Skip to main content
European Commission logo

Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Fördermaßnahmen für Lernende in der Hochschulbildung

Germany

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.5Fördermaßnahmen für Lernende in der Hochschulbildung

Last update: 23 May 2022

Definition der Zielgruppe

Deutschland hat sich im Rahmen des Bologna Prozesses dem gesellschaftlichen Anspruch verpflichtet, dass die Studierenden bei ihrem Eintritt in die Hochschule, mit ihrer Beteiligung an der Hochschulbildung und beim Abschluss auf allen Ebenen die Zusammensetzung der Bevölkerung widerspiegeln sollten. Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Hochschulabsolventinnen und -absolventen und ihre überdurchschnittlich guten Arbeitsmarkt- und Karrierechancen muss es daher darum gehen, für bislang unterrepräsentierte Gruppen soziale Hindernisse zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Im deutschen Hochschulsystem unterrepräsentiert sind bislang Frauen (in bestimmten Fächergruppen und beim wissenschaftlichen Personal), Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, Kinder aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Herkunftsgruppen sowie Studierende mit Migrationshintergrund.

Spezifische Unterstützungsmaßnahmen

Im Hinblick auf die gleiche Beteiligung der Geschlechter sind insbesondere die Verteilung in verschiedenen Fächergruppen und deren Konsequenzen für gesellschaftliche Entwicklungen (Schulbereich, MINT-Fächer) weiter zu verfolgen. An vielen Hochschulen unterstützen Gleichstellungsbeauftragte bzw. Gleichstellungsbüros die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule.

Für Studierende mit Kindern bieten die Hochschulen in eigener Trägerschaft oder mit der Unterstützung anderer Träger Kinderbetreuungsplätze an. Mehr als die Hälfte der vorhandenen Plätze sind für Kinder unter drei Jahren. Viele Studentenwerke ergänzen die klassischen Betreuungsangebote durch Betreuung außerhalb der Regelzeiten, am Wochenende und in Ferienzeiten sowie flexible Kurzzeitbetreuungsangebote. Für Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie haben die Studentenwerke Beratungs- und Informationsangebote eingerichtet (z. B. Familienbüros). Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind spezielle Wohnraumangebote für Studierende mit Kind, Spiel-, Wickel- und Stillräume sowie Kinderausstattung und Spielecken in der Mensa. Bei der Gestaltung familienfreundlicher Studienbedingungen kooperieren die Hochschulen mit Kommunen sowie anderen Hochschulen, unter anderem im Rahmen des „audit familiengerechte hochschule“.

Nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) und den Hochschulgesetzen der Länder haben die Hochschulen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe wahrnehmen können. Die Prüfungsordnungen müssen zur Wahrung der Chancengleichheit die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen. Die Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderungen sowie die Interessenvertretung von Studierenden mit Behinderungen nehmen eine wichtige Mittlerfunktion zwischen den Studierenden und den Hochschulleitungen ein. Die Mehrzahl der Studentenwerke hält außerdem Beratungsangebote für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit vor. Im April 2009 hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Empfehlung zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit verabschiedet.

Informationen über Unterstützungsmaßnahmen für Studierende aus einkommensschwachen Familien sind den Ausführungen über die Finanzierung des tertiären Bereichs zu entnehmen.

Besondere Fördermöglichkeiten für ausländische Studierende in der Ausbildungs- und Begabtenförderung sind in den vergangenen Jahren erweitert worden. So ist z. B. seit Januar 2016 ausländischen Studierenden, die nur mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder mit bloßer Duldung in Deutschland leben, der Zugang zu Ausbildungsförderung durch eine Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bereits nach 15 Monaten (statt wie zuvor nach vier Jahren) eröffnet worden. Verstärkt engagieren sich auch private Stiftungen für die Unterstützung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Die Förderung unterrepräsentierter gesellschaftlicher Gruppen im Bildungswesen wird durch eine Vielzahl von Maßnahmen bewirkt, deren Ziel es ist, soziale Hindernisse zu beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Auf der Ebene des Gesamtsystems gehören dazu unter anderem die Bemühungen um den Schulerfolg aller gesellschaftlichen Gruppen oder die Umsetzung des 2007 beschlossenen Nationalen Integrationsplans, der Maßnahmen zur Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in allen Phasen ihrer Bildung und Ausbildung enthält und im Januar 2012 durch den Nationalen Aktionsplan Integration konkretisiert wurde. Auch die Festlegungen, die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung getroffen wurden, sind in diesem Zusammenhang zu sehen.

Im Hochschulbereich gehören zu den Maßnahmen, mit denen unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen gefördert werden:

  • Das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder trägt dazu bei, dass der Anteil von Frauen an Hochschulprofessuren ansteigt; das zentrale Ziel des Programms ist zudem die Stärkung der Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen durch spezifische Maßnahmen.
  • Im Rahmen des Nationalen Paktes für Frauen in MINT-Berufen soll der Anteil von Studienanfängerinnen und -absolventinnen in den naturwissenschaftlich-technischen Berufen gesteigert werden;
  • Das Netzwerk „Wege ins Studium“ führt eine Informationskampagne zur Steigerung der Studierneigung durch.
  • Die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen sollen im Hinblick auf die Zulassung zum Studium, Arbeitsbelastung und Prüfungen unter anderem auch im Rahmen der Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung ganzer Hochschulen berücksichtigt werden.
  • Auf Empfehlung der Kultusministerkonferenz fördert das BMBF seit 1982 die Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“ beim Deutschen Studentenwerk. Die IBS dient seit vielen Jahren als Kompetenzzentrum für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und für alle Akteure im deutschen Hochschulwesen als die Stelle in Deutschland mit der fachlichen Expertise.
  • Die Finanzierung der Mehrkosten, die für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Zusammenhang mit Studium und Lebensunterhalt anfallen („behinderungsbedingter Studienmehrbedarf“), soll durch eine Anpassung der sozialrechtlichen Regelungen an moderne Bildungswege gesichert werden.
  • Die Hochschulen sollen für die spezifischen Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen sensibilisiert werden.
  • Die Studienorganisation soll flexibilisiert und die Teilzeitstudienangebote sollen ausgebaut werden.