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Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Germany

6.Sekundarbildung und postsekundärer, nicht-tertiärer Bereich

6.6Leistungsbeurteilung in der allgemeinbildenden Sekundarstufe II

Last update: 23 May 2022

Beurteilung von Schülerinnen und Schülern

In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erfolgt die Leistungsbewertung nach einem Punktesystem, das wiederum der herkömmlichen 6-Noten-Skala durch den folgenden Umrechnungsschlüssel zugeordnet ist:

  • Note 1 entspricht  15/14/13 Punkten je nach Notentendenz
  • Note 2 entspricht  12/11/10 Punkten je nach Notentendenz
  • Note 3 entspricht        9/8/7 Punkten je nach Notentendenz
  • Note 4 entspricht        6/5/4 Punkten je nach Notentendenz
  • Note 5 entspricht        3/2/1 Punkten je nach Notentendenz
  • Note 6 entspricht               0 Punkten

Versetzung von Schülerinnen und Schülern

In der gymnasialen Oberstufe bilden die letzten beiden Jahrgangsstufen die Qualifikationsphase zur Ermittlung der Gesamtqualifikation. Diese setzt sich aus den in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen und den Leistungen in der Abiturprüfung zusammen. Innerhalb der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung, die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist jedoch möglich, wenn die für die Zulassung zur Abiturprüfung notwendigen Leistungen nicht erbracht werden. Im Schuljahr 2020/2021 haben am neunjährigen Gymnasium 1,2 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe wiederholt. Am achtjährigen Gymnasium waren es 1,8 Prozent.

Abschlusszeugnis

Für den Erwerb von schulischen Abschluss- und Abgangszeugnissen am Ende der Bildungsgänge des Sekundarbereichs II gelten dieselben grundlegenden Bestimmungen wie für den Sekundarbereich I.

Den Abschluss der gymnasialen Oberstufe bildet die Abiturprüfung. Die Aufgaben werden in fast allen Ländern landeseinheitlich durch das Kultusministerium gestellt, wobei zum Teil die Lehrkräfte oder die Prüflinge oder beide noch Auswahlmöglichkeiten haben. Für die Zulassung zur Prüfung sind bestimmte Leistungsanforderungen in der Qualifikationsphase zu erfüllen. Die Abiturprüfung umfasst vier oder fünf Prüfungsfächer, unter denen sich mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau und zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik befinden müssen. Außerdem müssen alle drei Aufgabenfelder (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld, gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld, mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld) in der Prüfung vertreten sein. Unter den mindestens drei schriftlichen Prüfungsfächern müssen sich mindestens zwei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau befinden, darunter mindestens eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft. Prüfungsfach der mündlichen Abiturprüfung ist ein Fach, das nicht schon schriftlich geprüft wurde. In der Regel werden drei Fächer schriftlich und gegebenenfalls mündlich geprüft, das vierte Fach ausschließlich mündlich. Je nach Landesrecht können ein fünftes Fach mündlich oder schriftlich geprüft oder eine besondere Lernleistung, die im Umfang von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht wurde (z. B. eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines fachübergreifenden Projektes oder die Leistung aus einem anerkannten Wettbewerb), in die Abiturprüfung eingebracht werden. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und wird durch ein Kolloquium ergänzt. Mit der Abiturprüfung wird das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife erworben, in das zu zwei Dritteln auch die Leistungen aus der Qualifikationsphase eingehen. Die Allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn in der Gesamtqualifikation mindestens ausreichende Leistungen (Durchschnittsnote 4 bzw. mindestens 300 von 900 möglichen Punkten) erbracht werden.

Die Abiturzeugnisse werden in den Ländern zwischen Mitte Juni und Mitte Juli ausgegeben. Eine Ausnahme bildet Rheinland-Pfalz, wo die Abiturzeugnisse am neunjährigen Gymnasium bis zum 31. März ausgegeben werden.

Beim Übergang zu Berufsausbildung und Studium werden zur Dokumentation der fremdsprachlichen Kompetenzen auf den Abschlusszeugnissen neben den Leistungsnoten auch die Stufenbezeichnungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) ausgewiesen. Eine europaweit abgestimmte Dokumentation der fremdsprachlichen, bilingualen und interkulturellen Kompetenzen bieten zum Beispiel der Europass und bei Beherrschung von zwei Fremdsprachen mindestens auf Niveaustufe B2 des GER das Exzellenzlabel CertiLingua.