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Leistungsbeurteilung im Primarbereich

Germany

5.Primarbildung

5.3Leistungsbeurteilung im Primarbereich

Last update: 23 May 2022

Schülerbeurteilung

Kompetenzorientierung des Lernens verlangt nach entsprechenden Formen der Leistungserhebung und -beurteilung. Kompetenzorientierte Rückmeldungen im Verlauf des Lernprozesses geben Aufschluss darüber, wie weit das einzelne Kind auf dem Weg zu den anzustrebenden Kompetenzen am Ende eines Lernabschnitts fortgeschritten ist. Sie sind Grundlage für die Bewertung. Rückmeldeinstrumente sind z. B. kompetenzbasierte Berichte, Beobachtungsbögen, Lernentwicklungsberichte, Lerntagebücher, Portfolios. In Beratungs- und Lernentwicklungsgesprächen erhalten Kinder und Eltern regelmäßig Informationen über die nächsten Lernschritte. Diese Rückmeldungen erfolgen nach transparenten Kriterien und verdeutlichen die individuellen Fortschritte und das erreichte Kompetenzniveau auf der Grundlage der Bildungsstandards. Nähere Informationen zu den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sind dem Artikel zur Qualitätssicherung im Elementar- und Schulbildungsbereich zu entnehmen.

Die Lehrkräfte machen Schülerinnen und Schüler mit Instrumenten zur Selbsteinschätzung vertraut und halten sie alters- und entwicklungsentsprechend zur Reflexion über ihre Lernwege und -ergebnisse an. Sie bestärken sie dadurch sukzessive in ihrer Selbst-beurteilungskompetenz und befähigen sie, eigene Ziele zu setzen sowie Fremdbeurteilungen als Lernchance zu nutzen.

Veränderte Lernformen in der Grundschule tragen zu einem weiter entwickelten Verständnis der Leistungsförderung und Leistungsbeurteilung bei. Im Vordergrund stehen dabei die Bemühungen, jede Schülerin und jeden Schüler – orientiert an den Lernanforderungen des jeweiligen Jahrgangs – zu den ihm möglichen Leistungen zu führen. Dazu ist es notwendig, die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten jeder Schülerin und jedes Schülers kontinuierlich und möglichst differenziert zu beobachten und umfassend einzuschätzen.

Die Überprüfung der Lernfortschritte erfolgt in der Regel durch eine kontinuierliche Beobachtung der Lernprozesse und durch den Einsatz von mündlichen und schriftlichen Lernzielkontrollen. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule liegt der Schwerpunkt auf der unmittelbaren Schülerbeobachtung. Spätestens mit der Jahrgangsstufe 3 werden die Schülerinnen und Schüler auch mit der schriftlichen Arbeit in bestimmten Fächern (insbesondere Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) vertraut gemacht.

Grundlage der Leistungsbeurteilung sind immer die in den Lehrplänen bzw. Bildungsplänen ausgewiesenen Standards und die im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft und in deren pädagogischer Verantwortung.

In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule erfolgt am Ende des Schuljahres in den meisten Ländern zunächst eine Leistungsbewertung in Form eines Berichts, mit dessen Hilfe die individuellen Fortschritte, Stärken und Schwächen in einzelnen Lernbereichen detailliert beschrieben werden können. Frühestens am Ende der Jahrgangsstufe 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler nach jedem Schulhalbjahr Zeugnisse mit Noten, die eine Erfassung der Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers stärker auch in Bezug auf das Leistungsniveau der Lerngruppe und damit auch eine vergleichende Bewertung ermöglichen. Neben den Fachnoten können die Zeugnisse auch Beurteilungen des Lernverhaltens im Unterricht sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Schule enthalten.

Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder in Mathematik unterliegen in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. In der Grundschule kommen Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen und Abweichungen von den Grundsätzen für die Leistungserhebung und Leistungsbewertung zum Einsatz.

Versetzung von Schülerinnen und Schülern

Der Übergang von der Jahrgangsstufe 1 in die Jahrgangsstufe 2 erfolgt für alle Kinder ohne Versetzung. In einigen Ländern ist eine flexible Schuleingangsphase eingerichtet, in der jahrgangsstufenübergreifender Unterricht erteilt wird und die von den Schülerinnen und Schülern in mindestens einem und höchstens drei Jahren durchlaufen wird. Ab Jahrgangsstufe 3 werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel durch Versetzung bzw. Nichtversetzung der ihrem Leistungsstand entsprechenden Jahrgangsstufe zugewiesen. Die Grundlage für die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe sind die im Zeugnis ausgewiesenen Leistungen. In einigen Ländern erfolgt die Versetzung bereits ab Jahrgangstufe 2 bzw. erst ab Jahrgangsstufe 4.

Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt worden sind, haben die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe zu wiederholen. Unter bestimmten Bedingungen ist die Wiederholung einer Jahrgangsstufe auch unabhängig von einer Nichtversetzung am Ende des Schuljahres möglich. Gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich haben im Schuljahr 2020/2021 0,9 % der Schülerinnen und Schüler eine Klasse wiederholt.

Abschlusszeugnis

Am Ende der Grundschule wird keine Abschlussprüfung durchgeführt und in der Regel auch kein Abschlusszeugnis erteilt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten jedoch am Ende der Jahrgangsstufe 4 (bzw. der Jahrgangsstufe 6) ein Jahreszeugnis. Eine Ausnahme bilden die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, in denen am Ende der Grundschule ein Abschlusszeugnis erteilt wird. Ein Jahreszeugnis erhalten dort nur die Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Grundschule am Ende der Jahrgangsstufe 4 nicht erreicht haben. Der Übergang von der Grundschule in eine der weiterführenden Schularten ist je nach Landesrecht unterschiedlich geregelt.