Der Primarbereich umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 1 bis 6 (Berlin und Brandenburg) an allgemeinbildenden Schulen. Er wird an Grundschulen und als Teil von übergreifenden Schularten geführt.
Allgemeine Ziele
Aufgaben und Ziele der Grundschule bestimmen sich nach ihrer Stellung im Schulsystem. Danach soll die Grundschule ihre Schülerinnen und Schüler von den mehr spielerischen Formen des Lernens im Elementarbereich zu den systematischeren Formen des schulischen Lernens hinführen und das Lernangebot nach Inhalt und Form auf die individuellen Lernvoraussetzungen und Möglichkeiten auszurichten.
Im Juni 2015 hat die Kultusministerkonferenz„Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ beschlossen. Dabei wurde eine grundlegende Neuausrichtung und Neustrukturierung vorgenommen. Die Empfehlungen werden zurzeit unter anderem im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche aktualisiert und ergänzt.
Der Auftrag der Grundschule besteht den Empfehlungen zufolge darin, in einem für alle Kinder gemeinsamen Bildungsgang eine grundlegende schulische Bildung zu ermöglichen. Ziel ist der Erwerb und die Erweiterung grundlegender und anschlussfähiger Kompetenzen. Dazu gehören vor allem die Schlüsselkompetenzen im sprachlichen und mathematischen Bereich, die eine Grundlage nicht nur für alle anderen Bildungsbereiche der Grundschule, sondern auch für weiterführende Bildung sowie für lebenslanges Lernen und selbständige Kulturaneignung darstellen. Leitend sind dabei die länderübergreifenden Bildungsstandards in den Fächern Deutsch und Mathematik für den Primarbereich, Jahrgangsstufe 4 (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom Oktober 2004). Eine Orientierung geben auch der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie der Perspektivrahmen Sachunterricht.
Spezifischer rechtlicher Rahmen
Das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten einige grundlegende Bestimmungen zum Schulwesen (Schulaufsicht, Elternrecht, Schulpflicht, Religionsunterricht, Schulen in freier Trägerschaft), die sich auch auf die Grundschule beziehen. Die für die Grundschule spezifischen Rechtsvorschriften sind in den Schulgesetzen und Schulpflichtgesetzen der Länder sowie in den von von den Kultusministerien der Länder erlassenen Schulordnungen für die Grundschule festgelegt.