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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte in der Hochschulbildung

Germany

9.Lehrkräfte und sonstiges Bildungspersonal

9.6Berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte in der Hochschulbildung

Last update: 23 May 2022

Organisatorische Aspekte

Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer können in bestimmten Zeitabständen in der Regel für die Dauer eines Semesters zum Zwecke der eigenen Forschung und Weiterbildung beurlaubt werden. Im Übrigen ist die Lehrverpflichtung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in der Regel so bemessen, dass ihnen noch genügend Zeit zur Forschung, für die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie für die wissenschaftliche Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium bleibt. Insoweit erfolgt die Weiterbildung des Personals an den Hochschulen im unmittelbaren Zusammenhang mit der beruflichen Aufgabenstellung.

Einige Hochschulen bieten Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Hochschuldidaktik für Lehrpersonal an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist in der Regel freiwillig.

Anreize für die Beteiligung von Lehrkräften an beruflichen Weiterentwicklungsangeboten

Es liegen derzeit keine Informationen über Anreize für die Beteiligung an beruflichen Weiterentwicklungsangeboten vor.