Abendgymnasium
Einrichtung des Zweiten Bildungswegs, an der Erwachsene im Abendunterricht die Allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Abendhauptschule
Einrichtung des Zweiten Bildungswegs, an der Erwachsene im Abendunterricht den Hauptschulabschluss erwerben können.
Abendrealschule
Einrichtung des Zweiten Bildungswegs, an der Erwachsene im Abendunterricht den Mittleren Schulabschluss erwerben können.
Abitur
Sekundarschulabschluss, der nach 12 bzw. 13 Schuljahren in der gymnasialen Oberstufe erworben wird und die Allgemeine Hochschulreife verleiht, d. h. den Zugang zu allen Hochschulen und Fachrichtungen eröffnet.
Abiturprüfung
Prüfung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife. Sie wird in der Regel am Ende der gymnasialen Oberstufe abgelegt und umfasst vier Fächer, ggf. ergänzt durch ein fünftes Fach oder eine besondere Lernleistung. Die Prüfungskomponenten müssen drei unterschiedliche Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-natur-wissenschaftlich-technisch) abdecken.
Akkreditierung
Aufgabe der Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, die mit der Überprüfung des Studiengangskonzeptes und der Studierbarkeit des Lehrangebots auch die Qualität der Lehre sowie die Überprüfung der Berufsrelevanz einschließt. Die Akkreditierung wird von dezentralen Akkreditierungsagenturen durchgeführt. Ein zentraler Akkreditierungsrat stellt sicher, dass die Akkreditierung nach verlässlichen und transparenten Standards durchgeführt wird und trägt Sorge, dass die durch die Ländergemeinschaft zu verantwortenden Belange des Gesamtsystems im Rahmen der Akkreditierung Berücksichtigung finden.
Allgemeine Hochschulreife
Zugangsberechtigung für alle Hochschulen und Fachrichtungen, die in der Regel in der gymnasialen Oberstufe durch die Abiturprüfung erworben wird.
Anerkannter Ausbildungsberuf
Durch Rechtsverordnung des Bundes geregelter Beruf, für den die Ausbildung an zwei Lernorten im dualen System erfolgt, d. h. im Betrieb und in der Berufsschule in Teilzeitform.
Arbeitslehre
Lernbereich mit den Themen Technik, Wirtschaft, Haushalt und Beruf, der unter dieser oder einer anderen Bezeichnung Unterrichtsfach ist, an Hauptschulen als Pflichtfach, in den übrigen Schularten des Sekundarbereichs I teils als eigenes Fach, teils als Bestandteil anderer Fächer.
Ausbildungsordnung
Rechtsverordnung, die die betriebliche Ausbildung für einen anerkannten Ausbildungsberuf im Rahmen des dualen Systems regelt. Ausbildungsordnungen bestehen jedoch auch in anderen Gebieten (z. B. für die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes).
Bachelor
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, an Kunst- und Musikhochschulen sowie an Fachhochschulen nach einer Regelstudienzeit von sechs, sieben oder acht Semestern erworben werden kann. Der Bachelor gehört mit dem Master zu einem Graduierungssystem gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzen soll. Bachelorabschlüsse verleihen grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse an Fachhochschulen. Als berufsqualifizierender Abschluss des tertiären Bereichs kann der Bachelor auch an Berufsakademien erworben werden.
Bachelorarbeit
Am Ende eines Bachelorstudiengangs anzufertigende schriftliche Hausarbeit, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
Bachelorgrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe des Fachgebiets verliehen wird, z. B. Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.) Bachelor of Engineering (B.Eng.). Der Bachelorgrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, von Kunst- und Musikhochschulen sowie von Fachhochschulen verliehen.
Bachelorprüfung
Abschlussprüfung für den Erwerb des Bachelors an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien.
Berufliches Gymnasium
Dreijähriger Bildungsgang im Sekundarbereich II, der neben den allgemeinbildenden Fächern der gymnasialen Oberstufe auch berufsbezogene Fächer wie z. B. Wirtschaft und Technik umfasst, jedoch ebenfalls zur Allgemeinen Hochschulreife führt.
Berufsakademie
Einrichtung des tertiären Bereichs in einigen Ländern, die eine fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Studienakademie mit einer praktischen Berufsausbildung im Betrieb im Sinne eines dualen Systems verbindet.
Berufsfachschule
Berufliche Schule im Sekundarbereich II mit einem breiten Spektrum von Fachrichtungen und Bildungsgängen von unterschiedlicher Dauer. Als Vollzeitschule dient sie der Berufsvorbereitung oder der Berufsausbildung mit unterschiedlichem Qualifikationsniveau.
Berufsoberschule
Berufliche Schule im Sekundarbereich II in einigen Ländern, die Absolventen einer Berufsausbildung im dualen System den Erwerb der Hochschulreife ermöglicht. Führt mit zweijährigem Vollzeitunterricht oder entsprechend längerem Teilzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife.
Berufsschule
Berufliche Schule des Sekundarbereichs II, die in der Regel im Rahmen einer Berufsausbildung im dualen System allgemeinen und berufsbezogenen Unterricht in Teilzeitform erteilt.
Berufsvorbereitungsjahr
Vorbereitung von Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag auf eine Berufsentscheidung und Berufsausbildung durch Vollzeitunterricht zur Einführung in ein bis zwei Berufsfelder.
Bezirksregierung
Mittlere Ebene in einer dreistufigen Landesverwaltung, die für einen bestimmten Gebietsteil (Regierungsbezirk) eines Landes zuständig ist (zwischen den obersten Behörden des Landes und unteren Behörden auf kommunaler Ebene).
Bildungsstandards
Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz greifen allgemeine Bildungsziele auf und legen fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe an wesentlichen Inhalten erworben haben sollen. Die Bildungsstandards beziehen sich auf das im Durchschnitt erwartete Niveau der Leistungen von Schülerinnen und Schülern am Ende der Jahrgangsstufe 4, beim Hauptschulabschluss und beim Mittleren Schulabschluss.
Dienstaufsicht
Aufsichts- und Weisungsbefugnis einer höheren gegenüber einer nachgeordneten Behörde und des Vorgesetzten gegenüber den unterstellten Beamten und sonstigen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung.
Diplom
Das Diplom kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss einerseits an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen erworben werden (insbesondere in den Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften sowie in den Natur- und Ingenieurwissenschaften), andererseits auch an Fachhochschulen (in allen Fachrichtungen, mit dem Zusatz Fachhochschule – FH). Als berufsqualifizierender Abschluss des tertiären Bereichs kann das Diplom auch an Berufsakademien erworben werden (mit dem Zusatz Berufsakademie – BA).
Diplomarbeit
Schriftliche Hausarbeit, die am Ende eines Diplomstudienganges anzufertigen ist, wobei innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten ist.
Diplomgrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe der Fachrichtung verliehen wird, z. B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Psychologe, Diplom-Kaufmann. Der Diplomgrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Fachhochschulen (mit dem Zusatz Fachhochschule – FH) und Kunst- und Musikhochschulen verliehen.
Diplomprüfung
Abschlussprüfung für den Erwerb des Diploms an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen und Berufsakademien.
Doktorgrad
Akademischer Grad, der aufgrund des Promotionsverfahrens verliehen wird, das die Anfertigung einer Dissertation und entweder eine mündliche Prüfung oder eine Verteidigung der Doktorarbeit einschließt.
Drittmittel
Finanzmittel, die einem Wissenschaftler oder einer Forschungseinrichtung außerhalb des regulären Haushalts (Mittel der Hochschule und des Landes) auf Antrag von dritter Seite (z. B. von Stiftungen, von der Wirtschaft) zur Verfügung gestellt werden.
Duales System
Ausbildung, die an zwei Lernorten, d. h. an Einrichtungen des Sekundarbereichs II (Berufsschulen) oder des tertiären Bereichs (Berufsakademien, Fachhochschulen) und in Betrieben, alternierend oder parallel durchgeführt wird.
Ergänzungsschule
Schule in freier Trägerschaft, die Bildungsgänge anbietet, die an öffentlichen Schulen in der Regel nicht bestehen, vor allem im beruflichen Bereich.
Ersatzschule
Schule in freier Trägerschaft, die hinsichtlich Organisationsform, Aufgaben und Unterrichtsinhalten öffentlichen Schulen entspricht und an der die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Erzieher/Erzieherin
Absolvent einer Fachschule für Sozialpädagogik (vier- bis fünfjährige Ausbildung in einer beruflichen Schule des Sekundarbereichs II und berufliche Praxis), qualifiziert für Tätigkeiten in Einrichtungen des Elementarbereichs und in Bereichen der Jugendhilfe.
Fachaufsicht
Staatliche Aufsicht über die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Im Gegensatz zur Rechtsaufsicht geht sie über die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen hinaus, d. h. sie hat die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit des Handelns zum Gegenstand. Im Schulbereich umfasst sie u. a. die Aufsicht über die Unterrichtsarbeit und die Beratung der Lehrkräfte.
Fachgebundene Hochschulreife
Zugangsberechtigung für bestimmte Fachrichtungen an Hochschulen, die in einzelnen beruflichen Bildungsgängen des Sekundarbereichs II erworben werden kann.
Fachgymnasium
Siehe Berufliches Gymnasium.
Fachhochschule
Hochschultyp, der zu Beginn der 70er Jahre eingerichtet wurde und dessen spezifischer Auftrag die anwendungsbezogene Lehre und Forschung ist, insbesondere in den Fachrichtungen Ingenieurwesen, Wirtschaft, Verwaltung, Sozialwesen und Design.
Fachhochschulreife
Zugangsberechtigung für Fachhochschulen, die in der Regel nach zwölf Schuljahren an der Fachoberschule oder – unter bestimmten Voraussetzungen – an anderen beruflichen Schulen erworben werden kann.
Fachoberschule
Berufliche Schule im Sekundarbereich II, die in verschiedenen Fachrichtungen in zwei Jahren zur Fachhochschulreife führt. Das erste Jahr besteht aus einer fachpraktischen Ausbildung in Betrieben sowie Unterricht, während das zweite Jahr allgemeinen und fachbezogenen Unterricht umfasst.
Fachschule
Schule zur beruflichen Weiterbildung, die auf der Grundlage einer beruflichen Erstausbildung und einer anschließenden Berufstätigkeit in ein- bis dreijährigen Bildungsgängen zu einer weitergehenden Qualifikation im Beruf führt.
Fernuniversität
Staatliche Hochschule mit Sitz in Hagen, die ausschließlich Fernstudiengänge anbietet. Das Studienangebot umfasst Studiengänge mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Diplom, Bachelor, Magister) und weiterführende Studiengänge.
Förderschule
Schulische Einrichtung für Kinder, die aufgrund von Behinderungen in allgemeinen Schulen nicht ausreichend gefördert werden können. Auch Förderzentrum genannt.
Förderschullehrer
Lehrer, der in einem eigenen Lehramtsstudiengang und anschließendem Vorbereitungsdienst für eine Tätigkeit an Förderschulen ausgebildet wurde.
Freie Waldorfschule
Schule in freier Trägerschaft mit Primar- und Sekundarbereich, die ihre Arbeit auf die weltanschaulichen und pädagogischen Vorstellungen Rudolf Steiners gründet.
Ganztagsschule
Schule des Primar- oder Sekundarbereichs, in der über den Unterricht am Vormittag hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Angebote am Nachmittag sollen unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht am Vormittag stehen. In der Ganztagsschule, die neben der traditionellen Halbtagsschule in Deutschland bisher wenig verbreitet ist, wird an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen angeboten.
Gemeinschaftsschule
Schulart des Sekundarbereichs in Baden-Württemberg, im Saarland, in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Abitur). Gemeinschaftsschulen in Baden Württemberg und Thüringen können auch den Primarbereich umfassen.
Gesamtschule
Schulart des Sekundarbereichs I mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe). Sie ist entweder als kooperative Gesamtschule oder als integrierte Gesamtschule eingerichtet. Im kooperativen Typ wird der Unterricht in Jahrgangsklassen erteilt, die auf die unterschiedlichen Abschlüsse bezogen sind, im integrierten Typ wird in den Kern-fächern ein leistungsdifferenzierter Unterricht in Kursen erteilt, während die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs im Übrigen gemeinsam unterrichtet werden. Gesamtschulen können auch den Sekundarbereich II in Form der gymnasialen Oberstufe umfassen.
Graduiertenkolleg
Einrichtung der Hochschulen zur Förderung des graduierten wissenschaftlichen Nachwuchses in thematisch umschriebenen Forschungsgruppen, in denen Doktoranden an ihrem Promotionsvorhaben arbeiten.
Grundordnung
Grundlegende Satzung einer Hochschule, die insbesondere Regelungen zur akademischen Selbstverwaltung trifft; sie bedarf der Bestätigung des Wissenschaftsministeriums des betreffenden Landes.
Grundschule
Gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst vier Jahrgangsstufen mit Ausnahme von Berlin und Brandenburg (sechs Jahrgangsstufen).
Gymnasiale Oberstufe
Oberstufe des Gymnasiums, die jedoch auch an anderen Schularten eingerichtet werden kann. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11–13 oder 10–12, je nach Land und Schulart. Allgemeinbildender Bildungsgang mit Abiturprüfung als Abschluss, der zur Allgemeinen Hochschulreife führt.
Gymnasium
Schulart, die Sekundarbereich I und II umfasst (in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–13 oder 5–12) und eine vertiefte allgemeine Bildung mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife vermittelt. Gegenwärtig findet in fast allen Ländern die Umstellung vom neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium statt. Einige Länder haben die Umstellung auf das achtjährige Gymnasium bereits vorgenommen, in dem die Allgemeine Hochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 erworben wird.
Habilitation
Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung), aufbauend auf der Promotion. Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen können das Habilitationsverfahren ersetzen. Siehe auch Juniorprofessor.
Habilitationsrecht
Recht einer Hochschule, die Lehrbefähigung zuzuerkennen. Das Recht steht in der Regel den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kunst- und Musikhochschulen.
Halbtagsschule
Im Gegensatz zur Ganztagsschule die allgemein übliche Unterrichtsorganisation, wonach der Unterricht am Vormittag stattfindet. Sogenannte Volle Halbtagsschulen im Primarbereich und Erweiterte Halbtagsschulen im Sekundarbereich I bieten über den Unterricht hinaus eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler an.
Hauptschulabschluss
Allgemeinbildender Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9, der an den Hauptschulen, aber auch an den übrigen Schularten des Sekundarbereichs I erworben werden kann. Dieser erste allgemeinbildende Abschluss wird meist zur Aufnahme einer Berufsausbildung im dualen System genutzt. In einigen Ländern kann aufgrund einer zusätzlichen Leistungsfeststellung am Ende der Jahrgangsstufe 9 der sogenannte qualifizierende Hauptschulabschluss erteilt werden, in einigen Ländern besteht die Möglichkeit, nach Jahrgangsstufe 10 einen sogenannten erweiterten Hauptschulabschluss zu erwerben.
Hauptschule
Schulart im Sekundarbereich I, die eine grundlegende allgemeine Bildung vermittelt; Pflichtschule, soweit nicht eine andere Schulart besucht wird, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–9.
Hochschulprüfung
Prüfung, mit der ein Studiengang abgeschlossen wird und die im Gegensatz zur Staatsprüfung allein von der Hochschule abgenommen wird. Siehe auch Bachelorprüfung, Diplomprüfung, Magisterprüfung, Masterprüfung, Staatsprüfung, Doktorgrad.
Hochschulreife
Hochschulzugangsberechtigung, die durch einen Schulabschluss im Sekundarbereich II nach 12 bzw. 13 Jahrgangsstufen erworben wird. Siehe auch Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife.
Hort
Einrichtung der Jugendhilfe zur Betreuung von Schulkindern außerhalb der Unterrichtszeiten.
Integrativer Kindergarten
Einrichtung im Elementarbereich für Kinder mit Behinderungen, auch Sonderkindergarten oder Förderkindergarten genannt.
Integrierte Sekundarschule
Schulart des Sekundarbereichs I mit mehreren Bildungsgängen in Berlin, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Abitur). Die Integrierte Sekundarschule umfasst Sekundarbereich I und II.
Juniorprofessor
Hochschullehrer, der für drei Jahre zum Beamten auf Zeit ernannt oder als Tarifbeschäftigter angestellt wird. Das Beamten- oder Tarifbeschäftigungsverhältnis kann um drei Jahre verlängert werden. Voraussetzungen für die Einstellung als Juniorprofessor sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Je nach Landesrecht kann die Juniorprofessur die Habilitation als Voraussetzung für die Berufung auf eine Professur als Beamter auf Lebenszeit an einer Hochschule ersetzen.
Kindergarten
Einrichtung des Elementarbereichs für die Altersgruppe 3–6 Jahre im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in öffentlicher oder freier Trägerschaft (keine Einrichtung des Schulwesens).
Kinderkrippe
Tageseinrichtung für Kinder unter drei Jahren im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in öffentlicher oder freier Trägerschaft.
Kolleg
Einrichtung des Zweiten Bildungsweges zum Nachholen schulischer Abschlüsse, an der Erwachsene in Vollzeitunterricht die Allgemeine Hochschulreife erwerben können.
Kommune
Gebietskörperschaft mit dem Recht zur Selbstverwaltung; die Kommunen umfassen die Gemeinden, die Kreise und kreisfreien Städte und in einigen Ländern die Bezirke; sie haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Kultusministerium
Die Kultusministerien sind als oberste Landesbehörden für Angelegenheiten der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig. Der Geschäftsbereich umfasst insbesondere die Bereiche Schule, Hochschule und Erwachsenenbildung, Allgemeine Kunst- und Kulturpflege sowie die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften (Kultusangelegenheiten). In der Mehrzahl der Länder wurden neben den Ministerien für den Schulbereich eigene Ministerien für die Bereiche Wissenschaft und Forschung eingerichtet.
Land
Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland (insgesamt 16), der wie der Bundesstaat originäre Staatsgewalt besitzt, wobei die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben nach dem Grundgesetz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Von den 16 Ländern werden die fünf Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR als ostdeutsche Länder bezeichnet, die elf übrigen Gliedstaaten als westdeutsche Länder.
Magister
Der Magister kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen erworben werden (insbesondere in den Geisteswissenschaften). Das Studium umfasst zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.
Magisterarbeit
Schriftliche Hausarbeit, die am Ende eines Magisterstudiengangs anzufertigen ist, wobei innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten ist.
Magistergrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verliehen wird.
Magisterprüfung
Hochschulprüfung für den Erwerb des Magistergrades.
Master
Weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach einer Regelstudienzeit von zwei, drei oder vier Semestern an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, an Kunst- und Musikhochschulen sowie an Fachhochschulen erworben werden kann. Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Konsekutive Masterstudiengänge sind Teil des Graduierungssystems gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzen soll. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen. Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
Masterarbeit
Am Ende eines Masterstudiengangs anzufertigende schriftliche Hausarbeit, mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten.
Mastergrad
Akademischer Grad, der aufgrund einer Hochschulprüfung (im Gegensatz zur Staatsprüfung) unter Angabe des Fachgebiets verliehen wird, z. B. Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.) Master of Engineering (M.Eng.). Der Mastergrad wird von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, von Kunst- und Musikhochschulen sowie von Fachhochschulen verliehen.
Masterprüfung
Hochschulprüfung für den Erwerb des Masters an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen.
Mittelstufenschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Hessen, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Mittlerer Schulabschluss
Allgemeinbildender Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 10, der an Realschulen, aber unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderen Schularten des Sekundarbereichs I erworben werden kann. Er kann auch im Rahmen der beruflichen Bildung im Sekundarbereich II nachgeholt werden. Auch als Realschulabschluss bezeichnet.
Oberschulamt
Selbständig bestehende Behörde der mittleren Ebene im Rahmen der Schulaufsicht des Kultusministeriums, deren Aufgaben jedoch in der Mehrzahl der Länder von der Schulabteilung der Bezirksregierung wahrgenommen werden.
Oberschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Brandenburg und Sachsen, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden. Schulart des Sekundarbereichs in Bremen und Niedersachsen mit drei Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Abitur).
Oberstudienrat
Siehe Studienrat
Orientierungsstufe
Jahrgangsstufen 5–6 in den einzelnen Schularten des Sekundarbereichs I oder – in einigen Ländern – unabhängige Schulstufe, die keiner Schulart zugeordnet ist. Phase der Orientierung über die weitere Schullaufbahn.
Pädagogische Hochschule
Hochschultyp in Baden-Württemberg, der den Universitäten gleichgestellt ist und Studiengänge für die Lehrämter im Primarbereich und bestimmte Lehrämter im Sekundarbereich I anbietet. Im Einzelfall ist auch ein Studium für Berufe im außerschulischen Bildungs- und Erziehungsbereich möglich.
Praxissemester
Berufspraktische Ausbildungsphase im Rahmen eines Studiums an Fachhochschulen, die unter der Verantwortung der Hochschule durchgeführt wird.
Promotion
Verleihung des Doktorgrades aufgrund einer Dissertation und entweder einer mündlichen Prüfung oder einer Disputation. In der Regel wird das Promotionsstudium nach dem Abschluss eines grundständigen Studiums mit Magister, Diplom oder Staatsprüfung sowie nach einem Masterabschluss aufgenommen. Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit.
Promotionsrecht
Recht einer Hochschule, den Doktorgrad zu verleihen. Das Recht steht in der Regel den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kunst- und Musikhochschulen.
Prüfungsordnung
Rechtsvorschriften unterschiedlicher Art im Schul- und Hochschulwesen, die Voraussetzungen, Inhalte und Verfahren von Prüfungen regeln. Je nach Art der Prüfung werden sie von den zuständigen Ministerien erlassen oder, im Falle von Hochschulprüfungen, von den Hochschulen erlassen und in der Regel vom Wissenschaftsministerium des Landes genehmigt.
Rahmenlehrplan
Lehrplan für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung im dualen System. Rahmenlehrpläne werden von der Kultusministerkonferenz beschlossen, nachdem sie mit den Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung abgestimmt wurden, und werden von den Ländern in Landeslehrpläne umgesetzt.
Realschulabschluss
Siehe Mittlerer Schulabschluss
Realschule
Schulart im Sekundarbereich I, in der Regel mit den Jahrgangsstufen 5–10, die eine erweiterte allgemeine Bildung vermittelt und den Übergang in berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge des Sekundarbereichs II eröffnet.
Realschule plus
Schulart des Sekundarbereichs I in Rheinland-Pfalz, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Rechtsaufsicht
Staatliche Aufsicht über die Rechtmäßigkeit des Handelns öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, darunter Schulen und Hochschulen.
Regelschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Thüringen, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Regelstudienzeit
Studienzeit, in der ein erster berufsqualifizierender Abschluss an Hochschulen und Berufsakademien erworben werden kann. Sie wird in den Prüfungsordnungen festgelegt. Für Bachelorstudiengänge beträgt die Regelstudienzeit sechs, sieben oder acht Semester, für Masterstudiengänge zwei, drei oder vier Semester.
Regionale Schule
Schulart des Sekundarbereichs I in Mecklenburg-Vorpommern, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Regionalschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Schleswig-Holstein, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Sachunterricht
Unterrichtsfach in der Grundschule, das mit naturwissenschaftlichen und technischen Erscheinungen sowie mit den sozialen, wirtschaftlichen und geschichtlichen Gegebenheiten des heimatlichen Raumes vertraut machen soll.
Schulamt
Untere Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der zwei- oder dreistufigen Schulaufsicht des Kultusministeriums, die entweder für alle Schulen oder bestimmte Schularten auf kommunaler Ebene zuständig ist.
Schularten mit mehreren Bildungsgängen
In der Schulstatistik verwendete Kategorie, in der Schularten zusammengefasst werden, an denen die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden. Die folgenden Schularten fassen die Bildungsgänge der Haupt- und der Realschule pädagogisch und organisatorisch zusammen: Mittelschule, Regelschule, Sekundarschule (Bremen, Sachsen-Anhalt), Erweiterte Realschule, Verbundene Haupt- und Realschule, Regionale Schule, Realschule plus, Regionalschule, Oberschule (Brandenburg, Sachsen), Mittelstufenschule. Außerhalb der Statistik umfassen die Schularten mit mehreren Bildungsgängen auch Gesamtschulen, Oberschulen (Bremen, Niedersachsen), Gemeinschaftsschulen, Integrierte Sekundarschulen, Stadtteilschulen, Sekundarschulen (Nordrhein-Westfalen) und teilweise Regionale Schulen, die zusätzlich den Bildungsgang des Gymnasiums anbieten.
Schulkindergarten
Schulische Einrichtung für Kinder, die schulpflichtig, jedoch noch nicht schulfähig sind.
Schulkonferenz
Organ der Schulmitwirkung mit Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler.
Schulordnung
Rechtsverordnung eines Landes, die Fragen des Rechtsverhältnisses zwischen Schüler und Schule (z. B. Aufnahme, Versetzung, Prüfungsverfahren, Leistungsbewertung) sowie Fragen der Schulorganisation und der Mitwirkung regelt.
Schulprogramm
Aufstellung der Schwerpunkte und Ziele der Arbeit der Schulen auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorgaben zu den Inhalten und Abschlüssen der Bildungsgänge. In der Regel werden in den Schulprogrammen auch Evaluationsverfahren und -kriterien festgelegt.
Schulträger
Bei öffentlichen Schulen in der Regel eine kommunale Körperschaft (Gemeinde, Kreis), in geringerem Umfang auch das Land; bei Schulen in freier Trägerschaft sind die Schulträger entweder gemeinnützige Körperschaften (vor allem die Kirchen und nichtkonfessionell gebundene Träger) oder Privatpersonen. Der Schulträger ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich und trägt in der Regel die Sachkosten (während die Personalkosten für Lehrer an öffentlichen Schulen vom Land übernommen werden).
Sekundarschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Bremen und Sachsen-Anhalt, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden. Schulart des Sekundarbereichs I in Nordrhein-Westfalen mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe).
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Individuell bestimmte Maßnahmen in Erziehung, Unterricht, Therapie und Pflege für Kinder oder Jugendliche mit organischen Schädigungen und/oder psychosozialen Beeinträchtigungen.
Sozialpädagoge
Absolvent des Studiengangs Sozialpädagogik an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie, der für Berufe in der Jugendhilfe, Sozialhilfe, Gesundheitshilfe u. ä. qualifiziert ist.
Staatsprüfung
Prüfung, mit der Studiengänge in bestimmten Fächern (z. B. medizinische Fächer, Lehrämter, Rechtswissenschaften) abgeschlossen werden sowie Prüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes für angehende Juristen und Lehrer (sog. Zweite Staatsprüfung). Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, in denen neben den Professorinnen und Professoren der Hochschulen auch die Vertreter von staatlichen Prüfungsämtern der Länder mitwirken.
Stadtteilschule
Schulart des Sekundarbereichs mit mehreren Bildungsgängen in Hamburg, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, Abitur). Die Stadtteilschule umfasst Sekundarbereich I und II.
Studiendirektor
Siehe Studienrat
Studienordnung
Regelung zu Inhalten und Aufbau eines Studiengangs auf der Grundlage der Prüfungsordnung.
Studienrat
Amtsbezeichnung (Eingangsamt) für Lehrer in der Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes (Lehrer an Gymnasien und beruflichen Schulen). Beförderungsämter sind der Oberstudienrat und der Studiendirektor.
Studierendenschaft
Gesamtheit der an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden, die unter der Rechtsaufsicht der Hochschulleitung Selbstverwaltungsorgane zur Wahrnehmung hochschulpolitischer, sozialer und kultureller Belange der Studierenden wählen.
Technische Hochschule
Hochschultyp, der den Universitäten gleichgestellt ist, mit traditionellen Schwerpunkten in den Natur- und Ingenieurwissenschaften.
Technische Universität
Siehe Technische Hochschule
Verbundene Haupt- und Realschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Hessen, an der die Bildungsgänge von Hauptschule und Realschule angeboten werden.
Verwaltungsfachhochschule
Fachhochschule in der Trägerschaft des Bundes oder eines Landes, die jeweils für einen bestimmten Sektor der öffentlichen Verwaltung den Nachwuchs in der Laufbahn des gehobenen Dienstes ausbildet.
Volkshochschule
Einrichtung der Erwachsenenbildung, in der Regel in öffentlicher Trägerschaft, mit einem breiten Angebot an allgemeiner und beruflicher Weiterbildung.
Volksschule
Frühere Bezeichnung der Pflichtschule (heute Grundschule und Hauptschule genannt).
Vorbereitungsdienst
Ausbildungsphase in der beruflichen Praxis nach einer Ersten Staatsprüfung; endet mit einer Zweiten Staatsprüfung, insbesondere für die Lehrämter, aber auch für andere Laufbahnen des öffentlichen Dienstes.
Vorklasse
Schulische Einrichtung in einigen Ländern für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, teilweise auch für Kinder ab fünf Jahren.
Weiterführende Studiengänge
Studiengänge, die auf einem ersten Hochschulabschluss aufbauen oder ihn ergänzen (Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge). Weiterführende Studiengänge schließen mit einem Zertifikat oder einem weiteren Hochschulgrad (Diplom, Magister, Master) ab, führen jedoch nicht zur Promotion.
Werkrealschule
Schulart des Sekundarbereichs I in Baden Württemberg mit den Jahrgangsstufen 5–10, die nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10 und nach einer bestandenen Abschlussprüfung zum Mittleren Schulabschluss führt. Schüler, die nicht den Mittleren Schulabschluss anstreben, können die Werkrealschule nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 9 und einer bestandenen Abschlussprüfung mit dem Hauptschulabschluss verlassen.
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife verleiht eine Studienberechtigung für alle Hochschulen ohne Beschränkung auf bestimmte Fächer oder Fachgebiete. Es wird in der Regel nach erfolgreich abgelegter Abiturprüfung erworben und bezieht neben den Prüfungsleistungen auch die kontinuierliche Leistungsbeurteilung in der Qualifikationsphase ein.
Zweiter Bildungsweg
Einrichtungen, die Erwachsenen die Möglichkeit bieten, Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen nachzuholen (Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg).