Organisatorische Aspekte
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer können in bestimmten Zeitabständen in der Regel für die Dauer eines Semesters zum Zwecke der eigenen Forschung und Weiterbildung beurlaubt werden. Im Übrigen ist die Lehrverpflichtung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in der Regel so bemessen, dass ihnen noch genügend Zeit zur Forschung, für die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie für die wissenschaftliche Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium bleibt. Insoweit erfolgt die Weiterbildung des Personals an den Hochschulen im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabenstellung.
Einige Hochschulen bieten Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Hochschuldidaktik für Lehrpersonal an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist in der Regel freiwillig.
Anreize für die Beteiligung von Lehrkräften an beruflichen Weiterentwicklungsangeboten
Es liegen derzeit keine Informationen über Anreize für die Beteiligung an beruflichen Weiterentwicklungsangeboten vor.