Lehrpläne, Fächer und Stundentafel
Lehrplanentwicklung
Die für den Bildungsprozess der Grundschule wichtigen Lerninhalte und Kompetenzen werden sowohl in fach- und lernbereichsbezogenen als auch in fächerübergreifenden Lehrplänen, Bildungsplänen oder Rahmenplänen dargestellt. Zur Implementation der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Primarbereich werden die Lerninhalte entsprechend angepasst. Dabei geben die bundesweit geltenden Bildungsstandards die Zielperspektive vor, während die Lehrpläne konkrete und verbindliche fächerspezifische Kompetenzerwartungen ausweisen. Neben den Bildungsstandards haben die im Rahmen der Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" vom Dezember 2016 (zuletzt geändert im Dezember 2017) formulierten Kompetenzen und Ziele in allen Ländern zu einer Überprüfung bzw. Überarbeitung der Lehrpläne geführt.
Die Zuständigkeit für die Entwicklung von Lehrplänen bzw. Bildungsplänen für die Grundschule und alle anderen Schularten liegt bei den Kultusministerien der Länder. Die Lehrpläne bzw. Bildungspläne haben den Charakter von Weisungen der vorgesetzten Behörden und sind damit für die Lehrkräfte bindend. Die Einhaltung der Lehrpläne sicherzustellen ist auch eine Aufgabe der Schulleitung. Die Lehrpläne sind so formuliert, dass die Lehrkraft in Wahrnehmung ihrer pädagogischen Verantwortung agieren kann. Unter den Lehrkräften eines bestimmten Faches an einer bestimmten Schule findet allerdings in Form von Fachkonferenzen eine Abstimmung hinsichtlich der Unterrichtsmethoden, der Unterrichtsinhalte und der Leistungsbeurteilung sowie je nach Land auch der Lehr- und Lernmittel statt.
Die Erstellung eines Lehrplanes bzw. Bildungsplanes erfolgt gewöhnlich nach folgendem Verfahren. Nachdem im Kultusministerium eines bestimmten Landes die Entscheidung gefallen ist, einen Lehrplan zu überarbeiten oder völlig neu zu konzipieren, wird eine Kommission bestellt. Diese besteht in der Regel mehrheitlich aus praktizierenden Lehrkräften einschließlich Schulleiterinnen und Schulleitern, ansonsten aus Schulverwaltungsbeamtinnen und -beamten, Vertreterinnen und Vertretern der Schulforschungsinstitute der Länder und Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern aus dem Hochschulbereich. In der Regel lautet der Auftrag, für ein Fach einer bestimmten Schulart, für eine Schulstufe bzw. eine Schulart einen Lehrplan zu erstellen. Die Kommission erarbeitet daraufhin einen Entwurf. Erfahrungen mit den alten Lehrplänen gehen in die Lehrplanentwicklung mit ein. In einigen Ländern werden Lehrpläne auch versuchsweise erprobt, ehe sie ihre endgültige Fassung erhalten und allgemein gültig werden. Schließlich gibt es Verfahren der Anhörung von und Beratung mit Verbänden, Universitäten sowie Eltern- und Schülervertretungen.
Sobald die Entwicklung eines Lehrplans bzw. Bildungsplans abgeschlossen ist und dieser endgültig oder vorläufig in der Schule verwendet wird, werden die von den Kultusministerien getragenen Lehrkräftefortbildungsinstitute beauftragt, die Lehrkräfte auf die neuen Lehrpläne vorzubereiten. Auch die Schulbuchverlage beginnen, eine Revision oder Neukonzeption ihrer Titel in Angriff zu nehmen.
Eine zentrale Datenbank mit Lehrplänen bzw. Bildungsplänen für die allgemeinbildenden Schulen ist auf der Website der Kultusministerkonferenz zugänglich.
Fächer
Der Fächerkanon der Grundschule umfasst insbesondere
- Deutsch
- Mathematik
- Sachunterricht
- Fremdsprache
- Kunst
- Werken/Textiles Gestalten
- Musik
- Sport
- Religion oder Ethik oder ein vergleichbares Fach
Im Kontext aller Fächer ist fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten handlungsleitend. Dabei bilden Deutsch, Mathematik und Sachunterricht den fachlichen Kernbereich der Grundschule.
In allen Ländern sind die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) in den Fächern Deutsch und Mathematik Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht in der Grundschule. Die Bildungsstandards beschreiben die Kompetenzen einschließlich definierter Teilkompetenzen, die ein Kind am Ende der Jahrgangsstufe 4 in den Kernbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik in der Regel erworben haben sollte. Gleichzeitig geben sie eine klare Orientierung für individuelle Förderung.
Sowohl im zielgleichen wie im zieldifferenten Unterricht besteht die Herausforderung darin, den Unterricht an vorhandenen Kompetenzen auszurichten und Lernpotenzial zu entfalten, um die individuellen Leistungsmöglichkeiten jedes Kindes systematisch zu erweitern. Die Leistungsanforderungen sollen individuell angemessen und herausfordernd sein. Die pädagogische Diagnostik, die darauf aufbauende Beratung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen ebenso wie mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder Rechnen gehören zu den Aufgaben der Grundschule. Fachliche Unterstützung im Bereich der Diagnostik und Beratung erhalten die Grundschulen durch Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen, Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozialarbeiter, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, den schulärztlichen Dienst oder auch die sonderpädagogischen Bildungsrichtungen.
Für das Unterrichtsfach Sport ist zu beachten, dass Bewegung und Spiel kindliche Bedürfnisse sind, die das Lernen unterstützen. Der Sportunterricht soll die körperliche Grundbildung ermöglichen, Bewegungs- und Spielfreude durch herausfordernde Bewegungsaufgaben und Erfolgserlebnisse unterstützen bzw. fördern und nach Möglichkeit lebenslang erhalten. Sicher Schwimmen können ist daher in allen Lehrplänen bzw. Bildungsplänen der Länder eine als lebenserhaltende und gesundheitsfördernde Kernkompetenz ausgewiesen.
Fremdsprachenunterricht
In allen Ländern wird bereits im Primarbereich flächendeckend Fremdsprachenunterricht erteilt. In den meisten Ländern beginnt verpflichtender Fremdsprachenunterricht in Jahrgangsstufe 3. Mit einem kompetenzorientierten Fremdsprachenunterricht in der Grundschule folgen die Länder dem Prinzip, Sprache situationsbezogen, authentisch und handlungsorientiert zu erlernen. Die Lernanlässe gehen von den konkreten Erfahrungsfeldern, der Lebenswelt, aber auch vom kognitiven Potenzial der Kinder aus und bahnen erste Schritte zu einer Automatisierung und Sprachreflexion an. Diese werden auch im bilingualen Unterricht ermöglicht, der in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt wurde. In den meisten Ländern wird bilingualer Unterricht an einzelnen Grundschulen angeboten, zum Teil additiv, zum Teil als integriertes Konzept. Wie die Kultusministerkonferenz in ihren "Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule" vom Juni 2015 feststellt, bildet bilinguales Lehren und Lernen im Primarbereich zudem die Basis für tragfähige bilinguale Konzepte der weiterführenden Schulen.
Die Grundlage für die Definition des Abschlussniveaus fremdsprachlichen Lernens vom Primarbereich bis zum Sekundarbereich II ist der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) mit seinen Kompetenzstufen. Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule basiert überwiegend auf kompetenzorientierten (Rahmen-, Kern-) Lehrplänen bzw. Bildungsplänen, die sich – entsprechend den „Empfehlungen zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz“ der Kultusministerkonferenz vom Dezember 2011 – am GER für Sprachen und an den Empfehlungen für den Primarbereich orientieren. Das angestrebte Niveau der funktionalen kommunikativen Kompetenzen am Ende der Jahrgangsstufe 4 ist am Referenzniveau A1 des GER ausgerichtet. Dieses Kompetenzniveau beschreibt eine elementare Sprachverwendung. Die Schülerinnen und Schüler können sich auf einfache Art verständigen, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden.
In den Ländern werden für den verpflichtenden Fremdsprachenunterricht in der Grundschule vorwiegend die in den Eingangsklassen der weiterführenden allgemein bildenden Schulen unterrichteten Sprachen Englisch und Französisch angeboten. Darüber hinaus gibt es Angebote in den Nachbarsprachen (Dänisch, Niederländisch, Polnisch, Tschechisch) sowie in den Sprachen, die von Immigrantinnen und Immigranten (z. B. Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch) oder im Siedlungsgebiet von Minderheiten (z. B. Sorbisch bzw. Wendisch) bzw. regionalspezifisch (Friesisch, Niederdeutsch) gesprochen werden.
Neben dem obligatorischen Fremdsprachenunterricht bestehen in den Ländern zur Förderung der Mehrsprachigkeit zusätzliche fakultative Angebote zum Erlernen von Herkunftssprachen, Nachbarsprachen und Begegnungssprachen.
Der Bericht der Kultusministerkonferenz „Fremdsprachen in der Grundschule – Sachstand und Konzeptionen 2013“ vom Oktober 2013 gibt einen Überblick über die Kompetenzbereiche und -erwartungen in den Lehrplänen und das Sprachenangebot sowie die Organisationsstrukturen des fremdsprachlichen Unterrichts in den Grundschulen der Länder.
Fächerübergreifende Unterrichtsinhalte
Neben den bereits genannten Unterrichtsfächern haben in unterschiedlicher Form übergreifende Bildungsbereiche Eingang in die Lehrpläne bzw. Bildungspläne der Länder gefunden. Mit Beschlüssen und Empfehlungen zu einzelnen Unterrichtsinahlten unterstreicht die Kultusministerkonferenz die Bedeutung, die diesen Themen in der Schule zukommt. Im Unterricht der Grundschule spielen die folgenden übergreifenden Unterrichtsinhalte eine Rolle: Interkulturelle Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Sprachbildung, MINT-Bildung, Wertebildung, ästhetische Bildung, Demokratieerziehung, Europabildung, gesundheitliche Bildung, kulturelle Bildung, Medienbildung, Menschenrechtsbildung, Verkehrserziehung, wirtschaftliche Bildung und Verbraucherbildung. Nähere Informationen über fächerübergreifende Unterrichtsinhalte sind dem Artikel zu Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I zu entnehmen.
Zusätzlich berücksichtigen die Lehrpläne bzw. Bildungspläne der Länder in den letzten Jahren zunehmend das Konzept des lebenslangen Lernens. Die Aneignung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Erwerb von für weiteres Lernen anschlussfähigem Orientierungswissen sowie die Ausbildung zentraler Kompetenzen sind als Bildungsziele in den Mittelpunkt gerückt.
Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel
Lehrkräfte an Grundschulen haben die Aufgabe, einen der Heterogenität ihrer Schülerschaft entsprechenden qualitativ hochwertigen Unterricht zu gestalten, der sich durch effiziente Klassenführung, unterstützendes Unterrichtsklima und variantenreiche kognitive Aktivierung auszeichnet. Das Klassenlehrerprinzip als konstituierendes Element der Arbeit in der Grundschule wird in ein ausgewogenes Verhältnis zur Fachlichkeit des Unterrichts gebracht. Zu den Qualitätsstandards für den Unterricht der Grundschule gehören zum einen effiziente Klassenführung mit verhaltenswirksamen Regeln und Störungsprävention, ein lernförderliches Unterrichtsklima mit konstruktivem Umgang mit Fehlern und kognitiver Aktivierung. Zum anderen gehören dazu Strukturiertheit und Klarheit mit fachlicher Korrektheit.
In altersgemäßer Weise bezieht die Lehrkraft ihre Schülerinnen und Schüler in die Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts ein und macht deren Erfahrungen, Fragen, Anliegen, Wissen und Kompetenzen zum Ausgangspunkt des Unterrichts. Partizipationsmöglichkeiten werden auch bei der Gestaltung des Schullebens, bei projektorientierten Vorhaben und übergreifenden Projekten eingeräumt. Diese unterrichtliche Partizipation fördert Verantwortung für den eigenen Lernprozess und die Leistungsmotivation. Um der spezifischen Denk- und Erlebensweise von Grundschulkindern gerecht zu werden, ist außerdem Ganzheitlichkeit in der Grundschule Unterrichtsprinzip.
In den Lehrerkonferenzen werden die Schulbücher ausgewählt, die in einem Teil der Länder von dem für Schule zuständigen Ministerium zugelassen sind und in einem Schulbuchverzeichnis veröffentlicht werden. Zunehmende Bedeutung gewinnt der Einsatz digitaler Medien (Multimedia) und des Internets sowohl als Hilfsmittel für den Unterricht, als auch als Gegenstand von Lehren und Lernen. Aktuelle Informationen über Online-Ressourcen für den Unterricht und Internet-Projekte sind den Landesbildungsservern zu entnehmen, die über den Deutschen Bildungsserver als nationalem Web-Portal zugänglich sind.