Aufnahmebedingungen und Wahl der Einrichtung
Es existieren keine Voraussetzungen für die Aufnahme von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Eltern können die Einrichtung frei wählen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung.
Gruppengröße und Fachkraft-Kind-Relation
Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung findet zum Teil in jahrgangsbezogenen Gruppen und zum Teil in altersgemischten Gruppen statt.
Die Regelungen zur Gruppengröße und zur Relation von Personal zu Kindern werden von den Ländern getroffen und sind daher schwer zu vergleichen. Die Gruppengröße ist entweder nicht festgelegt oder beträgt zwischen 20 und 28 Kinder je Gruppe für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und zwischen 8 und 15 für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren. Die Fachkraft-Kind-Relation beträgt im Jahr 2019 für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zwischen 1:3 und 1:5,9, für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren beträgt sie zwischen 1:6,5 und 1:12.
Die Relation von Personal zu Kindern bezieht sich auf Fachkräfte wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher. Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung werden in der Regel an Fachschulen für Sozialpädagogik ausgebildet, die international dem tertiären Bereich zugeordnet werden. Neben pädagogischen Fachkräften werden in einigen Ländern im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auch Ergänzungskräfte, insbesondere Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, beschäftigt. Diese werden in den meisten Ländern in einem zweijährigen Bildungsgang an Berufsfachschulen ausgebildet.
Jährliche, wöchentliche und tägliche Organisation der Förderung
Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen folgt weitgehend der Aufteilung des Schuljahres. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuung sicherzustellen.
In Deutschland ist die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder nicht Teil des staatlich organisierten Schulwesens, sondern der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet, so dass es von Seiten der Kultusministerien der Länder auch keine Regelung zur wöchentlichen und täglichen Dauer der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gibt. Wohl existieren aber in einigen Ländern Rechtsansprüche auf Betreuungszeiten, die mit dem Kindeswohl korrespondieren müssen.
Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden überwiegend durch die Träger in Abstimmung mit den für die Angebotsplanung verantwortlichen Kommunen und unter Einbeziehung der Eltern geregelt. Sie können von Einrichtung zu Einrichtung variieren und richten sich u. a. nach den Lebensbedingungen der Familien im Einzugsbereich. Bei den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten reicht das Spektrum der Angebote in der Regel von bis zu fünf Stunden am Vormittag über die Betreuung zwischen sechs und sieben Stunden täglich, teilweise mit Mittagsunterbrechung bis hin zu über siebenstündigen ganztägigen Angeboten mit Mittagessen. In der Ausgestaltung der täglichen Inanspruchnahme der Betreuungsplätze für Kinder bestehen erhebliche regionale Unterschiede.
Inzwischen stellen viele Tageseinrichtungen ihre Öffnungszeiten gezielter als bisher auf die Bedürfnisse der Familien ein und organisieren, falls erforderlich, für einige Kinder oder Gruppen einen Früh- und Spätdienst sowie eine Betreuung über Mittag. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten findet teilweise ihre Grenzen in der personellen Besetzung, den räumlichen Möglichkeiten der Einrichtungen und bei der Beachtung des Kindeswohls.