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EACEA National Policies Platform:Eurydice
Kindertagespflege

Germany

4. Early childhood education and care

4.4Kindertagespflege

Last update: 23 May 2022

Allgemeine Ziele und Zugang

Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es die Förderung von Kindern insbesondere unter drei Jahren in Kindertagespflege. Die in der Einführung genannten allgemeinen Ziele der Kindertagesbetreuung nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) gelten auch für die Kinder-tagespflege. Dabei werden ein oder mehrere Kinder in privaten oder eigens zu diesem Zweck angemieteten Räumen durch eine Tagespflegeperson betreut. Kinder in einer Kindertageseinrichtung werden manchmal zusätzlich von einer Tagespflegeperson betreut, wenn die Öffnungszeit der Einrichtung nicht mit den Erfordernissen der Eltern übereinstimmt. Nach Paragraph 24, Absatz 2 und 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch kann der Rechtsanspruch des Kindes auf öffentlich geförderte Betreuung von der Vollendung des ersten Lebens-jahres an bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in der Kindertagespflege eingelöst werden. Der Anteil der öffentlich geförderten Kindertagespflege an allen Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren lag im Jahr 2020 bei 16 Prozent.

Die Zuständigkeit für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Beziehung in der Kindertagespflege liegt auf Bundesebene im Rahmen der öffentlichen Fürsorge beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie auf Länderebene bei den Jugend- und Sozialministerien. Ob die bestehenden Richtlinien der Länder für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung auch für die Kindertagespflege gelten, hängt von den Regelungen auf Landesebene und dem Alter der Kinder ab.

Anforderungen an Tagespflegepersonen und Tagespflegeperson-Kind-Relation

Seit 2005 werden Mindestanforderungen an die Qualifikation der Tagespflegepersonen gestellt. Die Kindertagespflege soll insbesondere für Kinder unter drei Jahren eine qualitativ gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen bilden. Im Rahmen des ehemaligen Aktionsprogramms Kindertagespflege wurde das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Stunden als Mindeststandard für die Ausbildung von Tagespflegepersonen verankert. Neben der Qualifizierung von Tagespflegepersonen anhand dieses Standards sah das Programm auch die Möglichkeit berufsbegleitender Weiterbildung und Festanstellungsmodelle für Tagespflegepersonen vor.

Ziel des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ (2016–2018) und des Folgeprogramms „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ (2019–2022) ist es, die Kindertagespflege nachhaltig zu stärken. Unter anderem unterstützt der Bund mit den Programmen die Einführung, Umsetzung und nachhaltige Verankerung des Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) für die Bildung, Erziehung und Beteuung von Kindern unter drei Jahren in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Das QHB richtet die Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen neu aus. Es erweitert die Grundqualifizierung auf 300 Unterrichtseinheiten plus Praktika und Selbstlerneinheiten. Die 300 Unterrichtseinheiten sind dabei aufgeteilt in 160 Unterrichtseinheiten tätigkeitsvorbereitende und 140 Unterrichtseinheiten tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung. Zusätzlich absolvieren die zukünftigen Kindertagespflegepersonen neben etwa 100 Stunden Selbstlerneinheiten noch insgesamt 80 Stunden Praktikum: 40 Stunden in einer Kindertagespflegestelle und 40 in einer Kindertageseinrichtung. Durch den erhöhten Qualifizierungsumfang eröffnet das QHB Kindertagespflegepersonen auch neue Möglichkeiten der Anschlussqualifizierung für berufliche Ausbildungswege.

Im Einzelnen fördert das  Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ sollen die Kindertagespflege weiter gestärkt und die Rahmenbedingungen verbessert werden. An 47 Modellstandorten wird jeweils eine Koordinierungsstelle, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB sowie Sachkosten für die Arbeit in sieben verbindlichen Themenfeldern finanziert. Damit sollen an den Standorten z. B. Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -bindung, zum Zusammenwirken mit Familien und zu Vertretungsregelungen umgesetzt werden. Das BMFSFJ stellt mit dem Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in der vierjährigen Laufzeit von 2019 bis Ende 2022 Fördermittel in Höhe von insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung. Die 47 Standorte werden mit jeweils bis zu 150.000 Euro pro Jahr gefördert. Aufgrund coronabedingter Verzögerungen, insbesondere bei der Durchführung der QHB-Kurse wird das Programm noch um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.

Die Tagespflegeperson-Kind-Relation beträgt gemäß dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§ 43 Abs. 3) maximal fünf Kinder je Tagespflegeperson.