Die meisten Landesgesetze enthalten Festlegungen zu den Qualifikationsanforderungen an das pädagogische Personal. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1970 sollen Leiterinnen/Leiter und pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Einrichtungen der Erwachsenenbildung über einen Hochschulabschluss verfügen. Einstellungsvoraussetzung für pädagogische Assistentinnen/Assistenten ist ein Hochschulabschluss, ein Fachschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung.