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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Post-secondary non-tertiary education

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.10Post-secondary non-tertiary education

Last update: 17 March 2022

Der postsekundäre, nicht-tertiäre Bereich umfasst nach der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen ISCED (International Standard Classification of Education) Bildungsgänge im Anschluss an den Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses oder eines beruflichen Abschlusses auf dem Niveau der Sekundarstufe II. In Deutschland fallen unter diese Definition prinzipiell die einjährigen Bildungsgänge an Fachoberschulen im Anschluss an eine Ausbildung im dualen System und die zweijährigen Bildungsgänge an Berufsoberschulen/Technischen Oberschulen, die zur Fachgebundenen und bei ausreichenden Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife führen, sowie die Bildungsgänge an Kollegs und Abendgymnasien, die zur Fachhochschulreife (schulischer Teil) oder zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Außerdem werden dem postsekundären, nicht-tertiären Bereich Kombinationen aus allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen und Kombinationen aus zwei berufsbildenden Bildungsgängen zugerechnet.

In Deutschland werden diese Bildungsgänge dem Sekundarbereich II zugeordnet. Eine Darstellung der beruflichen Schulen findet sich in den Ausführungen zur beruflichen Sekundarstufe II, eine Darstellung der Abendgymnasien und Kollegs in den Ausführungen zur allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung.