Arten von Bildungseinrichtungen
Berufliche Vollzeitschulen
Zu den beruflichen Vollzeitschulen gehören die Berufsfachschule, die Fachoberschule, das Berufliche Gymnasium, die Berufsoberschule und weitere Schularten, die nur in einzelnen Ländern vertreten bzw. quantitativ von geringer Bedeutung sind. Die berufliche Weiterbildung an Fachschulen ist nach der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen ISCED (International Standard Classification of Education) dem tertiären Bereich zugeordnet.
Berufliches Gymnasium
Dieser Bildungsgang wird in den meisten Ländern als Berufliches Gymnasium, in zwei Ländern als Fachgymnasium bezeichnet. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium, das in der Regel von Jahrgangsstufe 5/7–12/13 einen durchgängigen Bildungsgang darstellt, hat das Berufliche Gymnasium in der Regel keine Unter- und Mittelstufe (Jahrgangsstufen 5/7–9/10). Das Berufliche Gymnasium ist in fast allen Ländern in der Form der gymnasialen Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen eingerichtet und umfasst einen dreijährigen Bildungsgang. Aufbauend auf einem Mittleren Schulabschluss mit besonderem Leistungsprofil, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt, oder einem gleichwertigen Abschluss führt das Berufliche Gymnasium in der Regel zur Allgemeinen Hochschulreife. Zusätzlich können in den Ländern doppeltqualifizierende Bildungsgänge angeboten werden.
Berufsfachschule
Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die das Ziel haben, Schülerinnen und Schülern Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und zu vertiefen, ihnen entweder berufliche Grundqualifikationen für einen oder mehrere anerkannte Ausbildungsberufe zu vermitteln oder sie zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Beruf zu führen. Sie erweitern die vorher erworbene allgemeine Bildung und können einen darüber hinausgehenden Schulabschluss vermitteln.
Berufsfachschulen umfassen in der Regel Bildungsgänge im Sekundarbereich II. Für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Bildungsgänge dauern in Vollzeitform (Regelform) mindestens ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger.
Die Schülerinnen und Schüler können einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben. Die nach Landesrecht erworbenen Abschlüsse der Bildungsgänge der Berufsfachschulen sowie zusätzliche schulische Berechtigungen werden von den Ländern gegenseitig anerkannt, sofern die Bildungsgänge den vereinbarten Rahmenbedingungen entsprechen. Zusätzliche schulische Berechtigungen, die an Berufsfachschulen für die bundesrechtlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens erworben wurden, werden ebenfalls von den Ländern gegenseitig anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an Berufsfachschulen zusätzlich auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Soweit diese Schulen nicht eine volle Berufsqualifikation vermitteln, kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in anerkannten Ausbildungsberufen angerechnet werden (§ 7 Berufsbildungsgesetz). Um die Gleichwertigkeit eines Berufsausbildungsabschlusses an einer Berufsfachschule mit einer dualen Berufsausbildung zu dokumentieren, können erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eine Prüfung vor der zuständigen Stelle ablegen. Die Zulassung zu dieser sogenannten Kammerprüfung ist möglich, wenn das jeweilige Land entsprechende Verordnungen nach § 43 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz erlassen hat oder wenn diesbezügliche Absprachen zwischen den beruflichen Schulen und den zuständigen Stellen bestehen.
Zugangsvoraussetzung für die Berufsfachschule ist je nach dem angestrebten Ausbildungsziel in der Regel das Abschlusszeugnis der Hauptschule (erster allgemeinbildender Schulabschluss) oder das Abschlusszeugnis der Realschule bzw. ein Mittlerer Schulabschluss. Die Bildungsgänge an Berufsfachschulen sind je nach beruflicher Fachrichtung und Zielsetzung von unterschiedlicher Dauer (ein bis drei Jahre).
Fachoberschule
Die Fachoberschule umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 11 und 12 und baut auf einem Mittleren Schulabschluss auf. Sie vermittelt allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten und führt zur Fachhochschulreife. Die Länder können auch eine Jahrgangsstufe 13 einrichten, die zur Fachgebundenen und bei ausreichenden Kenntnissen einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife führt. Die Fachoberschule gliedert sich in die Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales, Gestaltung, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie. Zur Ausbildung gehören Unterricht und Fachpraxis. Die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule kann in der Regel durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder durch einschlägige hinreichende Berufserfahrung ersetzt werden, so dass die Schülerinnen und Schüler direkt in Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule eintreten können. Sie haben so die Möglichkeit, neben vertieften beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Fachhochschulreife zu erwerben. Die Fachoberschule leistet so einen wichtigen Beitrag zur Durchlässigkeit des Bildungssystems und damit zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung.
Berufsoberschule
Auch die Berufsoberschule trägt viel zur Durchlässigkeit des Bildungssystems bei. Ebenso wie in der Fachoberschule können Absolventen einer Berufsausbildung im dualen System oder einer Berufsausbildung nach Landesrecht in der Berufsoberschule eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Die Berufsoberschule führt in zweijährigem Vollzeitunterricht zur Fachgebundenen Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache zur Allgemeinen Hochschulreife. Die Berufsoberschule kann auch in Teilzeitform mit entsprechend längerer Dauer geführt werden.
Die Aufnahme in die Berufsoberschule setzt den Mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit voraus. Das erste Jahr der Berufsoberschule kann durch andere zur Fachhochschulreife führende Bildungswege ersetzt werden. Die Berufsoberschule wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheit und Soziales, Gestaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie geführt. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einer Ausbildungsrichtung richtet sich nach der bereits absolvierten beruflichen Erstausbildung oder Berufstätigkeit.
Berufsausbildung im dualen System
Etwa die Hälfte der Jugendlichen eines Altersjahrgangs beginnt eine Ausbildung in einem der rund 330 nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberufe. Die je nach Beruf zwei-, drei- oder dreieinhalbjährige Berufsausbildung findet im dualen System statt. Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Die Berufsausbildung hat zum Ziel, in einem geordneten Ausbildungsgang die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen formal keine weiteren Zugangsvoraussetzungen; die Ausbildung steht grundsätzlich allen offen. Von den Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag haben laut Berufsbildungsbericht im Jahr 2019 24,3 Prozent am Ende des Sekundarbereichs I den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss als einen ersten allgemeinbildenden Abschluss und 40,7 Prozent den Mittleren Schulabschluss erworben. Der Anteil der Auszubildenden im dualen System, die bereits den Sekundarbereich II durchlaufen und eine Hochschulreife/Fachhochschulreife erworben haben, liegt im Jahr 2019 bei 29,3 Prozent. Die Ausbildung findet auf der Grundlage eines privatrechtlichen Berufsausbildungsvertrages zwischen einem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden statt. Die Auszubildenden werden wöchentlich an drei bis vier Tagen im Betrieb und an bis zu zwei Tagen in der Berufsschule ausgebildet. Daneben nimmt die Ausbildung in der Berufsschule in Form von Blockunterricht mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen immer größeren Raum ein. Die Betriebe übernehmen die Kosten der betrieblichen Ausbildung und zahlen dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, die in der Regel zwischen den Tarifparteien vertraglich geregelt ist. Die Höhe der Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr und beträgt durchschnittlich etwa ein Drittel des Anfangsgehalts für eine ausgebildete Fachkraft. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen sind, wurde mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2020 eine neue Mindestvergütung eingefürhrt.
Für die betriebliche Ausbildung sind die zu erwerbenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Ausbildungsordnung vorgegeben, die vom Ausbildungsbetrieb in einem individuellen Ausbildungsplan konkretisiert wird. Für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule wird für jeden anerkannten Ausbildungsberuf ein mit den Ausbildungsordnungen abgestimmter bundeseinheitlicher Rahmenlehrplan erstellt.
Der Erwerb von erweiterten und vertieften beruflichen Kompetenzen kann durch das Angebot von Zusatzqualifikationen, die in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt werden können, ermöglicht werden.
Umfangreiche Informationen und Daten zur beruflichen Bildung und speziell zum dualen System enthält der jährliche Berufsbildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Datenreport zum Berufsbildungsbericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Lernort Betrieb
Ausbildungsplätze werden in Betrieben der Wirtschaft und in Verwaltungen im öffentlichen Dienst, in Praxen der freien Berufe und zu einem geringen Teil auch in privaten Haushalten angeboten. Die Betriebe verpflichten sich gegenüber den Auszubildenden vertraglich, ihnen die in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Ausbildungsberuf vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Durch die verbindliche Vorgabe der Ausbildungsordnungen wird ein einheitlicher bundesweiter Standard unabhängig vom aktuellen betrieblichen Bedarf gewährleistet, der den Anforderungen im jeweiligen Beruf entspricht. Die Ausbildung darf nur in Ausbildungsbetrieben stattfinden, in denen die von der Ausbildungsordnung verlangten Qualifikationen durch Ausbildungspersonal mit persönlicher und fachlicher Eignung vermittelt werden können. Die Eignung der Ausbildungsbetriebe und des betrieblichen Ausbildungspersonals wird von den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen überwacht. Dies sind überwiegend die Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe, aber auch Behörden im Bereich des öffentlichen Dienstes). Auch die ordnungsgemäße Ausbildung selbst wird von den zuständigen Stellen überwacht. Die Ausbildung soll der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildungsordnung entsprechen, kann aber hiervon abweichen, wenn betriebspraktische Besonderheiten dies erfordern und die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte im Übrigen gewährleistet ist.
Ausbildungsstätte für die betriebliche Ausbildung kann neben dem einzelnen Ausbildungsbetrieb auch ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe sein, um die Erfordernisse der Ausbildungsordnung im Zusammenwirken abdecken zu können (Verbundausbildung). In überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, die mit Internaten verbunden sein können, erhalten Jugendliche eine ergänzende Ausbildung, wenn sie in kleinen oder spezialisierten Betrieben ausgebildet werden und dort keine umfassende Ausbildung im Sinne der Ausbildungsordnung erhalten können. Durch moderne technische Ausstattung können diese überbetrieblichen Berufsbildungsstätten die Ausbildungsinhalte vermitteln, zu denen kleinere Betriebe aus Kosten- und Kapazitätsgründen oft nicht in der Lage sind.
Lernort Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Gemäß ihrer Stellung als eigenständiger Lernort arbeitet die Berufsschule als gleichberechtigte Partnerin mit den an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu ermöglichen und befähigt zur Ausübung eines Berufes und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Die Berufsschule hat darüber hinaus die Aufgabe, ein die Berufsausbildung vorbereitendes oder die Berufstätigkeit begleitendes Bildungsangebot bereitzustellen. In Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen wird die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert, eine reflektierte Berufswahlentscheidung treffen zu können. Die Berufsschule kann bei Aufgaben der beruflichen Fort- und Weiterbildung mitwirken.
Der Unterrichtsumfang der Berufsschule beträgt mindestens zwölf Wochenstunden. Er besteht aus berufsbezogenem und berufsübergreifendem Unterricht und umfasst berufliche Lerninhalte und eine berufsbezogene Erweiterung der vorher erworbenen allgemeinen Bildung, insbesondere in den Bereichen deutsche Sprache, Fremdsprache, Politik oder Wirtschaft, Religion bzw. Ethik und Sport. Das Nähere regeln die Länder. Der berufsbezogene Unterricht der Berufsschule umfasst in der Regel acht Wochenstunden. Er richtet sich nach den von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenlehrplänen, die nach dem zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahren „Gemeinsames Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972“ in der jeweils gültigen Fassung abgestimmt sind. Eine Erhöhung des Unterrichtsumfangs durch ergänzende Angebote (z. B. Fachhochschulreife) für Leistungsstärkere und zusätzlichen Förderunterricht für Leistungsschwächere (z. B. Sprachförderung) ist möglich.
In den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz sind für den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule im ersten Ausbildungsjahr 7 Unterrichtsstunden pro Woche vorgesehen. Abweichend davon kann der Unterrichtsumfang im berufsbezogenen Bereich 8 Wochenstunden betragen, wenn Rahmenlehrpläne für Ausbildungsberufe erstellt werden, die im ersten Ausbildungsjahr Kompetenzen von mehr als einem Beruf in sich vereinen.
Um auf die besonderen Bedürfnisse vor Ort eingehen zu können, bleibt die Organisation des Berufsschulunterrichts den Ländern und damit den Berufsschulen überlassen. Grundsätzlich erfolgt die Wahl der Organisationsform für den Berufsschulunterricht in enger Abstimmung mit den Kammern bzw. Innungen oder den Betrieben im Einzugsbereich. Dabei lassen flexible Regelungen eine Reihe von unterschiedlichen zeitlichen Organisationsformen zu, die zum Ziel haben, eine Optimierung der betrieblichen und schulischen Lernphasen zu erreichen.
Die Länder können durch Rechtsverordnung Regelungen zur Anrechnung von Zeiten schulischer beruflicher Ausbildung auf eine duale Berufsausbildung erlassen (§ 7 Berufsbildungsgesetz). Hierzu hat die Kultusministerkonferenz empfohlen,
- geeignete Bildungswege so zu gestalten, dass die vollständige Anrechnung von Lernzeiten in beruflichen Vollzeitschulen auf die Berufsausbildung erreicht wird und
- den Anrechnungsumfang von dem in den schulischen Bildungsgängen gegebenen Umfang berufsbezogenen Unterrichts und der Berücksichtigung der für die Berufsausbildung maßgeblichen Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen abhängig zu machen.
Eine Anrechnung bedarf des gemeinsamen Antrags von Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem.
Geographische Verteilung der Bildungseinrichtungen
Für Informationen über die geographische Verteilung der Bildungseinrichtungen im Sekundarbereich II wird auf die Ausführungen zur geographischen Verteilung der Bildungseinrichtungen im Primarbereich verwiesen.
Aufnahmebedingungen und Wahl der Bildungseinrichtung
Der Zugang zu den beruflichen Bildungsgängen im Sekundarbereich II erfolgt aufgrund von Abschlüssen und Berechtigungen, die am Ende des Sekundarbereichs I erworben werden. Die Aufnahmebedingungen für die einzelnen Schularten und Bildungsgänge im Bereich der beruflichen Bildung werden im Rahmen der Beschreibung der Bildungseinrichtungen dargelegt.
Altersstufen und Klassenbildung
In der Berufsschule wird der Unterricht grundsätzlich in Fachklassen eines bestimmten oder verwandter Ausbildungsberufe erteilt. Bei Berufen mit geringer Zahl von Auszubildenden (Splitterberufe) werden die Länder vor besondere schulfachliche und schulorganisatorische Herausforderungen gestellt. Sofern einzelne Länder einen fachlich differenzierten Unterricht nicht sicherstellen können, soll auf der Grundlage der schulrechtlichen Regelungen für die betroffenen Berufsschülerinnen und Berufsschüler aus diesen Ländern ein Unterrichtsangebot an Berufsschulen mit länderübergreifendem Einzugsbereich eingerichtet werden.
Gliederung des Schuljahres
Zur Gliederung des Schuljahres im Sekundarbereich wird auf die Ausführungen zur Gliederung des Schuljahres im Primarbereich verwiesen.
Wöchentliche und tägliche Unterrichtsdauer
In Bildungsgängen an Berufsfachschulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, umfasst der Unterricht in beiden Lernbereichen zusammen mindestens 30 Wochenstunden. In den Bildungsgängen an Berufsfachschulen, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, umfasst der Unterricht mindestens 32 Wochenstunden. An den Fachoberschulen beträgt die Wochenstundenanzahl in der Jahrgangsstufe 11 neben der fachpraktischen Ausbildung im Betrieb mindestens zwölf Stunden und in der Jahrgangsstufe 12 mindestens 30 Wochenstunden für den allgemeinen und fachbezogenen Unterricht. An der Berufsoberschule beträgt die Wochenstundenanzahl etwa 30 Wochenstunden.
Bei der Berufsausbildung im dualen System, d. h. im Betrieb und in der Berufsschule, erfolgt der Unterricht mindestens zwölf Stunden wöchentlich an der Berufsschule. Dabei steht eine Vielzahl von Organisationsformen zur Verfügung. So kann der Unterricht z. B. durchgängig in Teilzeitform mit in der Regel zwölf Stunden wöchentlich an zwei Tagen pro Woche oder alternierend in einer Woche an zwei Tagen, in der nächsten Woche an einem Tag stattfinden; er kann auch in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) erteilt werden.
Für allgemeine Informationen zur wöchentlichen und täglichen Unterrichtsdauer sowie zur 5- bzw. 6-Tage-Woche wird auf die Ausführungen zur wöchentlichen und täglichen Unterrichtsdauer im Primarbereich verwiesen.