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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Qualitätssicherung im Elementar- und im Schulbildungsbereich

Germany

11.Quality assurance

11.1Qualitätssicherung im Elementar- und im Schulbildungsbereich

Last update: 23 May 2022

Verantwortliche Organe

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

Anders als im Schulbereich liegt im Elementarbereich die Verantwortung für die Qualität einer Kindertageseinrichtung beim jeweiligen Träger der Einrichtung, der die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber den Beschäftigten wahrnimmt.

Die Träger von Kindertagesstätten sind verpflichtet, in ihrer Konzeption darzulegen, auf welche Weise die Qualitätssicherung und -entwicklung gewährleistet wird. In der Praxis findet eine Vielzahl von Verfahren Anwendung. Ein landesweites, verbindliches Verfahren des Qualitätsmonitorings ist bisher nur in Berlin vorhanden. Dieses sieht jährliche interne Evaluationen sowie alle fünf Jahre externe Evaluationen durch zertifizierte Agenturen vor.

Die Jugendämter haben den Auftrag, die freien Träger (wie auch die regelmäßig selbständigen Tagespflegepersonen) durch geeignete Maßnahmen bei der Wahrnehmung ihres Förderauftrages zu unterstützen. Dabei geht es jedoch weniger um Kontrolle als um fachliche Unterstützung, z. B. durch Praxisberatung oder Fachberatung, der in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zukommt. So zählt unter anderem die Unterstützung in Fragen der Konzeptions- und Teamentwicklung sowie der einrichtungsbezogenen Organisationsentwicklung zu den Aufgaben der Fachberatung.

Im Rahmen des bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbaus der Kindertagesbetreuung finanziert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Programme zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindestagesbetreuung in Kraft getreten. Besonderes Engagement in der Kindertagesbetreuung würdigt das BMFSFJ gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung seit 2018 mit dem Deutschen Kita-Preis.

In den Ländern gibt es vielfältige Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Die Qualitätssicherungsinitiative der Bundesregierung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) im Auftrag der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) beratend begleitet.

Schulwesen

Im Bereich des Schulwesens wird durch die Schulaufsichtsbehörden eine Fachaufsicht, Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht ausgeübt. Eine besondere pädagogische Betreuung und wissenschaftliche Auswertung findet bei Schulversuchen durch die Schulaufsicht und die Landesinstitute für Schulentwicklung statt. Die Begleitforschung untersucht die Wirksamkeit der Reformmaßnahmen und die Bedingungen für ihren erfolgreichen Einsatz und entwickelt Kriterien und Empfehlungen zur Generalisierung. Der Einführung neuer Lehrpläne geht häufig eine Erprobung voraus. In einigen Ländern wird z. B. durch Befragung von Lehrkräften festgestellt, ob sich die neuen Richtlinien bewährt haben oder ob sie einer Änderung bedürfen.

Die Schulaufsicht und die Landesinstitute für Schulentwicklung sollen durch beratende, fördernde und auch korrigierende Maßnahmen in den Schulen und durch Berichterstattung an die übergeordneten Schulbehörden zur Evaluation und Weiterentwicklung des Schulwesens beitragen.

In der Mehrzahl der Länder werden die Schulen durch Qualitäts- oder Evaluationsagenturen und Inspektionsverfahren extern evaluiert. In den Ländern, in denen die externe Evaluation von Schulen gesetzlich geregelt ist, liegt die Zuständigkeit in der Regel bei den Schulbehörden, in einigen Ländern auch bei den Landesinstituten für Schulentwicklung.

Im Bereich der beruflichen Bildung sollen die Berufsbildungsausschüsse und die Landesausschüsse im Rahmen ihrer Aufgaben auf eine stetige Verbesserung der Qualität hinwirken.

Im Juni 2004 hat die Kultusministerkonferenz das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin gegründet. Seitdem ist das IQB federführend mit der Operationalisierung der Bildungsstandards, der Koordinierung der Entwicklung entsprechender standardorientierter Aufgaben sowie der Überprüfung ihres Erreichens betraut. In den sogenannten IQB-Bildungstrends (früher: IQB-Ländervergleiche) wird überprüft, inwieweit in der Primarstufe und der Sekundarstufe I die in den Bildungsstandards formulierten Kompetenzanforderungen in den einzelnen Ländern vor Abschluss des jeweiligen Bildungsabschnitts erreicht werden. Damit wird ein zentraler Beitrag zur Umsetzung der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring geleistet.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich haben die KMK und das BMBF im Oktober 2010 das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) gegründet. Als Verbund der Technischen Universität München (TUM School of Education), des DIPF | Leibniz Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformationund des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) ist das ZIB für die Durchführung der PISA-Studien in Deutschland einschließlich der Erstellung nationaler Berichte verantwortlich. Weitere Aufgaben des ZIB sind die Sicherstellung und Koordinierung einer kontinuierlichen Mitarbeit in internationalen wissenschaftlichen Gremien zu Bildungsvergleichsstudien, Forschung und Nachwuchsförderung im Bereich der empirischen Bildungsforschung sowie – ab 2017 – die Erstellung von Synthesen, die Forschungsarbeiten zusammenführen und für die Bildungsadministration und -praxis aufarbeiten. Darüber hinaus werden im Forschungsdatenzentrum (FDZ) am IQB die Datensätze aus nationalen und internationalen Schulleistungsstudien archiviert und dokumentiert sowie für Re- und Sekundäranalysen zur Verfügung gestellt.

Insgesamt soll ein Beitrag zur Sicherung des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Bildungsmonitorings im internationalen Vergleich und zur Erhöhung der Bedeutung und Präsenz der deutschen Bildungsforschung im Kontext internationaler Bildungsvergleichsstudien geleistet werden.

Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2020 eine Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen beschlosssen, die im Februar 2021 in Kraft getreten ist. Zielsetzung ist die Ausgestaltung und Weiterentwicklung eines modernen Bildungswesens als Beitrag für die nachfolgenden Generationen, die Herausforderungen der Zukunft und einer sich wandelnden Welt auch im europäischen und internationalen Kontext bestehen können. Dabei stehen insbesondere die Steigerung der Qualität und Transparenz des Bildungswesens, die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Abschlüsse und damit die Sicherung der Mobilität für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte im Fokus.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder auch bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Bis 2022 investiert der Bund insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro in die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Teilhabe.

Möglich sind Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern, beispielsweise zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes, eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder zur Stärkung der Leitungen von Kindertageseinrichtungen. Neben Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität kann auch die Teilhabe durch eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren verbessert werden. Bund und Länder schließen individuelle Verträge, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungs- und Finanzierungskonzepten sie für die Qualitätsverbesserung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung eintreten wollen. Zur Überprüfung der Fortschritte bei der Verbesserung von Qualität und Teilhabe sieht das Gesetz ein jährliches Monitoring und eine zweijährliche Evaluation vor.

Außerdem fördert das BMFSFJ die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit mehreren Bundesprogrammen.

Mit der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ unterstützt das BMFSFJ zum Ausbildungsjahr 2019/2020 die Länder darin, mehr Nachwuchs für den Erzieherberuf zu gewinnen, gute Ausbildungspraxis zu sichern und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten für erfahrene Fachkräfte zu eröffnen. Im Zentrum der Fachkräfteoffensive stehen die folgenden drei Maßnahmen, mit denen die Attraktivität des Berufs erhöht werden soll:

  • Zusätzliche vergütete praxisintegrierte Ausbildung für angehende Erzieherinnen und Erzieher.
  • Gute Praxisanleitung durch Förderung der Qualifizierungskosten zur Fachkraft in Höhe von jeweils maximal 1.000 Euro für die Praxisanleitung und professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler.
  • Fachkräfte, die besondere Tätigkeiten in ihrer Einrichtung ausüben, können einen Aufstiegsbonus in Höhe von maximal 300 Euro erhalten.

Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ fördert das BMFSFJ niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. An rund 150 Standorten werden dazu erste Einblicke in das System der Kindertagesbetreuung gegeben und Familien über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland informiert. Dafür erhalten die Standorte von 2017 bis 2020 eine Förderung für eine Koordinierungs- und Netzwerkstelle, Fachkräfte für die Umsetzung der Angebote sowie zusätzliche Projektmittel.

Von 2016 bis 2020 wurden durch den Bund insgesamt 848 Millionen Euro für die Programme "Sprach-Kitas" und "Kita-Einstieg" zur Verfügung gestellt. Für die Fortführung der beiden Programme stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich bis zu 420 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ fördert die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, bessere Arbeitsbedingungen und eine gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege. Nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ sollen die Kindertagespflege weiter gestärkt und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Nähere Informationen zum Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ sind hier.

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF), die vom BMBF und der Robert Bosch Stiftung gemeinsam initiiert wurde und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) umgesetzt wird, verfolgt das Ziel, die Elementarpädagogik als Basis des Bildungssystems zu stärken. Die drei Partner setzen sich dafür ein, im frühpädagogischen Weiterbildungssystem in Deutschland mehr Transparenz herzustellen, die Qualität der Angebote zu sichern und anschlussfähige Bildungswege zu ermöglichen. Durch ihren Internetauftritt, ihre Veranstaltungen und Arbeitsgruppen bietet die WiFF eine Plattform für den Austausch von Fachleuten aus Praxis und Bildungspolitik sowie Forschenden. Dabei werden aktuelle Themen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung aufgegriffen sowie ein Diskurs über die Professionalisierung der Frühpädagoginnen und Frühpädagogen angeregt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Schulbildungsbereich

Schulaufsicht

Im Bereich des Schulwesens wird durch die Schulaufsichtsbehörden eine Fachaufsicht, Rechtsaufsicht und Dienstaufsicht ausgeübt. Die Fachaufsicht betrifft die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie besteht in der pädagogischen Betreuung und Förderung der Schularbeit durch die Schulaufsichtsbeamten, die dafür zuständig sind, dass die Lehrpläne und sonstigen Rechtsvorschriften eingehalten werden und dass Unterricht und Erziehung fachlich und methodisch qualifiziert durchgeführt und möglichst weiter verbessert werden. Die Fachaufsicht wird durch Schul- und Unterrichtsbesuche sowie Beratung vor Ort verwirklicht. Zur Schulaufsicht gehört ferner die Rechtsaufsicht. Sie beinhaltet eine Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung der äußeren Schulangelegenheiten durch den Schulträger (z. B. Errichtung und Erhaltung der Schulgebäude). Schließlich üben die Schulaufsichtsbehörden die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und die Schulleitung an öffentlichen Schulen aus, d. h. sie wachen über die Pflichterfüllung des Lehrpersonals. Aufgrund beamtenrechtlicher Richtlinien ist zu bestimmten Anlässen (Ende der Probezeit, Beförderung, Versetzung), teilweise auch in periodischen Abständen, eine dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte vorgesehen. Diese dient sowohl dem beruflichen Fortkommen der einzelnen Lehrkraft als auch der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Schulwesens. Bewertet werden die pädagogische Eignung und Befähigung sowie die fachliche Kompetenz des Lehrers auf der Basis von Unterrichtsbesuchen durch Schulleitung und Schulaufsichtsbeamte, von Leistungsberichten der Schulleitung über die Lehrkraft, Gesprächen mit der Lehrkraft und Einsicht in Schülerarbeiten und ihre Bewertung.

Evaluationsmaßnahmen im Schulbereich

In den letzten Jahren wurden in allen Ländern Initiativen ins Leben gerufen, über das herkömmliche Instrumentarium der Schulaufsicht und der Projektbegleitung hinaus die bisherigen Maßnahmen zur Sicherung der Qualität schulischer Bildung auf der Ebene des Schulsystems und auf der Ebene der Einzelschule weiterzuentwickeln. Die Länder haben eine Vielfalt an Maßnahmen ergriffen, bei denen verschiedene Verfahren der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zusammenwirken. Zu diesen Verfahren gehören u. a.

  • die Neufassung bzw. Weiterentwicklung von Rahmenlehrplänen und Qualitätstableaus bzw. Referenzrahmen für Schulqualität
  • länder- und schulübergreifende Vergleichsarbeiten in den Kernfächern
  • die Weiterentwicklung der externen Evaluation
  • die Erarbeitung von Standards und deren Überprüfung
  • der Aufbau eines Qualitätsmanagements an Schulen
  • zentrale Abschlussarbeiten (Sekundarstufen I und II)
  • die Bereitstellung von Instrumenten, Verfahren und Beratungsangeboten zur Überstützung interner Evaluation

Eingebettet sind diese Verfahren sowohl in die Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring als auch in Strategien einzelner Länder zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die u. a. die Stärkung der Autonomie der Einzelschule, die Entwicklung von eigenen Schulprofilen, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen sowie die Stärkung der Beratungsfunktionen von Schulaufsicht umfassen.

In einigen Ländern wird weiterhin regelmäßig eine externe Evaluation (Schulvisitation, Schulinspektion) von Schulen durchgeführt. Einige Länder entwickeln ihre Verfahren bedafsorientiert weiter bzw. führen sie anlassbezogen durch, weitere Länder haben Verfahren der externen Evaluation seit einigen Jahren ausgesetzt. Zuständig für die externe Evaluation sind in der Regel die Schulministerien oder die Landesinstitute für Schulentwicklung. Ziel ist es, die Qualität der schulischen Bildung zu erfassen und zu verbessern. Je nach Land werden externe Evaluationen anlassbezogen oder turnusmäßig alle drei bis sechs Jahre durchgeführt. Charakteristische Verfahren sind unter anderem die Daten- bzw. Dokumentenanalyse, Beobachtungen (Unterrichtsbesuche, Begehungen), standardisierte Fragebögen sowie Interviews. Die Evaluationsverfahren für Schulen in den Ländern richten sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz aus. Zu diesen länderübergreifenden Zielkriterien treten in den meisten Ländern die Vorgaben von sogenannten Orientierungsrahmen für Schulqualität bzw. Qualitätstableaus, die den Schulen mit Indikatoren für die Schul- und Unterrichtsqualität einen Referenzrahmen an die Hand geben.

Zunehmendes Gewicht erlangen im Rahmen dieser Strategien Maßnahmen zur Evaluation von einzelnen Schulen. In der Mehrzahl der Länder spielt dabei die Verpflichtung der Schulen zur Entwicklung von Schulprogrammen eine zentrale Rolle. In Schulprogrammen bzw. Schulentwicklungsprogrammen legen die einzelnen Schulen die Schwerpunkte und Ziele ihrer Arbeit auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorgaben zu den Inhalten und Abschlüssen der Bildungsgänge fest. Zugleich werden in den Schulprogrammen interne Evaluationsverfahren und -kriterien bestimmt, die auf den länderspezifischen Vorgaben (z. B. Lehrpläne, Stundentafeln) basieren. Die zu evaluierenden Bereiche werden in den Schulprogrammen von den Schulen eigenverantwortlich festgelegt. Schulprogramme sollen die sozialen und demographischen Voraussetzungen der Einzelschule berücksichtigen. Für die Schulprogrammarbeit sind die oben genannten Orientierungsrahmen für Schulqualität von wesentlicher Bedeutung.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) misst der Qualitätssicherung in der dualen Berufsausbildung einen hohen Stellenwert zu. Hierzu wurden u. a. die Instrumente zur Steuerung der Ausbildungsqualität flexibilisiert und um einige neue qualitätssichernde Leitlinien ergänzt. Außerdem sollen Verfahren zur externen Evaluation der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung erarbeitet werden.

Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring

Im Juni 2015 hat die Kultusministerkonferenz die Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring aus dem Jahr 2006 überarbeitet. Die verschiedenen Elemente der Gesamtstrategie sollen die Entwicklungen im Bildungswesen nicht nur beschreiben, sondern anwendungsbezogenes Wissen generieren. Aus den empirischen Daten sollen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und in die Tat umgesetzt werden.

Die Gesamtstrategie sieht folgende Verfahren und Instrumente vor:

  • die Teilnahme an internationalen Schulleistungsstudien (PIRLS/IGLU, TIMSS-Grundschule, PISA)
  • die Überprüfung bzw. Umsetzung von Bildungsstandards für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife
  • Verfahren zur Qualitätssicherung auf Ebene der Schulen
  • die gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern

Im Folgenden werden die vier Säulen der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring im Einzelnen dargestellt und die Überlegungen der Kultusministerkonferenz beschrieben, wie auf Grundlage der Instrumente und Verfahren der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring sowie weiterer empirischer Daten mehr anwendungsbezogenes Wissen für Bildungspolitik und pädagogische Praxis gewonnen werden kann.

Teilnahme an internationalen Schulleistungsvergleichen

Die Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes beinhaltet ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen. Ein entsprechendes Verwaltungsabkommen ist im Jahr 2007 in Kraft getreten.

Deutschland beteiligt sich an internationalen Vergleichsstudien wie der Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie Trends in International Mathematics and Science Study (TIMSS), der Lesestudie PIRLS/IGLU (Progress in International Reading Literacy Study – Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) sowie dem OECD-Projekt Programme for International Student Assessment (PISA), um die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich feststellen und aus den Ergebnissen geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung ableiten zu können.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der OECD-Studie PISA 2000 hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2001 sieben Handlungsfelder benannt, in denen die Länder und die Kultusministerkonferenz tätig wurden und nach wie vor tätig sind:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz bereits im frühkindlichen Bereich
  • Maßnahmen zur besseren Verzahnung von frühkindlichem Bereich und Grundschule mit dem Ziel einer frühzeitigen Einschulung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Grundschulbildung und durchgängige Verbesserung der Lesekompetenz und des grundlegenden Verständnisses mathematischer und naturwissenschaftlicher Zusammenhänge
  • Maßnahmen zur wirksamen Förderung bildungsbenachteiligter Kinder, insbesondere auch der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • Maßnahmen zur konsequenten Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Unterricht und Schule auf der Grundlage von verbindlichen Standards sowie eine ergebnisorientierte Evaluation
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit, insbesondere im Hinblick auf diagnostische und methodische Kompetenz als Bestandteil systematischer Schulentwicklung
  • Maßnahmen zum Ausbau von schulischen und außerschulischen Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Bildungsdefiziten und besonderen Begabungen

Die Ergebnisse der PISA-Erhebung 2018, die national durch das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) durchgefürht wurde, zeigen Deutschland weiterhin über dem OECD-Durchschnitt und bestätigen damit die Wirksamkeit der als Konsequenz aus PISA 2000 ergriffenen Maßnahmen. Das überdurchschnittliche Leistungsniveau in allen Kompetenzbereichen, das Deutschland erstmals bei PISA 2012 erreicht hatte, konnte gehalten werden. Die ente Bildung von sozialer Herkunft und Lesekompetenz bleibt weiter bestehen, auch wenn sie seit dem Jahr 2000 erkennbar abgenommen hat. die zentralen Folgerungen vo Kultusministerkonferenz und BMBF aus den Ergebnissen von PISA 2015 sind nach wie vor gültig:

  • Die Potenziale leistungsstarker Schülerinnen und Schüler in den Naturwissenschaften und Mathematik müssen gezielter ausgeschöpft werden, ohne die Förderung leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler zu vernachlässigen.
  • Angesichts einer auch zuwanderungsbedingt heterogener werdenden Schülerschaft bleibt es eine zentrale Herausforderung, Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund gut in das Schulsystem zu integrieren. Ein Schlüssel dafür ist weiterhin der Erwerb von Deutsch als Bildungssprache.
  • Digitale Medien sollen im Unterricht zum Lehren und Lernen im Unterricht stärker genutzt werden.

Im Juni 2020 hat die OECD beschlossen, die Durchführung von PISA 2021 aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in das Jahr 2022 zu verschieben.

Die Ergebnisse der Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie TIMSS 2019, mit deren Durchführung ein wissenschaftliches Konsortium unter der Leitung von Prof. Dr. Knut Schwippert von der Universität Hamburg beauftragt war, wurden im Dezember 2019 vorgestellt. Sie haben das Kompetenzniveau, das die Schülerinnen und Schüler in Deutschland bereits bei TIMSS 2007 erreicht haben, bestätigt.  Kultusministerkonferenz und BMBF haben hervorgehoben, dass es gelungen sei, das erreichte Niveau trotz der zunehmenden Heterogenität der Schülerschaft zu halten. Zugleich haben sie auf die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen hingewiesen, um die Leistungsunterschiede zwischen Kindern unterschiedlicher sozialer Herkunft zu verringern. Der Verbesserung der Bildungschanchen von sozial schwachen Schülerinnen und Schülern dient unter anderem die gemeinsame Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark", die im Januar 2021 startete. Die gemeinsame Bun-Länder-Initiative "Leistung macht Schule" aus dem Jahr 2018 soll leistungsstarke Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Ziel beider Initiativen ist es zu dem, die Lehrkräfte dabei zu unterstützen, mit der zunehmenden Heterogenität konstruktiv und professionell umzugehen. Im Rahmen von TIMSS 2019 absolvierten die Schülerinnen und Schüler die Tests erstmals vollständig am Computer.

Die Ergebnisse der Grundschul-Lesestudie PIRLS/IGLU 2016 wurden im Dezember 2017 veröffentlicht. Sie zeigten einerseits, dass die Leseleistungen der Schülerinnen und Schüler stabil über dem internationalen Durchschnitt liegen, und bestätigten andererseits, dass die zunehmend heterogene Schülerschaft die Grundschulen in Deutschland vor große Herausforderungen stellt. Aus Sicht der Kultusministerkonferenz unterstreichen die Ergebnisse der Studie ein weiteres Mal die Bedeutung von Maßnahmen der Sprachförderung im schulischen und vorschulischen Bereich. Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft verlangt nach der bestmöglichen individuellen Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler, wobei es einer gezielten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen bedarf. Die speziellen didaktischen und diagnostischen Kompetenzen, über die Lehrkräfte verfügen müssen, um mit der zunehmenden Vielfalt im Klassenzimmer umzugehen, sollen verstärkt nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in der Fortbildung vermittelt werden.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91b Absatz 2 GG fördert das BMBF darüber hinaus die International Computer and Information Literacy Study (ICILS). Hier werden die informations- und computerbezogenen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern der 8. Jahrgangsstufe international vergleichend getestet. Die Länder haben für die Studie den Feldzugang zu den Schulen eröffnet. Die Durchführung der aktuellen Studie liegt federführend bei der Universität Paderborn, die Datenerhebung hat 2018 stattgefunden. Die Ergebnisse wurden im November 2019 veröffentlicht. Demnach liegen Achtklässlerinnen und Achtklässler in Deutschland im internationalen Vergleich wie schon 2013 im Mittelfeld, wenn es um den kompetenten Umgang mit digitalen Medien geht. Ein geringer Anteil der Jugendlichen erreicht die Leistungsspitze, ein Drittel verfügt nur über Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien. Im internationalen Vergleich weisen die IT-Infrastruktur und -Ausstattung an deutschen Schulen sowie die Fortbildung der Lehrkräfte noch Ausbaupotenzial auf. Lehrkräfte nutzen digitale Medien im Unterricht zu deutlich höheren Anteilen als vor fünf Jahren, auch wenn seltener als Lehrkräfte in vielen anderen Staaten.

Überprüfung bzw. Umsetzung von Bildungsstandards für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Allgemeine Hochschulreife

Um einen gemeinsamen Bezugsrahmen aller Länder für schulische Bildungsqualität zur Verfügung zu stellen, haben die Länder für alle Schulstufen abschlussbezogene Bildungsstandards festgelegt. Die Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz

  • greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf
  • beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsgangs erreicht haben sollen
  • zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen Kompetenzerwerbs
  • beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen
  • beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit
  • weisen ein mittleres Anforderungsniveau auf
  • werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht

Die Länder haben sich gleichzeitig verpflichtet, die Bildungsstandards als Grundlagen der jeweiligen fachspezifischen Anforderungen zu übernehmen. Sie wollen mit der Umsetzung der Bildungsstandards einen kompetenzorientierten Unterricht und eine gezielte individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler unterstützen. Gleichzeitig verbinden die Länder damit den Anspruch, schulische Anforderungen an Schülerinnen und Schüler transparenter, Bildungssysteme durchlässiger und Abschlüsse vergleichbarer zu gestalten.

Bundesweit geltende Bildungsstandards gibt es

  • für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik
  • für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache (Englisch/Französisch)
  • für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik
  • für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik, die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) und seit 2020 auch für die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik.

Im Juni 2020 hat die Kultusministerkonferenz einheitliche Leistungsanforderungen für die gymnasiale Oberstufe und das Abitur in den Naturwissenschaften in allen 16 Bundesländern festgelegt. Dazu wurden verbindliche Bildungsstandards in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Chemie und Physik beschlossen. Die Bildungsstandards in den Naturwissenschaften werden durch illustrierende Lernaufgaben veranschaulicht, die zeigen, welche Aufgabenstellungen geeignet sein können, um die angestrebten Bildungsziele im naturwissenschaftlichen Unterricht in den Fächern Biologie, Chemie und Physik zu erreichen.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2021 Beispiele für mögliche Prüfungsaufgaben vorgelegt, um Anregungen zu vermitteln, wie die in den Bildungsstandards formulierten Anforderungen im Abitur geprüft werden könnten.

Die Länder haben mit der Umsetzung und Implementierung der Bildungsstandards in ihren Bildungs- und Lehrplänen begonnen. Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Naturwissenschaften sollen ab dem Schuljahr 2022/2023 in der gymnasialen Oberstufe aufwachsend umgesetzt werden. Im Schuljahr 2024/2025 werden die Abiturprüfungen in den Fächern Biologie, Chemie und Physik bundesweit auf der Grundlage der neuen Bildungsstandards durchgeführt werden.

Die beschlossenen Bildungsstandards gelten – mit Ausnahme der Berufsoberschulen, die über ein besonderes Profil verfügen – für alle Bildungsgänge, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen. Mit diesen Vorgaben werden für die jeweiligen Fächer die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) abgelöst.

Zur wirksamen Umsetzung der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, einen Pool von Abiturprüfungsaufgaben zu entwickeln und zu nutzen. Damit wird eine besondere Strategie gewählt, die vergleichbare und standardbezogene Anforderungen in den Abiturprüfungen der Länder gewährleisten soll und sich von der Überprüfung der Bildungsstandards in der Primar- und Sekundarstufe I unterscheidet.

Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) sowie für die drei naturwissenschaftlichen Fächer sind für alle Bildungsgänge verbindlich, die zur Allgemeinen Hochschulreife führen (aufgrund ihres besonderen Profils wurden nur Berufsoberschulen nicht berücksichtigt). Sie beschreiben für zentrale Fächer Kompetenzen, über die Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe in der Regel verfügen sollen. Zudem wurden für die betreffenden Fächer die länderübergreifend verbindlichen Vorgaben für die Gestaltung der Abiturprüfungen weiterentwickelt. Diese legen Aufgabenformate fest, die in der Abiturprüfung eingesetzt werden können, geben Richtlinien für die Bewertung der Schülerleistungen vor und beschreiben Rahmenbedingungen der Prüfungen, die eingehalten werden müssen.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 gelten die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Eng-lisch/Französisch) als verbindliche Grundlage für die Abiturprüfungen. Es stehen allgemeine Kriterien für die Gestaltung, Korrektur und Bewertung von standardbasierten Abiturprüfungsaufgaben und geeignete schriftliche Abiturprüfungsaufgaben einschließlich der notwendigen Bewertungsvorgaben in einem Pool von Abiturprüfungsaufgaben am IQB bereit. Dieser Pool steht den Ländern seit dem Schuljahr 2016/2017 zum möglichen Einsatz im Abitur zur Verfügung. Damit wird die Zielsetzung verbunden,

  • die Aufgabenstellungen einheitlich an den Bildungsstandards auszurichten,
  • die Vergleichbarkeit des Anforderungsniveaus der Abituraufgaben zu gewährleisten,
  • durch die normierende Wirkung die Qualität der Abiturprüfungsaufgaben insgesamt zu sichern.

Die im Jahr 2020 beschlossenen Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie und Physik) werden mit Beginn der Einführungsphase des Schuljahres 2022/2023 die Grundlage der fachspezifischen Anforderungen für die Allgemeine Hochschulreife bilden. Ab dem Schuljahr 2024/2025 sollen die Abiturprüfungen in diesen Fächern in allen Ländern auf diesen Bildungsstandards basieren.

Die Länder und das IQB wirken bei der kontinuierlichen Arbeit am Pool von Abiturprüfungsaufgaben eng zusammen. Die Länder haben sich verpflichtet, jährlich Abiturprüfungsaufgaben zur möglichen Aufnahme in den Pool zur Verfügung zu stellen. Als Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme dient ein Kriterienkatalog, der in Abstimmung mit allen Ländern entwickelt worden ist. Der länderübergreifende fachliche Austausch zur Gestaltung des Abituraufgabenpools unterstützt darüber hinaus die Implementation der Bildungsstandards in den ländereigenen Strukturen zur Vorbereitung der Abiturprüfungen und trägt dazu bei, dass sich Abituraufgaben und -prüfungen zwischen den Ländern weiter annähern.

Die in den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Prima- und die Sekundarstufe I formulierten Kompetenzerwartungen werden durch Testaufgaben zur Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards und Beispielaufgaben zur Umsetzung der Bildungsstandards in der Schulpraxis operationalisiert. Diese Aufgaben werden unter Federführung des IQB in Zusammenarbeit mit Lehrkräften sowie Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern kontinuierlich entwickelt.

Die Studien des IQB zur Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards (IQB-Bildungstrends, früher: IQB-Ländervergleiche), die sich stärker als internationale Erhebungen an der Schulpraxis in Deutschland ausrichten, werden mittels repräsentativer Stichproben sowie auf der Grundlage fachdidaktisch und lernpsychologisch abgesicherter Kompetenzstufenmodelle im Primarbereich in Jahrgangsstufe 4 alle fünf Jahre und in der Sekundarstufe I in Jahrgangsstufe 9 alle drei Jahre durchgeführt. Das auf Kontinuität angelegte Untersuchungsdesign (Testdomänen, Instrumente und Testzyklen) gewährleistet valide und langfristige Trendbeobachtungen.

Die Fächergruppen Sprache (Deutsch und erste Fremdsprache: Englisch, Französisch) sowie Mathematik und Naturwissenschaften sind in Jahrgangsstufe 9 alternierend Gegenstand der Überprüfung. In Jahrgangsstufe 4 werden in jedem Ländervergleich die Fächer Deutsch und Mathematik einbezogen. Die Berichte zu den IQB-Bildungstrends werden ein bis eineinhalb Jahre nach der Datenerhebung veröffentlicht. Sie geben Auskunft darüber, in welchem Ausmaß die Schülerinnen und Schüler die Kompetenzerwartungen der Bildungsstandards erreichen.

Um den Informationsgehalt und den Ertrag der Berichte für Bildungspolitik und Bildungspraxis zu erhöhen und damit die Stärke eines standardbasierten Monitorings bei der Berichterstattung besser zur Geltung zu bringen, wurde das Berichtsformat weiterentwickelt. In den Fokus gerückt werden Veränderungen der Ergebnisse im Zeitverlauf (sog. Trendaussagen). Zudem wird der Blick stärker als in früheren Studien auf die Frage gerichtet, in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Kompetenzstufen erreichen. Insgesamt werden die Ergebnisse in den einzelnen Ländern ausführlicher dargestellt.

Im IQB-Bildungstrend 2016 hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) im Auftrag der Kultusministerkonferenz zum zweiten Mal untersucht, inwieweit Viertklässlerinnen und Viertklässler die bundesweit geltenden Bildungsstandards in den Fächern Deutsch und Mathematik für den Primarbereich erreichen. Durch einen Vergleich mit den Ergebnissen des IQB-Ländervergleichs 2011 war es möglich zu prüfen, inwieweit sich das Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe in den einzelnen Ländern in einem Zeitraum von fünf Jahren verändert hat. Die im Oktober 2017 veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass deutschlandweit die Lesekompetenz der Grundschülerinnen und Grundschüler im Vergleich zum Jahr 2011 stabil geblieben ist, in den Kompetenzbereichen Zuhören und Orthografie sowie im Fach Mathematik die Leistungen jedoch nicht gehalten werden konnten. Auch diese Studie bestätigt, dass die zunehmend heterogene Schülerschaft die Grundschulen vor große Herausforderungen stellt.

Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2018, die im Herbst 2019 veröffentlicht wurden, haben gezeigt, dass die von Neuntklässlerinnen und Neuntklässlern erreichten Kompetenzen sowohl im Fach Mathematik als auch in den naturwissenschaftlichen Fächern im Vergleich zum Jahr 2012 insgesamt stabil geblieben sind. Dabei zeigten sich allerdings in den einzelnen Länder unterschiedliche Ergebnismuster und Entwicklungen. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus wurde im Frühjahr 2020 entschieden, den IQB-Bildungstrend für den Primarbereich, der für das Jahr 2020 vorgesehen war, auf das Jahr 2021 zu verschieben und den IQB-Bildungstrend in der Sekundarstufe I für die sprachlichen Fächer im Jahr 2022 durchzuführen.

Als Grundlage für die Implementation der Bildungsstandards, insbesondere für den Primarbereich und die Sekundarstufe I, hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2009 die „Konzeption zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung“ beschlossen, mit der die zentralen Handlungsbereiche zur Implementation der Bildungsstandards beschrieben werden.

Für den Bereich der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife liegt die von der KMK 2013 verabschiedete „Konzeption zur Implementation der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife“ vor, die als gemeinsame Grundlage für den Implementationsprozess in den Ländern und für die länderübergreifende Zusammenarbeit dienen soll. Sie beinhaltet unter anderem einen systematischen Austausch über notwendige Änderungen der Unterrichtsvorgaben und Prüfungsordnungen der Länder sowie über Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrkräfte.

Verfahren zur Qualitätssicherung auf Ebene der Schulen

In den Ländern werden zusätzlich zu den nationalen und internationalen Leistungsvergleichen länderspezifische wie länderübergreifende Tests durchgeführt. Darunter fallen z. B. Sprachstandsmessungen für unterschiedliche Altersgruppen, Lernstandserhebungen oder Vergleichsarbeiten in verschiedenen Jahrgangsstufen sowie landesspezifische Leistungsvergleichsuntersuchungen. Im Unterschied zu den internationalen Studien und den IQB-Bildungstrends (früher: IQB-Ländervergleiche), die mittels repräsentativer Stichproben durchgeführt werden, dienen die Vergleichsarbeiten (VERA, in manchen Ländern auch als Lernstandserhebungen oder Kompetenztests bezeichnet) landesweiten und jahrgangsbezogenen Untersuchungen des Leistungsstandes aller Schülerinnen und Schüler auf Schul- und Klassenebene zum Zweck der Unterrichts- und Schulentwicklung. Vergleichsarbeiten werden in allen Ländern in der Primarstufe (VERA 3) und in der Sekundarstufe I (VERA 8) auf der Grundlage länderübergreifend verabredeter Rahmensetzungen durchgeführt. Für die Lehrkräfte werden geeignete Unterstützungs- und Fortbildungsangebote bereitgestellt.

Die zentrale Funktion der Vergleichsarbeiten liegt in der Unterstützung der Unterrichts- und Schulentwicklung jeder einzelnen Schule durch eine an den Bildungsstandards orientierte Rückmeldung als Standortbestimmung mit Bezug zu den Landesergebnissen. Zugleich übernehmen Vergleichsarbeiten eine wichtige Vermittlungsfunktion für die Einführung der fachlichen und fachdidaktischen Konzepte der Bildungsstandards.

Im März 2018 haben die Länder die modernisierte Fortführung der bundesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) beschlossen. Mit der Neufassung der „Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Vergleichsarbeiten (VERA)“ sollen die Zielbestimmung, die Testinstrumente, die Grundsätze der Durchführung sowie die Unterstützungsmaßnahmen bei der Durchführung von VERA in den Ländern noch konsequenter an der Funktion der Unterrichts- und Schulentwicklung ausgerichtet werden. Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Kultusministerkonferenz den Ländern im April 2020 freigestellt, ob sie die Vergleichsarbeiten durchführen wollen. Im Jahr 2021haben die Länder die Vergleichsarbeiten wieder verpflichtend duchgefürht, wenn auch zum Teil mit erforderlichen Flexibilisierungen und veränderten Testterminen aufgrund der Corona-Pandemie.

Vergleichsarbeiten sind Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Länder eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung und -sicherung auf Ebene der einzelnen Schule gewährleisten. Dazu gehören in fast allen Ländern Verfahren zur externen Evaluation der einzelnen Schule, in deren Rahmen Schulen regelmäßige und systematische Rückmeldungen über Stärken und Schwächen, insbesondere über die Qualität von Unterrichtsprozessen, erhalten. Komplementär dazu unterstützen die Länder die interne Evaluation von Schulen durch die Bereitstellung entsprechender Verfahren und Beratungsangebote. Als Bezugspunkt hierfür stehen in den Ländern sogenannte Referenzrahmen für Schulqualität bzw. Qualitätstableaus zur Verfügung, die sich sowohl an Befunden der empirischen Bildungsforschung als auch an länderspezifischen normativen Vorgaben orientieren.

Gemeinsame Bildungsberichterstattung von Bund und Ländern

Die Bildungsberichterstattung ist neben der Teilnahme an internationalen Schulleis-tungsvergleichen ein zentraler Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe gemäß Art. 91 b Abs. 2 Grundgesetz. Der Bericht Bildung in Deutschland wird alle zwei Jahre von einer wissenschaftlich unabhängigen Autorengruppe unter Leitung des DIPF | Leibniz Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation erarbeitet und verantwortet.

Unter der Leitidee „Bildung im Lebenslauf“ stellt der Bildungsbericht Entwicklungen in den verschiedenen Bereichen des Bildungssystems vom Elementar- über den Schulbereich, die berufliche Bildung und Hochschulbildung bis hin zur Weiterbildung im Erwachsenenalter systematisch dar. Auf diese Weise werden verlässliche Informationen über Rahmenbedingungen, Verlaufsmerkmale und Ergebnisse bzw. Erträge von Bildungsprozessen bereitgestellt. Die besondere Bedeutung des Bildungsberichts liegt darin, dass die verschiedenen Bildungsbereiche in ihrem Zusammenhang abgebildet und übergreifende Herausforderungen im deutschen Bildungswesen identifiziert werden. Seit 2006 dient der Bildungsbericht daher als wichtige Grundlage für bildungspolitische Entscheidungen und sorgt für Transparenz über die Situation des Bildungswesens als Ganzes.

Kern der Bildungsberichterstattung ist ein bestimmter Satz von Indikatoren, die jeweils einen zentralen Aspekt eines Bildungsbereichs in seinen verschiedenen Ausprägungen widerspiegeln. Die dafür zugrunde gelegten Kennzahlen werden in erster Linie aus der amtlichen Statistik, aber auch aus wissenschaftlichen Erhebungen gewonnen. Durch die Weiterführung zentraler Kennzahlen in Zeitreihe kann systematisch über die Entwicklung des Bildungswesens insgesamt wie auch seiner jeweiligen Bereiche im zeitlichen Verlauf berichtet werden.

Um den Vergleich mit Entwicklungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der OECD zu ermöglichen (z. B. „Bildung auf einen Blick“ der OECD), werden bestimmte Indikatoren an internationalen Berichten ausgerichtet. Darüber hinaus werden die Berichtsinhalte abhängig von der Datenlage nach einzelnen Ländern differenziert.

Jeder Bildungsbericht enthält ein Schwerpunktkapitel mit einem Thema von besonderer bildungspolitischer Bedeutung, das vertieft behandelt und bildungsbereichsübergreifend dargestellt wird. Folgende Schwerpunktthemen sind Gegenstand der Bildungsberichte seit 2006:

  • Bildung und Migration (2006)
  • Übergänge: Schule – Berufsausbildung – Hochschule – Arbeitsmarkt (2008)
  • Perspektiven des Bildungswesens im demographischen Wandel (2010)
  • kulturelle/musisch-ästhetische Bildung im Lebenslauf (2012)
  • Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem (2014)
  • Bildung und Migration (2016)
  • Wirkung und Erträge von Bildung (2018)
  • Bildung in einer digitalisierten Welt (2020)
  • Bildungspersonal: Struktur, Entwicklung, Qualität und Professionalisierung (2022)
  • Berufliche Bildung (2024)

Neben dem Bericht Bildung in Deutschland liegt inzwischen eine Vielzahl von länderspezifischen und regionalen Bildungsberichten vor, die sich hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung, der Indikatorenauswahl und mitunter auch der Kapitelstruktur am Bericht Bildung in Deutschland" orientieren.

Gesamtstrategie als Grundlage für anwendungsbezogenes Wissen für Bildungspolitik und pädagogische Praxis

Die Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring schafft wichtige Voraussetzungen, um die Instrumente zur Beobachtung der Ergebnisse und Erträge von Bildungsprozessen noch stärker dafür zu nutzen, anwendungsbezogenes Wissen für Bildungspolitik und Bildungspraxis zur Verfügung zu stellen. Dabei geht es um die zentrale Frage, wie mit Hilfe von Testverfahren und weiteren empirischen Daten Entwicklungen im Bildungswesen nicht nur beschrieben, sondern auch erklärt werden können. Dies soll mit möglichst konkreten Hinweisen verbunden werden, was geschehen sollte, um die festgestellten Probleme auch zu lösen.

Die Kultusministerkonferenz hat Forschungsthemen von zentraler bildungspolitischer Bedeutung abgestimmt, die regelmäßig aktualisiert werden und sich auf praktische Schlüsselfragen der Schul- und Unterrichtsentwicklung beziehen.

Im Jahr 2021 hat die Kultusministerkonferenz ihre Forschungsthemen konkretisiert. Von besonderer Relevanz sind aktuell die Themen:

  • Unterrichtsentwicklung im Kontext der Digitalisierung
  • Sprechen, Schreiben, Lesen, Zuhören
  • Umgang mit Heterogenität individuellen Lernvoraussetzungen
  • Datengestützte Unterrichtsentwicklung
  • Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bei allen Forschungsthemen

Die Forschungsthemen der Länder werden im Rahmen der Arbeitsprogramme des IQB sowie des ZIB soweit möglich berücksichtigt. Darüber hinaus sollen zukünftig in einem verstärkten Maße vorhandene wissenschaftliche Ergebnisse und Befunde genutzt werden, um Fragen mit zentraler bildungspolitischer Bedeutung zu beantworten. Die Aufgabe der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder besteht in diesem Zusammenhang darin, Forschungswissen in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen adressatengerecht für die Schulen, die Bildungsadministration und die Bildungspolitik aufzubereiten und zu verbreiten.

Das BMBF unterstützt die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und der Qualität von Bildung im Rahmen der allgemeinen institutionellen Forschungsförderung, z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL), im Kontext der Ressortforschung, z. B. des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und durch Projektförderung. Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung werden Forschungsprojekte gefördert, die wichtige Beiträge zur Bewältigung von Herausforderungen im Bildungsbereich leisten können – etwa im Hinblick auf die Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit, in Bezug auf den Umgang mit Vielfalt oder hinsichtlich der aktiven Gestaltung der Digitalisierung im Bildungsbereich. Aktuell wird u. a. zur Qualität in der frühen Bildung, zur sprachlichen Bildung, zum Abbau von Bildungsbarrieren, zur Digitalisierung im Bildungsbereich sowie zur inklusiven Bildung geforscht. Dabei beziehen die geförderten Forschungsprogramme alle Bildungsabschnitte und Bildungsbereiche ein, auch non-formale und informelle Lerngelegenheiten.