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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Erstausbildung der Lehrkräfte in der allgemeinen und beruflichen Erwach-senenbildung

Germany

9.Lehrkräfte und sonstiges Bildungspersonal

9.7Erstausbildung der Lehrkräfte in der allgemeinen und beruflichen Erwach-senenbildung

Last update: 23 May 2022

Die meisten Landesgesetze enthalten Festlegungen zu den Qualifikationsanforderungen an das pädagogische Personal. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1970 sollen Leiterinnen/Leiter und pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Einrichtungen der Erwachsenenbildung über einen Hochschulabschluss verfügen. Einstellungsvoraussetzung für pädagogische Assistentinnen/Assistenten ist ein Hochschulabschluss, ein Fachschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung.