragstellung und Durchführung der Projekte. Im Jahr 2019 haben sich 7 Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen neu akkreditieren lassen. 2020 hat keine Antragrunde für die Mobilitätscharta stattgefunden.
Über das Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können zudem Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sowie von Ausbilderinnen und Ausbildern in Ländern gefördert werden, die nicht am Programm Erasmus+ teilnehmen. Das BMBF hat die NA beim BIBB mit der Durchführung des Programms beauftragt. Seit 2020 können Anträge auf Förderung auch von Berufsschulen gestellt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Auslandsaktivitäten im Frühjahr 2020 weitgehend eingestellt. Auf der Website finden sich alle erforderlichen Informationen rund um Antragstellung und Projektdurchführung sowie Erfahrungsberichte von ehemaligen Teilnehmenden.
Darüber hinaus berät die bei der NA beim BIBB angesiedelte „Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung“ (IBS) im Auftrag des BMBF Auszubildende, qualifizierte Fachkräfte und Unternehmen zu weiteren Fördermöglichkeiten für weltweite Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Im Jahr 2020 hat die IBS trotz der Corona-Krise etwa 1.000 schriftliche und telefonische Beratungen zu Auslandsaufenthalten im Bereich der beruflichen Bildung durchgeführt.
Die bilateralen Austauschprogramme des BMBF in der beruflichen Bildung zielen auf eine über die EU-Programme hinausgehende Kooperation mit für Deutschland besonders wichtigen Partnerländern ab. Die Austauschmaßnahmen sind in der Regel in längerfristige Partnerschaften zwischen Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen, Kammern und anderen Akteuren in der beruflichen Bildung eingebettet und sollen neben der Förderung der Mobilität von Auszubildenden und Verantwortlichen für die Berufsbildung auch der Entwicklung und Erprobung innovativer Modelle in der beruflichen Bildung dienen. Das BMBF fördert seit 1980 gemeinsam mit dem französischen Bildungs- und dem Arbeitsministerium ProTandem, die Deutsch-Französische Agentur für den Austausch in der beruflichen Bildung mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zu intensivieren. Durch den Aufbau dauerhafter Strukturen der Kooperation und die gleichzeitige Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Berufsbildungsakteuren werden berufliche Lernerfahrungen während der Lehre unterstützt. Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des Programms rund 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefördert. Seit 1980 haben insgesamt mehr als 100.000 Personen an einem Austausch teilgenommen.
Das Deutsch-Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der Berufsbildung ist eine Kooperation zwischen dem israelischen Ministerium für Arbeit und Soziales und dem BMBF. Das Programm eröffnet Berufsbildungsexpertinnen und -experten sowie Auszubildenden aus unterschiedlichen Berufsbereichen die Möglichkeit fachlich voneinander zu lernen, die jeweils unterschiedliche Alltagsrealität zu erfahren und so das Verständnis füreinander zu vertiefen. Das Programm wird von der NA beim BIBB im Auftrag des BMBF durchgeführt. Im Jahr 2019 wurde das 50. Jahr dieser Zusammenarbeit in Deutschland und Israel feierlich zelebriert.
Im März 2015 hat die Kultusministerkonferenz eine neue „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ verabschiedet. Um auf die Anforderungen einer globalisierten Arbeitswelt besser reagieren zu können, wurden die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung deutlich verbessert.
Lehrkräftemobilität
Bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Hinblick auf die europäische und internationale Dimension des Unterrichts kommt Auslandserfahrungen eine besondere Bedeutung zu. Eine große Zahl von Lehramtsstudierenden nimmt die Gelegenheit zu einem Auslandsaufenthalt während des Studiums wahr, sei es im Rahmen des Programms Erasmus+, das nicht nur Auslandsaufenthalte an Hochschulen, sondern auch an Gastschulen ermöglicht, oder im Rahmen des Fremdsprachenassistenzprogramms des Pädagogischen Austauschdienst des PAD, bei dem angehende Fremsprachenlehrkräfte ausgetauscht werden.
Im ältesten internationalen Austauschprogramm im Schulbereich fördern Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) bereits seit 1905 den Erwerb und die Verbreitung der deutschen Sprache bei ausländischen Schülerinnen und Schülern. Als Sprach- und Kulturbotschafterinnen und -botschafter Deutschlands unterstützen die Assistenzkräfte die Lehrkräfte an den aufnehmenden Schulen im Deutschunterricht sowie auch in anderen Fächern und außerunterrichtlich. Die FSA-Programme sollen die Freude am Erlernen der Fremdsprache wecken, die Sprechfertigkeit der teilnehmenden Studierenden, aus den Partnerländern oder aus Deutschland, vervollkommnen, sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und einen Beitrag zur beruflichen Qualifikation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer leisten. Der PAD vermittelt deutsche Studierende an Schulen und Hochschulen in den Partnerländern. Im Gegenzug werden ausländische Studierende als FSA an Schulen in den deutschen Ländern vermittelt. Zurzeit führt der PAD das FSA-Programm mit 13 Staaten weltweit durch, darunter Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und die Russische Föderation. Für den FSA-Einsatz in Frankreich wurden die Teilnahmevoraussetzungen erleichtert: Neben Studierenden des Lehramts sind auch Studierende aller anderen Studiengänge, die Interesse an einem bezahlten Schulpraxiseinsatz in Frankreich haben, für das Online-Bewerbungsverfahren des PAD zugelassen. Trotz der Corona-Pandemie konnte das FSA-Programm mit den meisten Partnerstaaten erfolgreich durch- und fortgeführt werden: Im Programmjahr 2020/21 nehmen über 900 deutsche und ausländische Studierende am FSA-Programm des PAD teil.
Seit 2019 unterstützt der DAAD mit seinem neu aufgelegten Programm „Lehramt.International“ (Laufzeit Ende 2018 bis Ende 2022) die Internationalisierung der Lehramtsausbildung in Deutschland. Die übergreifenden Ziele des Programms „Lehramt.International“ lauten:
- Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollen zum Umgang mit internationaler Diversität und kultureller Vielfalt an deutschen Schulen befähigt werden.
- Das Programm leistet einen Beitrag zur internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Lehramtsstudiengänge.
- Das Programm trägt dazu bei, in den hochschuleigenen und gesetzlichen Rahmenbedingungen die Hindernisse für eine systematische Internationalisierung der Lehramtsausbildung abzubauen.
Der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und anderem Bildungspersonal im Schulbereich dienen verschiedene bilaterale Hospitations- und Austauschprogramme des PAD, die mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, den USA und China durchgeführt werden. Im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) des Auswärtigen Amtes werden zudem in Deutschland Fortbildungsmaßnahmen und Hospitationen für ausländische Deutschlehrkräfte aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), Asien, Lateinamerika und Afrika durchgeführt, an denen Lehrkräfte aller Schulformen und Schulstufen teilnehmen können. Im Jahr 2019 nahmen an diesen Programmen etwa 650 Lehrkräfte teil.
Darüber hinaus finanzieren die deutschen Länder und die Bundesregierung seit über 50 Jahren das Weiterbildungsprogramm der Kultusministerkonferenz für Ortslehrkräfte an Deutschen Schulen im Ausland und DSD-Schulen: Jedes Jahr kommen im Rahmen dieses Programms ca. 30 Ortslehrkräfte nach Deutschland, hospitieren und unterrichten an deutschen Schulen. Dabei tauchen sie tief in das deutsche Schulwesen ein, verbessern ihre Kenntnisse zur Landeskunde auch über die deutschen Grenzen hinweg und bringen ihre Sprachkenntnisse auf den neuesten Stand. Viele dieser so fortgebildeten Lehrkräfte übernehmen anschließend höherwertige Aufgaben in ihren Heimatschulen.
Weitere Fortbildungsangebote für deutsche Lehrkräfte im Ausland bzw. ausländische Lehrkräfte in Deutschland bieten entsprechende Programme der Europäischen Union (Programm Erasmus+) sowie bilateral konzipierte Veranstaltungen wie z. B. das deutsch-französische Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte an Schulen mit bilingualem Unterricht oder das vom BMBF geförderte Programm „Europa macht Schule“, bei dem europäische Gaststudierende am Unterricht einer deutschen Schulklasse teilnehmen und im Rahmen eines Projektes ihr Heimatland vorstellen.
Darüber hinaus existieren auf Länderebene weitere Austauschprogramme für Lehrkräfte.
Bei der Internationalisierung der Berufsbildung in Deutschland kommt dem Berufsbildungspersonal eine Schlüsselrolle zu. Viele Berufsbildungsinstitutionen nutzen die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich, um die notwendigen Personalentwicklungsmaßnahmen im Rahmen ihrer zunehmend internationalen Ausrichtung zu unterstützen.
Neben der Zielgruppe der Lernenden werden im Programm Erasmus+ in der Leitaktion 1 „Mobilität von Einzelpersonen“ auch Auslandsaufenthalte des Berufsbildungspersonals gefördert. Ziel ist die individuelle Fortbildung des Personals und die Förderung der Internationalisierung der Ausbildungsabteilungen und Berufsbildungsinstitutionen. Die Aufenthalte dauern im Durchschnitt weniger als eine Woche. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Mobilitätsprojekte 6.029 Auslandsaufenthalte für Fachkräfte der Berufsbildung bewilligt.