Die Bundesrepublik Deutschland liegt in der Mitte Europas und ist umgeben von neun Nachbarstaaten. Das Staatsgebiet umfasst rund 357.000 km2 und reicht von der Nordsee und Ostsee im Norden bis zu den Alpen im Süden. Deutschland hat 83,2 Millionen Einwohner und ist damit der bevölkerungsreichste Staat der Europäischen Union (EU). Mehr als 20 Millionen Einwohner haben einen Migrationshintergrund, darunter 11,4 Millionen Ausländer und über 10 Millionen deutsche Staatsangehörige. Landessprache und Amtssprache ist Deutsch. Besondere Regelungen bestehen in Sachsen und Brandenburg für den Gebrauch der sorbischen bzw. niedersorbischen Sprache sowie in Schleswig-Holstein für den Gebrauch des Niederdeutschen, Friesischen und Dänischen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1949 ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die 1946 im Westen gebildeten Länder knüpften staatsrechtlich an den Föderalismus im Kaiserreich (1871–1918) und in der Weimarer Republik (1919–1933) an. Das Grundgesetz von 1949 bestimmt die Fortsetzung der traditionellen föderalen Ordnung insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die primäre Zuständigkeit für Gesetzgebung und Verwaltung in den genannten Bereichen, die so genannte Kulturhoheit, liegt danach bei den Ländern. Der Föderalismus wird der historisch gewachsenen regionalen Struktur Deutschlands gerecht und ist ein Element der Gewaltenteilung und Garant für Vielfalt, Wettbewerb und Bürgernähe in einem demokratischen Staat. Neben dem Föderalismus ist der weltanschauliche und gesellschaftliche Pluralismus für das Bildungs- und Erziehungswesen in der Bundesrepublik Deutschland grundlegendes Prinzip.
Entscheidend für eine vergleichbare Entwicklung des Bildungswesens in den Ländern nach 1945 war vor allem die Zusammenarbeit in der 1948 gegründeten Kultusministerkonferenz (KMK). Nach dem Einigungsvertrag von 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hatten die fünf ostdeutschen Länder das Bildungswesen bis zum 30. Juni 1991 gesetzlich neu zu regeln. Auf der Grundlage des Ländereinführungsgesetzes vom Juli 1990 richteten die ostdeutschen Länder Kultus- und Wissenschaftsministerien ein, die im Dezember 1990 der Kultusministerkonferenz beitraten, um im Rahmen der Selbstkoordinierung der Länder eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur im Bildungswesen herzustellen.