Schülerinnen und Schüler, die nach einer Krankenhausbehandlung noch nicht wieder schulbesuchsfähig sind, können Hausunterricht erhalten. Dafür sollen Lehrkräfte der Schulart herangezogen werden, die die Schülerin oder der Schüler nach seiner Genesung besuchen wird. Auf diese Weise soll die Wiedereingliederung wirksam vorbereitet werden.
Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Krankheit die Schule für längere Zeit oder auf Dauer nicht besuchen können, ohne einer Behandlung im Krankenhaus zu bedürfen, sollen ebenfalls Hausunterricht erhalten. Voraussetzung ist ihre Unterrichtsfähigkeit. Durch eine ärztliche Stellungnahme werden die Unterrichtsfähigkeit und die Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers bescheinigt.
Internationale Schulen in Deutschland bieten in der Regel Unterricht sowohl für Schülerinnen und Schüler der Primar- als auch der Sekundarstufe. Darüber hinaus bestehen drei Europäische Schulen, die bilingualen Unterricht in verschiedenen Sprachen anbieten.