2021
Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens
Im Februar 2021 ist die „Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ in Kraft getreten. Mit dem Abkommen verbunden ist die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Damit stärken die Länder ihre Zusammenarbeit in zentralen bildungspolitischen Bereichen, um mehr Vergleichbarkeit, Transparenz und Verlässlichkeit zu gewährleisten.
Die Vereinbarung beschreibt in insgesamt 44 Artikeln zentrale Fragen der Qualitätssicherung, übergreifende Grundsätze der Bildung und Erziehung in den Ländern, die Aufgaben der an Schule Beteiligten, allgemeine Regelungen wie die Ferienregelung, die Gliederung und Organisation des Schulsystems und Fragen der Lehrkräftebildung. In Verbindung mit der „Vereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom Februar 2021 haben sich die Länder auf eine Reihe von „Politischen Vorhaben“ verständigt, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
Die Ländervereinbarung tritt an die Stelle des „Abkommens zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“ (sog. Hamburger Abkommen) vom 28.Oktober 1964 i. d. F. vom 14. Oktober 1971. Dieses 50 Jahre alte Abkommen der Ministerpräsidenten wurde in den letzten Jahrzehnten von der Kultusministerkonferenz weiterentwickelt, wenn es jeweils aktuelle Herausforderungen verlangten.
Ebenfalls in Kraft getreten ist die Verwaltungsvereinbarung über die Einrichtung einer „Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz“. Ihre Aufgabe wird die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen sein, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission nimmt eine interdisziplinäre, längerfristige, systemische Perspektive entlang der Bildungsbiografie ein. Sie wird zunächst befristet eingerichtet.
Empfehlungen sonderpädagogischer Schwerpunkt Geistige Entwicklung
Im März 2021 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die überarbeiteten Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt Geistige Entwicklung verabschiedet. Das Ziel der Empfehlungen ist es, dass diese Kinder und Jugendliche entsprechende individuelle Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote an allen Lernorten erhalten und somit eine Chance auf vollumfängliche Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung. Damit werden den Ländern Impulse für die Fortentwicklung der Bildungsangebote und die weitere qualitätsvolle Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in ihrer Zuständigkeit gegeben.
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche soweit möglich zu mindern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, ist das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gestartet worden. Das mit insgesamt 2 Milliarden Euro durch den Bund finanzierte Programm besteht aus mehreren Programmsäulen. Die Programmsäule 1 legt den Schwerpunkt auf den Abbau von Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern. Der Bund stellt den Ländern für diesen Aufgabenbereich, der in der Verantwortung der Länder liegt, in den Jahren 2021 und 2022 einmalig 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die Länder verpflichten sich, mit eigenen Mitteln in gleicher Höhe zur Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen beizutragen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt dabei im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Damit soll gewährleistet werden, dass die Maßnahmen passgenau auf die Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler abstellen.
2020
Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Die Länder verständigten sich am 13. März 2020 angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus auf ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln. Die Kultusministerkonferenz orientiert sich dabei in ihren Entscheidungen regelmäßig an den Empfehlungen von führenden Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Verbänden wie etwa der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V., der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie sowie des Robert-Koch-Instituts. Alle Maßnahmen werden in den Ländern in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Gesundheitsbehörden getroffen und verfolgen das Ziel, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Abwägung erfolgt immer mit anderen Aspekten des Kindeswohls.
Im November 2020 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, im wöchentlichen Rhythmus statistische Informationen zur Covid-19-Pandemie in Schule auf der Webseite der Kultusministerkonferenz zu veröffentlichen. Durch die Sammlung und Veröffentlichung der Länderdaten soll eine transparente und bundesweite Datengrundlage geschaffen werden. Zugleich hat die Kultusministerkonferenz wissenschaftliche Studien zum Infektionsgeschehen in Schulen in Auftrag gegeben. Nach drei Zwischenberichten wurde im Dezember 2021 der Abschlussbericht veröffentlicht.
Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 findet in allen Ländern wieder schulischer Regelbetrieb unter Beachtung der je nach Infektionsgeschehen geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen statt. In regelmäßigen Beschlüssen setzt sich die Kultusministerkonferenz für die Fortsetzung des Präsenzbetriebs an Schulen unter stetiger Optimierung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ein.
Strategie Bildung in der digitalen Welt
Im November 2020 hat die Kultusministerkonferenz mit dem Beschluss „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ eine Ergänzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ vorgelegt, der die Maßnahmen der Länder zur Umsetzung der Strategie auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Bildungswesen darstellt.
Die Ergänzung vertieft einzelne Aspekte der Strategie, reflektiert die Erfahrungen aus der Phase der Pandemie und stellt die Bedeutung der Unterrichtsqualität und Schulentwicklung beim Einsatz neuer Technologien heraus. Mit der ergänzenden Empfehlung wird der Fokus auf die notwendigen digitalen Schulentwicklungsprozesse und auf die Qualifizierung der Lehrkräfte in didaktischer und technischer Hinsicht gelegt – mit dem Ziel, die Qualität des Unterrichts zu verbessern.
Im November 2020 hat die Kultusministerkonferenz einen „Bericht der Lenkungsgruppe zur Umsetzung der Strategie ‚Bildung in der digitalen Welt‘“ vorgelegt, der die Maßnahmen der Länder zur Umsetzung der Strategie auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Bildungswesen darstellt.
Im September 2021 hat die Kultusministerkonferenz eine „Empfehlung zum Einsatz digitalisierter Lehr- und Lernformate zur Beibehaltung des Fachklassenprinzips in der Berufsschule“ verabschiedet. Die in der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ formulierten Anforderungen an die berufliche Bildung finden in dieser Empfehlung Berücksichtigung (Anwendung und Einsatz von digitalen Geräten und Arbeitstechniken, personale berufliche Handlungsfähigkeit, Selbstmanagement und Selbstorganisation, Datenschutz und Datensicherheit, kritischer Umgang mit digital vernetzten Medien und den Folgen der Digitalisierung für die Lebens- und Arbeitswelt). Im Einzelnen spricht die Kultusministerkonferenz Empfehlungen zu didaktisch-curricularen, organisatorisch-administrativen und rechtlichen Kriterien aus, die bei der Nutzung digitalisierter Lehr- und Lernformate Berücksichtigung finden sollen.
Empfehlungen zur Europabildung in der Schule und zur beruflichen Bildung als Chance für Europa
Im Oktober 2020 hat die Kultusministerkonferenz die Empfehlungen „Europabildung in der Schule“ und „Berufliche Bildung als Chance für Europa“ verabschiedet. Die Empfehlung „Europabildung in der Schule“ stellt eine Überarbeitung und Aktualisierung der bestehenden Empfehlung aus dem Jahr 2008 dar. Die Schülerinnen und Schüler stehen im Mittelpunkt der Überlegungen. Sie sollen dazu befähigt werden, Europa als mündige Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. In der überarbeiteten Empfehlung wird Europabildung als Aufgabe für die gesamte Schulfamilie verstanden. Die Schulen erhalten eine Vielzahl an praktischen Hinweisen zu Materialien, Programmen, Wettbewerben, Institutionen und außerschulischen Partnern für den Unterricht. Völlig neu ist die Empfehlung zur „Beruflichen Bildung als Chance für Europa“.
Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Naturwissenschaften
Im Juni 2020 hat die Kultusministerkonferenz einheitliche Leistungsanforderungen für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur in den Naturwissenschaften in allen 16 Bundesländern festgelegt. Dazu wurden verbindliche Bildungsstandards in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik beschlossen. Die Bildungsstandards in den Naturwissenschaften werden durch illustrierende Lernaufgaben veranschaulicht, die zeigen, welche Aufgabenstellungen geeignet sein können, um die angestrebten Bildungsziele im naturwissenschaftlichen Unterricht in den Fächern Biologie, Chemie und Physik zu erreichen.
Darüber hinaus sollen im Jahr 2021 Beispiele für mögliche Prüfungsaufgaben vorgelegt werden, um Anregungen zu vermitteln, wie die in den Bildungsstandards formulierten Anforderungen im Abitur geprüft werden könnten.
Die Länder haben mit der Umsetzung und Implementierung der Bildungsstandards in ihren Bildungs- und Lehrplänen begonnen. Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Naturwissenschaften sollen ab dem Schuljahr 2022/2023 in der gymnasialen Oberstufe aufwachsend umgesetzt werden. Im Schuljahr 2024/25 werden die Abiturprüfungen in den Fächern Biologie, Chemie und Physik bundesweit auf der Grundlage der neuen Bildungsstandards durchgeführt werden.
Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften
Die längste Phase der beruflichen Qualifikation von Lehrkräften ist die sogenannte dritte Phase – die Fortbildung über den gesamten Zeitraum der beruflichen Tätigkeit als Lehrkraft hinweg. Aufgrund der sich aktuell immer schneller verändernden Rahmenbedingungen von Schule (z. B. durch die Anforderungen im Zusammenhang mit Inklusion, Heterogenität, Digitalisierung, Arbeit in multiprofessionellen Teams) kommt dieser Phase zunehmend Bedeutung zu. Die Kultusministerkonferenz hat daher im März 2020 ländergemeinsame „Eckpunkte zur Fortbildung von Lehrkräften“ als einen Bestandteil ihrer Professionalisierung in der dritten Phase der Lehrkräftebildung verabschiedet. Die Fortbildung von Lehrkräften verbindet Wissenschaftsbasierung und Praxisorientierung. Qualitativ basiert die Fortbildung auf den Standards der Kultusministerkonferenz für die Lehrkräftefortbildungbildung.
Für die sogenannte dritte Phase der Lehrkräftebildung existieren in den Ländern vielfältige Angebote der Fortbildung von Lehrkräften. Eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, Formate, Strukturen und die Qualitätssicherung der Fortbildungsangebote der Länder kann auf der Website der Kultusministerkonferenz aufgerufen werden.
Fortbildung ist wesentlicher Bestandteil der beruflichen Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern und in rechtlichen Rahmenvorgaben verankert. Daraus erwächst dem Dienstherrn eine Fürsorgepflicht zur Bereitstellung eines angemessenen bedarfs- und zielgruppengerechten Angebotes sowie zur Sicherung eines hinreichenden Zugangs. Die beständige Entwicklung der beruflichen Kompetenzen sowie die Reflexion der individuellen Tätigkeit liegen in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft. Die eigene Weiterentwicklung soll vor allem zu gutem Unterricht, dem Erreichen der jeweiligen Bildungsziele von Schülerinnen und Schülern sowie zur Gestaltung erfolgreicher Schulentwicklungsprozesse befähigen. Zugleich trägt sie unmittelbar zur Berufszufriedenheit und mittelbar zur Gesundheit von Lehrkräften bei. Fortbildung kann somit als präventiver Faktor zum Erhalt der Berufsfähigkeit bewertet werden und soll daher als feste Komponente der Personalentwicklung auf allen Führungsebenen Berücksichtigung finden.
https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/2017-12-19_Lehrerfortbildung_in_den_Laendern__003_.pdf
2019
Stärkung bildungssprachlicher Kompetenzen
Im Dezember 2019 hat die Kultusministerkonferenz die Empfehlung „Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken“ beschlossen. Bildungssprache unterscheidet sich von der sogenannten Umgangs- oder Alltagssprache durch ein hohes Maß an konzeptioneller Schriftlichkeit und zeichnet sich durch ein spezifisches Inventar an lexikalischen, morphosyntaktischen und textlichen Mitteln aus. Sie findet Ausdruck im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch und umfasst die Kompetenzbereiche Lesen, Schreiben (auch Rechtschreiben), Zuhören, Sprechen. Diese bildungssprachlichen Kompetenzen sind individuell vorhanden. Sie werden durch sprachliche Bildung und Sprachförderung entwickelt und gestärkt.
Die Empfehlung beinhaltet länderübergreifende gemeinsame Grundsätze der sprachlichen Bildung und Sprachförderung für die schulische Arbeit. Sie beschreibt darauf bezogene Maßnahmen und deren Umsetzung in der Schule und stellt den Beitrag außerschulischer Partner und Angebote dar. Bei der Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen übernimmt der Deutschunterricht eine zentrale Rolle. Die Mitverantwortung aller Fächer, Lernbereiche und Lernfelder ergibt sich aus den jeweiligen Aufgaben und Zielen fachlichen Lernens.
Sprachliche Bildung und Sprachförderung sind in den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz sowie in den entsprechenden Referenzrahmen zur Schulqualität und den Bildungs- und Lehrplänen der Länder verankert. Zugleich sind in allen Ländern bereits vielfältige Angebote zur sprachlichen Bildung und Sprachförderung in der Praxis etabliert. Die zehn Grundsätze der Kultusministerkonferenz für die Stärkung bildungssprachlicher Kompetenzen in der deutschen Sprache dienen als Orientierung für die Arbeit und Bilanzierung der Maßnahmen der Länder.
Die länderübergreifenden Anstrengungen dienen dem Ziel, die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu verwirklichen und erfüllen damit den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, der in allen Schulgesetzen der Länder verankert ist.
Sprachsensibler Fachunterricht
Korrespondierend mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache stärken“ hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2019 die Empfehlung „Sprachsensibler Fachunterricht an beruflichen Schulen“ beschlossen, die sich den besonderen Herausforderungen gerade der Förderung der Fachsprache an den beruflichen Schulen widmet. Mit ihren Angeboten zum Berufseinstieg, der beruflichen Erstausbildung und der Höher- und Weiterqualifizierung bieten die beruflichen Schulen ein abgestimmtes und ineinander verzahntes System vielfältiger Bildungsoptionen, das auf die berufliche und gesellschaftliche Integration breit gefächerter Zielgruppen angelegt ist. Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlich ausgeprägten sprachlich-kommunikativen Kompetenzen treten in die Bildungsgänge der beruflichen Schulen ein. Es ist Aufgabe der beruflichen Schulen, unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Bildungsgänge im Rahmen einer durchgängigen Sprachbildung an die Kompetenzprofile der Lernenden anzuknüpfen. Die vorliegende Empfehlung zeigt Handlungsfelder und Empfehlungen dafür auf.
Lehrkräftebildung
Im Mai 2019 wurden die „Standards für die Lehrkräftebildung: Bildungswissenschaften“ überarbeitet und mit Blick auf die Erfordernisse der Digitalisierung aktualisiert. Lehrkräfte sollen digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können.
Auch die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung wurden 2014 mit Hinblick auf den inklusiven Unterricht und 2019 mit Hinblick auf die Digitalisierung aktualisiert. Ebenso wurden die Rahmenvereinbarungen über die einzelnen Lehramtstypen im Hinblick auf die Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ überarbeitet. Nähere Informationen sind den Ausführungen zur Erstausbildung von Lehrkräften im Elementar- und Schulbildungsbereich zu entnehmen.
Im Jahr 2019 hat das Auswahlgremium der von Bund und Ländern getragenen "Qualitätsoffensive Lehrkräftebildung" auf der Grundlage einer zusätzlichen Förderlinie weitere 43 Projekte für eine Förderung bis zum Ende des Jahres 2023 empfohlen. 26 der ausgewälten Projekte widmen sich dem Themenschwerpunkt "Digitalisierung in der Lehrkräftebildung" und 13 Projekte dem Bereich "Lehrkräftebildung für die beruflichen Schulen". Vier Projekte setzen vor allem an der Schnittstelle dieser Bereich an. Damit werden in der "Qualitätsoffensive Lehrkräftebildung" bis Ende 2023 91 Projekte unter Einbindung von 72 lehramtsausbildenden Hochschulen in Deutschland gefördert.
DigitalPakt Schule 2019–2024
Durch eine Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes (GG - R1) im Jahr 2019 wurde es dem Bund ermöglicht, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu gewähren, haben sich Bund und Länder auf den DigitalPakt Schule 2019–2024 verständigt, mit dem Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen wollen. Dabei fördert der Bund die Infrastruktur, während die Länder für die inhaltliche Entwicklung sorgen.
Die pädagogischen und inhaltlichen Grundlagen für die Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019–2024 haben die Länder mit der seit zwei Jahren angewandten Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ gelegt.
Gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen („Schule macht stark“)
Im Oktober 2019 haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Initiative zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen verständigt. Die Initiative „Schule macht stark“ startete Anfang des Jahres 2021.
Mit dieser Initiative erhalten Schulen in sozial schwierigen Lagen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum Unterstützung, um ihren Herausforderungen besser begegnen zu können. An diesen Schulen sind Kinder und Jugendliche mit Lernrückständen überproportional häufig vertreten. Ziele der Bund-Länder-Initiative sind deshalb auch, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und ihre Integration zu verbessern sowie Bildungsbarrieren abzubauen.
Die Initiative „Schule macht stark“ gliedert sich in zwei Phasen. In der ersten fünfjährigen Phase werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschafler gemeinsam mit bundesweit 200 Schulen Strategien und Konzepte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Vernetzung der Schulen in ihrem sozialräumlichen Umfeld entwickeln und erproben. Darüber hinaus sollen sich die Schulen untereinander austauschen und vernetzen. Die zweite ebenfalls fünfjährige Phase dient dem Transfer der Instrumente, die sich in der Praxis als besonders geeignet erwiesen haben, an weitere Schulen.
Die Laufzeit der Initiative beträgt zehn Jahre. Bund und Länder stellen für „Schule macht stark“ zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung.