Nach einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Städtetages aus dem Jahre 1981 sollen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung grundsätzlich über hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen. Die Mehrzahl der Lehrkräfte ist jedoch freiberuflich oder nebenberuflich auf Honorarbasis tätig.