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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit

Germany

13.Mobilität und Internationalisierung

13.7Bilaterale Übereinkommen und internationale Zusammenarbeit

Last update: 23 May 2022

Bilaterale Übereinkommen

Für den Austausch von Schülerinnen und Schülern, Fremdsprachenassistenten und Lehrkräften basieren die traditionellen Programme des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz im Wesentlichen auf Vereinbarungen, die in zwischenstaatlichen Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Bildung und der Kultur getroffen wurden. Der PAD ist Partner der Kultusministerien und Senatsverwaltungen der Länder, wenn es um die internationalen Kontakte und die internationale Erziehung in den Schulen geht. Ferner setzt der PAD im Auftrag des Auswärtigen Amtes bei der Umsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik um. Zur Förderung der schulischen Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten kooperiert der PAD eng mit den bilateralen Jugendwerken bzw. den Fach- und Förderstellen der internationalen Jugendarbeit und wirkt zudem in zahlreichen Kommissionen und Ausschüssen mit.

Innerhalb der europäischen Union ist die Überzeugung gewachsen, dass gezielte Anstrengungen in Richtung einer praxisorientierten Ausbildung für den Übergang in Beschäftigung notwendig sind um einerseits die Beschäftigungsfähigkeit der Lernenden zu verbessern und damit andererseits die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Viele europäische Staaten haben daraufhin nationale Reformen angestoßen und auch Gesetzesnovellen im Bereich der beruflichen Bildung auf den Weg gebracht. Deutschland weist eine vergleichsweise niedrige Jugendarbeitslosigkeit auf (6,0 Prozent im Januar 2019 laut EUROSTAT).

Zur Unterstützung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in enger Abstimmung mit den relevanten Ressorts und Organisationen im September 2013 die Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation im Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) eingerichtet, an der sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Auswärtige Amt mit eigenem Personal beteiligen. Die Zentralstelle tritt im Ausland als German Office for Cooperation in Vocational Education & Training (GOVET) auf und übernimmt drei zentrale Aufgabenbereiche:

  • GESCHÄFTSSTELLENFUNKTION FÜR DEN RUNDEN TISCH zur internationalen Berufsbildungskooperation, in dem sich unter Federführung des BMBF die an der internationalen Berufsbildungskooperation beteiligten Ressorts abstimmen
  • ONE-STOP-SHOP, d.h. zentraler Ansprechpartner für Anfragen nationaler und internationaler Akteure der Berufsbildungszusammenarbeit
  • BEGLEITUNG der internationalen bilateralen Berufsbildungskooperationen des BMBF

Zusammenarbeit im Rahmen weltweiter Programme und Organisationen

Kopenhagen-Prozess im Bereich der beruflichen Bildung

Mit der Kopenhagener Erklärung vom November 2002 haben die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der EU-Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner konkrete Themenfelder und Umsetzungsschritte zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung definiert. Deutschland hat den Kopenhagen-Prozess von Anfang an aktiv mitgestaltet und ist in allen wesentlichen Arbeitsgruppen vertreten, die zur Umsetzung des Prozesses eingerichtet wurden. Als wichtigste Handlungsfelder der EU werden in der Kopenhagener Erklärung die Förderung von Transparenz, die Anerkennung von Qualifikationen und die Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung genannt. Auf europäischer Ebene werden vorrangig folgende Instrumente entwickelt bzw. weiterentwickelt:

  • Europäischer Qualifikationsrahmen (EQF): Der EQF ist ein gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, der aus acht Kompetenzniveaus besteht, dem die Niveaus nationale Qualifikationsrahmen zugeordnet werden. Als Übersetzungsinstrument zwischen den unterschiedlichen nationalen Systemen macht er Qualifikationen in Europa transparenter und besser vergleichbar und fördert die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Beschäftigten.
  • Europäisches Kreditpunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET): Parallel zum Kreditpunktesystem ECTS im Hochschulbereich wird im Kopenhagen-Prozess an der Entwicklung eines Kreditpunktesystems für die berufliche Bildung (ECVET) gearbeitet. Ziel ist die Vergabe von Leistungspunkten für Ausbildungsmodule zur Übertragung und Anrechnung von Ausbildungszeiten. ECVET soll als europäisches System auf freiwilliger Teilnahme gründen und unter Berücksichtigung geltender nationaler Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Bewertung, Beurteilung, Anerkennung und Qualitätssicherung angewendet werden.
  • Europäisches Netzwerk zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung (European Quality Assurance in Vocational Education and Training - ENQA-VET): Im August 2008 wurde im Rahmen des Aufbaus eines europäischen Netzwerks zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung die Deutsche Referenzstelle für Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung DEQA-VET gegründet. Sie ist Teil von EQAVET und beim BIBB angesiedelt. Grundlage der Arbeit von EQAVET ist die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung aus dem Jahr 2009.

Ein weiteres wichtiges Instrument ist der EUROPASS als einheitlicher Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen.

Das Rahmenkonzept EUROPASS umfasst insgesamt fünf Dokumente. Die Einzeldokumente sind:

  • EUROPASS-Lebenslauf
  • EUROPASS-Zeugniserläuterung (für Berufsbildungsabschlüsse)
  • EUROPASS-Mobilität
  • EUROPASS-Diplomzusatz (für Hochschulabschlüsse)
  • EUROPASS-Sprachenpass

Im Jahr 2005 wurde der EUROPASS europaweit eingeführt. Die Dokumente dienen dazu, Kompetenzen und Qualifikationen der Bürgerinnen und Bürger der EU europaweit verständlich und gut vergleichbar darzustellen und somit die Mobilität zum Lernen und Arbeiten zu vereinfachen und zu fördern. In Deutschland ist das Nationale Europass Center (NEC) Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Europass. Es ist in der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB angesiedelt. Das NEC verwaltet die Datenbank zur Beantragung des EUROPASS-Mobilität. Ausgabestellen für den EUROPASS-Mobilität sind derder Pädagogische Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz für den Schulbereich, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) für den Hochschulbereich sowie Wirtschafts- und Sozialpartnerorganisationen für die betriebliche Ausbildung.

Im Juli 2020 ging das neue Europass-Portal mit deutlich erweiterten Funktionen online. Zentrales Element der neuen Europass-Plattform ist das e-Portfolio. Hier können Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen dokumentieren, Zeugnisse und Zertifikate speichern sowie persönliche Ziele definieren. Für Bewerbungsprozesse kann das eigene Profil zeitlich befristet auch mit ausgewählten Arbeitgebern geteilt werden. Daneben umfasst das Portal eine Job- und Weiterbildungssuche für ganz Europa. Weitere Funktionen sind der erweiterte Lebenslauf-Editor sowie der Bewerbungstracker, mit dem laufende Bewerbungen bearbeitet werden können. Das neue Europass-Portal bündelt außerdem weiterführende Informationen zu den Themen Lernen und Arbeiten in Europa sowie Informationen zu zentralen Fragen rund um Bildung und Beschäftigung in Europa.

Bisherige Europass-Dokumente wie der „Europass Mobilität“, die „Europass Zeugniserläuterungen“ und das „Diploma Supplement“ bleiben zunächst unverändert. Die Zeugniserläuterungen für duale Aus- und Weiterbildungsberufe stehen nach wie vor über die Internetseiten www.europass-info.de und www.bibb.de zum Download bereit.

Das vielsprachige Portal für Lernen und Arbeiten in Europa bietet einen geschützten, werbe- und kostenfreien Raum zur Selbstverwaltung von persönlichen Kompetenzen. Dabei stellt es sicher, dass die Nutzerinnen und Nutzer alleinige Kontrolle über ihre Daten haben und Dritte diese nicht einsehen können.

Mit dem Brügge-Kommuniqué verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten, Sozialpartner und die EU-Kommission im Dezember 2010 zur Konzentration auf die beiden Kernziele des strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ der Europäischen Kommission und formulierten eine Reihe von kurzfristigen Zielen, die konkrete Maßnahmen für das Erreichen der strategischen Ziele aufzeigten. Außerdem wurde das Erfordernis einer höheren Arbeitsmarktrelevanz durch eine hochwertige Berufsbildung mit integrierter betrieblicher Praxis betont.

Im Juni 2015 trafen sich die verantwortlichen europäischen Ministerinnen und Minister für Berufsbildung in Riga zur Konferenz "Innovating for the Future of VET". Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Europäischen Kommission diskutierten sie über zukünftige Herausforderungen der Arbeitswelt. Ihre Ergebnisse haben sie in den Rigaer Schlussfolgerungen festgehalten. Für den Zeitraum 2015–2020 wurden dort die folgenden fünf Prioritäten auf EU-Ebene festgelegt, um die Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu befördern:

  • Förderung des „Work based learning“, d. h. des Lernens am Arbeitsplatz
  • Weiterentwicklung von Mechanismen der Qualitätssicherung
  • Verbesserung des Zugangs zur beruflichen Bildung und Qualifizierung für alle
  • Stärkung der Schlüsselkompetenzen in den Curricula
  • systematische Ansätze für die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonal in der Berufsbildung

Die Rigaer Schlussfolgerungen sollen als Richtlinien für den Berufsbildungsprozess in Europa dienen und werden u. a. durch eine Intensivierung der Europäischen Allianz für Ausbildung begleitet.

Mit der Annahme der aktualisierten Empfehlung über den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) durch den Rat am 22. Mai 2017 sowie der Empfehlung des Rates zur Werdegang-Nachverfolgung von Bildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern vom 20. November 2017 wurden zwei wesentliche Einzelinitiativen der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen (Skills Agenda) veröffentlicht. Dies gilt im Grundsatz auch für den Europass, der nach Überarbeitung am 18. April 2018 durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union als umfassende Meta-Plattform beschlossen wurde.

Relevant ist zudem die Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (März 2018).

Aktuell ist darüber hinaus die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung (Advisory Committee on Vocational Training - ACVT) Opinion on the Future of Vocational Education and Training Post 2020 vom 3. Dezember 2018 bedeutsam, in der die Relevanz von hochwertiger Berufsbildung (gleichwertig mit der Hochschulbildung) betont wird und eine übergreifende Ratsempfehlung zur Berufsbildung angelegt ist.

Am 25. November 2020 hat der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz verabschiedet. Fast zeitgleich wurde die Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung als Motor für den Wiederaufbau und den gerechten Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft angenommen.

Diese beiden berufsbildungspolitischen Initiativen definieren den Rahmen für eine verstärkte Kooperation aller Berufsbildungsakteure für die nächste Dekade. Die Erklärung setzt auf die Berufsbildung zur Überwindung der Herausforderungen, die mit dem demographischen Wandel, der Digitalisierung und der Notwendigkeit eines ökologiebewussten Handelns zusammenhängen. Berufsbildung wird dabei im Kontext des lebenslangen Lernens verortet und die Notwendigkeit einer besseren Durchlässigkeit in den Bildungssystemen und Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Bildung betont. Mit der Unterzeichnung der Erklärung setzen sich die zuständigen Ministerinnen und Minister in den Mitgliedstaaten, den EU-Beitrittskandidaten und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Sozialpartner und die Europäische Kommission für Chancengleichheit und -gerechtigkeit ein.

Für den Zeitraum 2021 bis 2025 definiert die Osnabrücker Erklärung vier Hauptziele der Zusammenarbeit in der Berufsbildung:

  • Wiederstandfähigkeit und Exzellenz durch hochwertige, inklusive und flexible berufliche Bildung
  • Etablierung einer neuen Kultur des lebenslangen Lernens - Bedeutung der beruflichen Weiterbildung und der Digitalisierung
  • Nachhaltigkeit - eine grüne Perspektive in der beruflichen Bildung
  • Europäischer Berufsbildungsraum und internationale berufliche Bildung

Die jeweiligen Ziele werden mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Diese Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Merkmale der jeweiligen Berufsbildungs- bzw. Bildungssystemen umgesetzt werden. Neben der Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur für das Lernen und Lehren finden die Stärkung der betrieblichen Ausbildung, die Entwicklung von nationalen Qualifizierungsstrategien oder die Weiterqualifizierung von Lehr- und Ausbildungspersonal eine besondere Berücksichtigung.

Der Bologna-Prozess

Wesentliche Impulse für die Internationalisierung der deutschen Hochschulen gehen vom zwischenstaatlichen Bologna-Prozess aus, der auf der 1998 von den für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Ministern Frankreichs, Italiens, des Vereinigten Königreichs und Deutschlands verabschiedeten Sorbonne-Erklärung aufbaut. Der Bologna-Prozess wurde 1999 mit dem Ziel ins Leben gerufen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum (European Higher Education Area – EHEA) zu schaffen, dessen Markenzeichen ungehinderte Mobilität durch Transparenz und Kompatibilität der gestuften Studienstruktur, Qualitätssicherungssysteme auf der Grundlage europäischer Standards und Richtlinien sowie die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen sind. Die Ziele des Bologna-Prozesses stehen in Einklang mit den Reformbestrebungen von Bund und Ländern im Hochschulbereich.

Um erneut Bilanz zu ziehen, wurde im November 2020 die erlfte Konferenz der für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister der nunmehr 49 Signatarstaaten durch das italienische Bologna-Sekretariat ausgerichtet. Mit Blick auf die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Krisen wurde dabei besonders der Beitrag des Bologna-Prozesses zu Völkerverständigung und friedlichem Miteinander, zu Gleichberechtigung, kritischem Denken und Toleranz durch akademische Freiheit betont.

Um die Zusammenarbeit im Rahmen des Bologna-Prozesses weiterzuentwickeln und die Umsetzung der grundlegenden Verpflichtungen zu gewährleisten, haben die Ministerinnen und Minister in ihrem Abschlusskommuniqué unter anderem die weitere Unterstützung der teilnehmenden Staaten beschlossen, die Probleme bei der Umsetzung der vereinbarten Kernbereiche haben:

  • ein dreistufiges System, das mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen des Europäischen Hochschulraums kompatibel ist und dessen erste zwei Stufen mit einem ECTS-System versehen sind;
  • die adäquate Umsetzung der Lissaboner Anerkennungskonvention;
  • Qualitätssicherung in Einklang mit den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum.

Deutschland hat in diesen drei Kernbereichen die Ziele des Bologna-Prozesses umgesetzt und stellt seine Erfahrungen anderen Teilnehmerstaaten zur Verfügung.

Das Bologna-Sekretariat hat derzeit seinen Sitz in Albanien. Das Sekretariat wird die Arbeiten bis zum Jahr 2024 auf der Grundlage der Beschlüsse der Ministerkonferenz von 2020 organisieren. Hier wird es im Besonderen um die adäquate Umsetzung aller beschlossenen Vorhaben im gesamten Europäischen Hochschulraum gehen.

Bei der Umsetzung der im Bologna-Prozess vereinbarten Reformen hat Deutschland seit dem Jahr 2000 deutliche Fortschritte erzielt. Für die Weiterentwicklung des Europäischen Hochschulraums liegen die nationalen Schwerpunkte gemäß dem gemeinsamen nationalen Bericht von Kultusministerkonferenz und BMBF zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2000–2020 aus deutscher Sicht auf der weiteren Förderung der Mobilität und des Austauschs, der Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen im gesamten Europäischen Hochschulraum und der weiteren Förderung der Teilhabe unterrepräsentierter Gruppen an der Hochschulbildung. Als besondere Herausforderung wurde die Gewährleistung von Wissenschaftsfreiheit und institutioneller Autonomie in allen Staaten gesehen.

Zu aktuellen Entwicklungen und praktischen Problemen der Umsetzung des Bologna-Prozesses berät die Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses“, die aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder, der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des DAAD, der Studierenden, des Akkreditierungsrates, der Sozialpartner und des Deutschen Studentenwerks besteht. Bund und Länder unterstützen die Reform des deutschen Hochschulsystems mit zahlreichen Maßnahmen. Hierzu gehören unter anderem der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und das Programm "Innovation in der Hochschullehre" sowie Studienfinanzierungsinstrumente (Auslands-BAföG, Bildungskredit und Stipendien). Hinzu kommen die Mobilitätsförderung des Bundes über den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Alexander von Humboldt-Stiftung sowie die Förderung des Projekts "Modus" der HRK, das die Hochschulen bei der Umsetzung der Studienreform in Deutschland unterstützt.

Anerkennung ausländischer Studienleistungen und Studienabschlüsse

Deutschland hat das am 1. April 1997 verabschiedete Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region („Lissabon-Konvention“) am 1. Oktober 2007 ratifiziert. Das Übereinkommen sieht die erleichterte Anerkennung von ausländischen Studienleistungen und -abschlüssen vor und zielt einerseits auf die Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs und andererseits auf die Bewertung von Hochschulqualifikationen zum Zweck des Zugangs zum deutschen Arbeitsmarkt. Zuständig für die Anerkennung zum Zweck des Hochschulzugangs, des Zugangs zu weiterführenden Studien wie auch für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sind die Hochschulen. Die Führung ausländischer Hochschulgrade ist in den Landeshochschulgesetzen geregelt. Auskünfte hierzu erteilen die Wissenschaftsministerien der Länder. Inhaberinnen und Inhaber von ausländischen Hochschulqualifikationen können bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die im Sekretariat der Kultusministerkonferenz angesiedelt ist, eine Bewertung ihres Abschlusses beantragen. Für die Ausstellung einer ersten Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von derzeit 200 Euro erhoben, weitere Bescheinigungen kosten 100 Euro. Detaillierte Informationen zur Zeugnisbewertung sind auf der Internetseite der ZAB zu finden. Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bieten das vom BIBB im Auftrag der Bundesregierung verantwortete Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ sowie die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betriebene Telefonhotline „Arbeiten und Leben in Deutschland.“ Das BIBB ist auf EU-Ebene seit 2016 auch das deutsche Beratungszentrum für Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach Artikel 57b der EU-Berufsanerkennung.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist die zuständige Informations- und Gutachterstelle für Angelegenheiten der Bewertung und Einstufung ausländischer akademischer Bildungsnachweise in der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Kontext arbeitet die ZAB eng mit den nationalen Äquivalenzzentren in den Ländern der Europäischen Union (NARIC), des Europarates und der UNESCO (ENIC) zusammen. Über die Datenbank anabin stellt die ZAB Informationen zu den Bildungssystemen von rund 180 Staaten zur Verfügung. Der Datenbestand umfasst die Bewertung von über 34.000 ausländischen Bildungsabschlüssen und ist öffentlich zugänglich. Für Behörden steht ein passwortgeschützter Bereich zur Verfügung.