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Eurydice

EACEA National Policies Platform:Eurydice
Fördermaßnahmen für Lernende im Elementar- und Schulbildungsbereich

Germany

12.Pädagogische Förderung und Beratung

12.3Fördermaßnahmen für Lernende im Elementar- und Schulbildungsbereich

Last update: 23 May 2022

Für Kinder, die schulpflichtig sind, aber noch nicht die Voraussetzungen für den Besuch einer Grundschule haben, bestehen in einigen Ländern Schulkindergärten (auch Vorklassen oder Grundschulförderklassen genannt). Der Besuch dieser Einrichtungen ist in der Regel freiwillig, kann jedoch in der Mehrzahl der betreffenden Länder angeordnet werden. Die Einrichtungen sind in der Regel organisatorisch mit einer Grundschule oder einer sonderpädagogischen Bildungseinrichtung verbunden. Ziel der Arbeit des Schulkindergartens ist es, die Voraussetzungen für eine den Bedürfnissen der Kinder entsprechende Bildung, Ausbildung und Erziehung zu schaffen und zu verbessern, und zwar durch eine möglichst individuelle Förderung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit, durch Bewegungserziehung und Beschäftigung mit Material, das geeignet ist, die willkürliche Aufmerksamkeit der Kinder zu wecken und zu entwickeln. Die Schulfähigkeit soll durch eine Unterstützung seiner Interessen, Motivationenen und Aktivitäten für das Kind sinngebenden Spiel- und Alltagssitzuationen gefördert werden, ohne dass ein Vorgriff auf Ziele und Inhalte des schulischen Lernens erfolgt. Das Spielen und Lernen in sozialen Kontexten ist dabei von großer Bedeutung.

Für Fünfjährige, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, deren Eltern aber eine besondere Förderung und Vorbereitung ihrer Kinder auf die Grundschule wünschen, gibt es in einzelnen Ländern auch sogenannte Vorklassen. Der Besuch dieser Vorklassen an den Grundschulen ist freiwillig. In der Vorklasse sollen die Kinder in Formen spielerischen Lernens gefördert werden, ohne dass der Unterricht der ersten Jahrgangsstufe der Grundschule vorweggenommen wird.

In einzelnen Ländern können Kinder mit Behinderungen im Kindergartenalter eine Förderung in einem Schulkindergarten erhalten, wenn die Eltern dies wünschen und die Schulverwaltung den Bedarf an einer frühkindlichen sonderpädagogischen Förderung feststellt.

Definition der Zielgruppe

Die Länder haben in den vergangenen Jahren intensive Anstrengungen unternommen, diagnostische Verfahren als Grundlage für die individuelle Förderung zu etablieren. Dazu zählen etwa Sprachstandsfeststellungen vor der Einschulung, Lernausgangslagenerhebungen zu Schulbeginn ebenso wie Lernstandserhebungen, Vergleichs- und Orientierungsarbeiten oder Kompetenzanalysen in verschiedenen Jahrgangsstufen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I. Auf dieser Grundlage können notwendige individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden, die in individuellen Lernplänen und bei einem besonderen Förderbedarf in individuellen Förderplänen systematisch entwickelt werden.

Spezifische Unterstützungsmaßnahmen

Sprachstandserhebung und Sprachförderung im frühkindlichen Bereich

Im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenz im frühkindlichen Bereich gibt es mittlerweile in den Ländern eine Vielzahl wichtiger und etablierter Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren zur Feststellung des Stands der Sprachkompetenz vor der Einschulung und gegebenenfalls daran anschließende Sprachfördermaßnahmen. Durch diese und andere Maßnahmen sollen insbesondere Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen gefördert sowie soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden. In beinahe allen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Verfahren zur Sprachstandsbeobachtung und Sprachstandsfeststellung im frühkindlichen Bereich eingeführt und zum Teil verpflichtende Maßnahmen zur Sprachförderung ergriffen.

Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Mit dem seit 2016 laufenden Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die in den Alltag integrierte Vermittlung von sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen, die inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien. Die Sprach-Kitas werden zum einen durch zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung unterstützt, die direkt in der Einrichtung tätig sind. Zum anderen werden sie kontinuierlich durch eine Fachberatung begleitet. Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Förderung. Für die Umsetzung des Programms wurden von 2016 bis 2020 insgesamt 776 Millionen Euro bewilligt. Für die Fortführung des Bundesprogramms werden für die Jahre 2021 und 2022 zusätzlich bis zu 376 Millionen Euro bereitgestellt.

Bildung durch Sprache und Schrift

Um den Bereich der sprachlichen Bildung im Sinne einer durchgängigen wirksamen Förderung nach einer Phase des intensiven Auf- und Ausbaus qualitativ weiterzuentwickeln, haben die Kultusministerkonferenz, die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das BMFSFJ im Oktober 2012 eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I vereinbart. Im Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)" wurden die in den Ländern eingeführten Maßnahmen zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung vom Elementarbereich bis zur Sekundarstufe I im Hinblick auf ihre Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft und weiterentwickelt. Im Rahmen von BiSS arbeiteten Verbünde von Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen, zum Teil unter Beteiligung weiterer Bildungseinrichtungen wie Bibliotheken, Medienzentren etc., eng zusammen, um ihre Erfahrungen im Bereich der Sprachdiagnostik und -förderung auszutauschen sowie bewährte Maßnahmen umzusetzen und zu optimieren. Das Programm unterstützte die erforderliche Fort- und Weiterqualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte in diesem Bereich. 

Ergänzend sollte aufgrund der verstärkten Neuzuwanderung den Bedürfnissen von Kindern- und Jugendlichen mit Fluchterfahrung sowie deren Zugang zu (schneller) sprachlicher Bildung in besonderer Weise Rechnung getragen werden.

Das BMBF übernahm von 2013 bis 2019 mit insgesamt rund 23,8 Millionen Euro vor allem die Finanzierung der Gesamtkoordination und der wissenschaftlichen Gestaltung des Programms durch ein Trägerkonsortium und die Finanzierung von Evaluations- und Entwicklungsvorhaben sowie der Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Im März 2020 startete die Bund-Länder-Initiative „Transfer von Sprachbildung, Lese- und Schreibförderung“ (BiSS-Transfer). Ziel der fünfjährigen Transferphase ist es, die Ergebnisse von BiSS in die Fläche zu tragen. Dazu sollen bis zu 2.700 Schulen (und ggf. Kindertageseinrichtungen) in Verbünden – mit Unterstützung der Landesinstitute und Qualitätseinrichtungen der Länder – daran arbeiten, verbesserte Maßnahmen der Sprachbildung sowie der Lese- und Schreibförderung fest in ihrer Einrichtung zu verankern. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert diese Transferphase von 2020 bis 2025 mit rund 13 Millionen Euro. Die Länder tragen die Kosten für den Personal- und Koordinationsaufwand der teilnehmenden Schulen sowie für die Beratungs- und Betreuungsaufgaben von Schulaufsicht und Landesinstituten.

Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler

Im Oktober 2007 hat die Kultusministerkonferenz einen "Handlungsrahmen zur Reduzierung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, zur Sicherung der Anschlussfähigkeit des Hauptschulabschlusses an einen weiterführenden Bildungsgang oder eine Berufsausbildung im dualen System und zur Verringerung der Zahl der Ausbildungsabbrecher" verabschiedet. Der Handlungsrahmen sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • die individuelle Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • die verstärkte Fortführung des Ausbaus von Ganztagsangeboten insbesondere für förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler und Nutzung des erweiterten Zeitrahmens für Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung und der Übergangsbegleitung
  • die Intensivierung von Begegnungen mit der Arbeitswelt in der Sekundarstufe I
  • die Unterstützung der Förderung durch Netzwerke von schulischen und außerschulischen Partnern
  • die Verbesserung der Ausbildung von Lehrkräften in lerntheoretischer und lernpsychologischer Hinsicht
  • spezielle Hilfsangebote zum Erreichen des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist
  • die Vertiefung der Beruflichen Orientierung

Durch die Maßnahmen soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss in allen Bildungsbereichen wenn möglich halbiert werden.

Die aktuellen Studien zu internationalen Schulleistungsvergleichen (PISA, PIRLS/IGLU, TIMSS) und die ersten Voruntersuchungen zur Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards für den Hauptschulabschluss haben gezeigt, dass ein erheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Fächern ein Mindestniveau an Kompetenzen nicht erreicht. Als Konsequenz aus diesen Ergebnissen hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die gezielte Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler zu einem Schwerpunkt gemeinsamer Aktivitäten zu machen.

Im März 2010 hat die Kultusministerkonferenz eine gezielte „Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler“ beschlossen, die Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Kompensation umfasst. Die Förderstrategie steht in engem Zusammenhang mit dem Handlungsrahmen zur Reduzierung der Zahl der Schulabbrecher. Ihr Ziel ist es, den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Ende ihres Bildungsgangs ein Mindestniveau der Kompetenzentwicklung nicht erreichen, deutlich zu reduzieren. Zugleich sollen auf diesem Weg ihre Chancen auf einen Schulabschluss und eine erfolgreiche Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben erhöht werden. Die Förderstrategie bezieht sich damit auch auf die im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland Aufstieg durch Bildung vereinbarten Handlungsfeldern. Dies gilt insbesondere für das Ziel der Halbierung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss.

Innerhalb der genannten Zielgruppe finden Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte besondere Beachtung. Die durch die Kultusministerkonfernz beschlossene Förderstrategie bezieht sich auf das Erreichen der Mindeststandards für den Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Darin eingeschlossen sind auch Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen, die verstärkt die Möglichkeit zum Erreichen des Hauptschulabschlusses oder eines vergleichbaren Schulabschlusses erhalten sollen.

Die Leitlinien der Förderstrategie sind

  • im Unterricht individuell fördern und Bildungsstandards sichern
  • mehr Lernzeit ermöglichen und gezielt unterstützen
  • Unterricht praxisnah gestalten
  • Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund stärker fördern
  • Hauptschulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglichen
  • geeignete Ganztagsangebote entwickeln und Bildungspartnerschaften stärken
  • Berufliche Orientierung professionalisieren sowie Übergänge gestalten und sichern
  • Lehrkräfteausbildung qualitativ weiterentwickeln
  • Ergebnisse evaluieren und Erfolgsmodelle verbreiten

In den Ländern werden vielfältige Ansätze und Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler verfolgt, die sich in fünf Strategiebereiche gliedern lassen:

  • Individuelle Förderung verstärken
  • Lernen neu gestalten: kompetenzorientierte Unterrichtsentwicklung, neue Formen des Kompetenzerwerbs
  • Abschlüsse ermöglichen, Übergänge gestalten und Anschlüsse sichern
  • Partner verbinden, Handeln abstimmen, Netzwerke und Kooperationen aufbauen
  • Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung verstärken, Bildungsforschung intensivieren

Im Mai 2020 hat die Kultusministerkonferenz einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler vorgelegt. Die erfolgreichen Ansätze und Maßnahmen zur Förderung der leistungsschwächeren Schülerinnen und Schüler sollen auch in den nächsten Jahren fortgesetzt und die mit der Förderstrategie verbundenen Ziele kontinuierlich und mit Nachdruck weiter verfolgt werden.

Im Oktober 2019 haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Initiative zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen verständigt. Die Initiative „Schule macht stark“ ist Anfang des Jahres 2021 gestartet. Mit dieser Initiative sollen Schulen in sozial schwierigen Lagen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum Unterstützung erhalten, um ihren Herausforderungen besser begegnen zu können. An diesen Schulen sind insbesondere Kinder und Jugendliche mit großen Lernrückständen überproportional häufig vertreten.

Förderunterricht

Die Förderung von Kindern mit Lernproblemen findet in der Regel im Klassenverband statt. Zur Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler können zeitlich begrenzt auch Lerngruppen eingerichtet werden. Derartige Maßnahmen werden von integrierender Arbeit in der Klasse begleitet. Im Vordergrund stehen dabei differenzierende Formen der Planung und der Durchführung des Unterrichts und der Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse. Für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2003 Grundsätze verabschiedet. Zur Unterstützung dieser Kinder sollen Förderpläne entwickelt werden, die im Rahmen des schulischen Gesamtkonzepts mit allen beteiligten Lehrkräften, den Eltern und den Schülern abgesprochen werden. Die Schulen bieten für diese Schülergruppe allgemeine Maßnahmen im Rahmen der Stundentafel an bzw. zusätzliche Maßnahmen, die über die Stundentafel hinausgehen. Die individuelle Förderung sollte bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 abgeschlossen sein. Der Beschluss vom Dezember 2003 wurde im November 2007 neu gefasst und um Grundsätze für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen ergänzt.

Zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht an den Schulen kann Sportförderunterricht durchgeführt werden. Sportförderunterricht ist vor allem für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die motorische Defizite und psycho-soziale Auffälligkeiten aufweisen. Er zielt darauf ab, ihre Bewegungsentwicklung positiv zu beeinflussen und ihre Gesundheit und damit ihr Wohlbefinden zu steigern.

Schülerinnen und Schüler, deren Lernprozesse beeinträchtigt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass sie die Lernziele eines Schuljahres nicht erreichen, können zusätzlich zum Klassenunterricht in Kleingruppen individuell gefördert werden. Die Fördermaßnahmen betreffen vorrangig die Fächer Deutsch und Mathematik sowie die Fremdsprachen. Zusätzliche Angebote können alle Fächer der Stundentafel einbeziehen. Die Maßnahmen werden in der Regel nachmittags angeboten.

Zur Förderung der Kinder reisender Berufsgruppen wird auf die Ausführungen zu anderen Organisationsformen im Primarbereich verwiesen.

Maßnahmen zur Förderung der Kinder reisender Berufsgruppen

Für Kinder und Jugendliche, deren Leben vom ständigen Ortswechsel und damit auch von entsprechender Diskontinuität in der schulischen Entwicklung geprägt ist, muss die Verbesserung der schulischen Situation vor allem auf Kontinuität, eine stabile Beziehung zwischen Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft, die Schullaufbahn stabilisierende und die Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch motivierende Elemente abzielen. Bis zu dreißig Schulwechsel im Jahr müssen vor allem die Kinder von Zirkusangehörigen, Schaustellern und anderen reisenden Berufsgruppen verarbeiten. Diese besondere Situation erfordert abgestimmte Unterstützungssysteme, die auch länderübergreifend wirken, um die speziellen Lernbedingungen dieser Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen, ihnen einen Schulabschluss zu ermöglichen und so einen erfolgreichen Übergang in den Beruf zu gewährleisten.

Zur Verbesserung der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender haben die Länder verschiedene Maßnahmen entwickelt. So gelten in fast allen Ländern besondere Regelungen für den Unterricht der Kinder beruflich Reisender. Grundlage für die Beschulung ist ein in allen Ländern eingeführtes System von Stamm- und Stützpunktschulen. Die Stammschule ist die Schule, die die Kinder reisender Familien während der reisefreien Zeit besuchen. In der Regel ist dies eine Schule am Hauptwohnsitz oder am Winterstandort der Familie. Hier werden die Akten der Schülerinnen und Schüler geführt, die Zeugnisse ausgestellt sowie Lernmaterialien und in der Regel die Schultagebücher ausgegeben. Die Stützpunktschulen sind Schulen, die die Kinder während der Reisezeit besuchen. Sie liegen in der Regel in der Nähe von Festplätzen bzw. den Wohnstandorten der reisenden Familie und stellen sich in besonderer Weise auf die Betreuung von reisenden Kindern ein.

Zusätzlich zum etablierten Stamm- und Stützpunktsystem ergänzen in Nordrhein-Westfalen und Hessen mobile Schulen den regulären Unterricht der Kinder beruflich Reisender für die Primarstufe und Stkundarstufe I.

Während der Reisezeiten der Kinder beruflich Reisender kann zudem eine Fernbetreuung durch die Stammschulen bzw. die mobilen Bereichslehrkräfte den Präsenzunterricht ergänzen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung der reisenden Kinder leisten in allen Ländern die mobilen Bereichslehrkräfte. Sie betreuen sowohl landeseigene als auch durchreisende Kinder und sind Bindeglied zwischen Schule und Eltern, Stamm- und Stützpunktschulen und den jeweiligen Lehrkräften. Sie nehmen insbesondere Beratungs- und Informationsaufgaben während der gesamten Schullaufbahn des Kindes wahr, begleiten die Kinder unterrichtsergänzend und können darüber hinaus auch Hausaufgabenbetreuung und Förderunterricht anbieten.

Das durch Beschluss der Kultusministerkonferenz eingeführte Schultagebuch für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache ermöglicht den Kindern beruflich Reisender an ihrem individuellen Lernstand während der Reise weiterzuarbeiten. Es dient der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und zum Nachweis des Schulbesuchs. Eine ergänzende Handreichung für Lehrkräfte enthält alle notwendigen Informationenen zu Verwendung des Schultagebuchs.

Als Weiterentwicklung auf digitaler Basis wurde ergänzend „DigLu“ („Digitales Lernen unterwegs“) konzipiert. Es schafft für Kinder beruflich Reisender eine neuartige digitale, datenschutzgerechte und länderübergreifende Lerninfrastruktur.

DigLu ist ein länderübergreifendes Lernmanagementsystem und stellt für die Kinder beruflich Reisender, ihre Erziehungsberechtigten, ihre Lehrkräfte der Stammschulen und Stützpunktschulen sowie ihren Bereichslehrkräften vielfältige Funktionen zur Verfügung, mit deren Hilfe die Lernbegleitung während der Reise verbessert werden kann.

Mit DigLu können die Kinder beruflich Reisender eine neue Kontinuität des Lernens auf der Reise erfahren, eine lückenlose Lernentwicklung und Leistungsbewertung erhalten, vielfältige digitale Lehr- und Lernmaterialien ortsunabhängig nutzen sowie Angebote aus anderen digitalen Systemen erschließen.

Lehrkräfte der Stamm- und Stützpunktschulen sowie die mobilen Bereichslehrkräfte haben die Möglichkeit, die Kinder auf der Reise im notwendigen Maße mit der nötigen Kontinuität zu betreuen sowie zu unterstützen und die Lernentwicklung des Kindes auf der Reise stetig im Blick zu haben. DigLu ist als Pilotprojekt zum 1. November 2020 mit den Pilotländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen erfolgreich gestartet. Alle weiteren Länder werden bis Ende 2022 in die Erprobungsphase eintreten. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobung ist geplant, DigLu von allen Ländern in den Regelbetrieb zu überführen und somit als länderübergreifendes System fest zu etablieren. DigLu wird aus Mitteln des DigitalPakts Schule gefördert.

Die genannten Unterstützungsangebote und Dokumente, aktuelle und weiterführende Informationen zum pädagogischen Konzept sowie der Zugang zu in diesem Bereich tätigen Institutionen, zu den Ansprechpartnern in den Ländern sowie zu den Bereichslehrkräften und vieles mehr sind auf der Homepage von www.schule-unterwegs.de abrufbar. Die Webseite wird vom Bundesverband zur Förderung von Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen von reisenden Berufsgruppen in Deutschland e.V. (BERiD e. V.) mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) gepflegt.

Über den allgemeinbildenden Bereich hinaus können berufsschulpflichtige Jugendliche insbesondere aus dem Schaustellergewerbe an drei Standorten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein berufsspezifische Kompetenzen erwerben. (Projekt BeKoSch - Berufliche Kompetenz für Schausteller). An den berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen, die für Jugendliche aus allen Bundesländern angeboten werden, können, auch Zirkusangehörige teilnehmen.

Die Kultusministerkonferenz tauscht sich in jährlich stattfindenden gemeinsamen Konferenzen mit Verbands- und Elternvertretern beruflich Reisender über schulische Belange der reisenden Kinder und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen insbesondere zu Schul- und Unterstützungsmaßnahmen aus. 

Maßnahmen zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler

Im Juni 2015 hat die Kultusministerkonfrenz eine „Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler“ beschlossen. In der Empfehlung wird die Rolle der Lehrkräfte bei der Identifizierung von hohen Leistungspotenzialen und damit der Ermittlung der Lernausgangslage im Unterricht besonders hervorgehoben.

Die Zielgruppe umfasst Schülerinnen und Schüler, die bereits sehr gute beobachtbare Leistungen erbringen, ebenso wie Schülerinnen und Schüler, deren Potenziale es zu erkennen und durch gezielte Anregung und Förderung zu entfalten gilt. Die erfolgreiche Entwicklung potenziell leistungsfähiger und leistungsstarker Schülerinnen und Schüler ist wesentlich von einer frühen Identifikation ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse abhängig. Als Grundlage einer individualisierten schulischen Förderplanung kommt der sorgfältigen Beobachtung und Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu.

Um die Potenziale leistungsstarker Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erkennen und durch angemessene Maßnahmen zu fördern, ist ein systematischer lernbegleitender Diagnoseprozess in der Schule unerlässlich. Die Erhebung von Stärken- und Interessenprofilen sowie die Sensibilisierung der unterrichtenden Lehrkräfte für die Notwendigkeit einer angemessenen Förderung dieser Schülergruppe sind die Grundlagen pädagogischer und methodischer Überlegungen sowie für die Beratung der Erziehungsberechtigten.

Zur gezielten Unterstützung der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler stehen verschiedene Beobachtungsinstrumente zur Verfügung. Dabei gewinnen neben Beobachtungen in standardisierten Situationen Beobachtungsinstrumente zur Kompetenzerfassung im Unterricht an Bedeutung. Im Gegensatz zu gelegentlichen Beobachtungen des Schülerverhaltens liefert der systematische Einsatz eines Lernportfolios oder eines Kompetenzrasters für bestimmte Lernabschnitte eine wertvolle Grundlage für eine altersgerechte Planung konkreter Fördermaßnahmen. Um Diagnoseverfahren für die schulische und personale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wirksam werden zu lassen, ist die Dokumentation aller Ergebnisse in einem durchgängigen Entwicklungs- und Förderplan erforderlich, der durch einen regelmäßigen Abgleich mit der Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler sowie mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten geführt wird. Als Instrument der Laufbahnberatung und -begleitung gewinnt eine derartige Dokumentation vor allem an den Schnittstellen der Schullaufbahn zunehmend an Bedeutung. In einigen Ländern existieren spezielle Bildungseinrichtungen zur Förderung begabter oder hochbegabter Schülerinnen und Schüler.

Neben der vorrangigen Förderung der allgemeinen intellektuellen Begabung geht es auch um die Förderung der musischen, sportlichen und emotionalen Fähigkeiten.

Im November 2016 haben Bund und Länder eine gemeinsame Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler beschlossen. Die Initiative „Leistung macht Schule“ zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler („Leistung macht Schule“) startete im Januar 2018. Vor dem Hintergrund einer auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zielenden Bildungspolitik trägt sie dazu bei, im Rahmen des Regelsystems Schule nachhaltige Strukturen zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Dazu werden die 300 teilnehmenden Schulen in einer ersten fünfjährigen Phase (2018–2023) durch einen interdisziplinären Forschungsverbund bei der Entwicklung praxisnaher Strategien und Konzepte für die Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützt.

Kern der zweiten Phase (2023 bis 2027) ist der Transfer der Ergebnisse an möglichst viele Schulen: Die Schulen, die sich an der ersten Phase beteiligen, werden dabei Multiplikatoren für andere Schulen sein. Hier sollen die in der ersten Phase von Wissenschaft und Schulen gemeinsam entwickelten und erprobten Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu einer nachhaltigen Schul- und Unterrichtsentwicklung möglichst vieler Schulen beitragen.

Die Laufzeit der Initiative beträgt zehn Jahre. Bund und Länder stellen für die Initiative zu gleichen Teilen insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung.

Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Allen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, soll Sprachförderung zukommen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme an Unterricht und Bildung ermöglicht. Dies wird als Aufgabe aller Lehrkräfte und aller Fächer angesehen. Sprachunterstützende Maßnahmen sollen in allen Schulformen und auf allen Schulstufen durchgeführt werden, wenn entsprechender Bedarf besteht. Für Einrichtungen, die ganz oder zu einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund besucht werden, sollen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zusätzliche Mittel z. B. zur Erhöhung des Anteils von Lehrkräften mit Migrationshintergrund oder zur Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden, um eine wirksame kompensatorische Sprachförderung zu ermöglichen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung sollen verstärkt Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund ausgebildet und eingestellt werden.

Zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund werden von den Schulen verschiedene Fördermaßnahmen durchgeführt, damit die Kinder und Jugendlichen die deutsche Sprache erlernen und deutsche Schulabschlüsse erwerben können. So sollen etwa spezielle Lehrerkontingente für Deutsch als Zweitsprache und die Auswahl von Lehrkräften mit Migrationshintergrund den schulischen Erfolg dieser Kinder und Jugendlichen unterstützen. Der Eingliederung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die deutsche Schule dienen je nach Ländern verschiedene Maßnahmen in unterschiedlicher Organisationsform:

  • Vorbereitungsklassen, z. T. mit Erwerb des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO), Vorkurse Deutsch oder Deutschförderkurse für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Vermittlung der deutschen Sprache
  • Sprachlernklassen, Deutschförderklassen oder Übergangsklassen, in denen der Unterricht in den Kernfächern mit intensivem Lernen der deutschen Sprache verbunden wird
  • zweisprachige Klassen (mit Herkunftssprache und deutscher Sprache als Unterrichtssprache)
  • Intensivkurse in Deutsch als Fremdsprache
  • Förderstunden außerhalb der Stundentafel für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die bereits in deutschen Klassen unterrichtet werden und ihre Deutschkenntnisse verbessern sollen
  • Intensivierung der Kooperation zwischen Elternhaus und Schule

Außerdem werden angepasste Verfahren der Potenzialanalyse eingesetzt, um die Talente der Kinder und Jugendlichen einzuschätzen und sie entsprechend ihrer Fähigkeiten zu fördern.

Zur Erhaltung der kulturellen Identität und zur Förderung zweisprachiger Kompetenzen wird in vielen Ländern für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund außerdem herkunftssprachlicher Ergänzungsunterricht mit landeskundlichen Inhalten im Umfang von bis zu fünf Wochenstunden zusätzlich angeboten.

Auch in beruflichen Schulen werden Sprachfördermaßnahmen für Jugendliche mit Migrationshintergrund angeboten. Dies wird ergänzt mit Maßnahmen zur beruflichen Orientierung mit Potenzialanalysen und praktischer Berufsfelderkundung. Für berufliche Schulen mit einem hohen Anteil an Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen zusätzliche Mittel z. B. zur Erhöhung des Anteils von Lehrkräften mit Migrationshintergrund oder zur Unterstützung der Lehrkräfte durch sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden.

Der erhebliche Anstieg der Zahl von Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter stellt Bund und Länder vor eine große Herausforderung, der mit einem erheblichen Ressourceneinsatz begegnet wird. Dies betrifft zusätzliche Mittel für die Schaffung von räumlichen Kapazitäten und die Einstellung von Lehrkräften, Sozialarbeitern und Integrationshelfern. Die schulische Integration junger Flüchtlinge erfordert zudem besondere Fördermaßnahmen, sozialpädagogische und psychologische Betreuung sowie die aufwändige Kooperation mit allen an der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen beteiligten Personen und Institutionen. Zudem bauen die Länder ihre Maßnahmen der Lehrkräfteausbildung sowie der Lehrkräftefort- und -weiterbildung im Bereich Interkulturelle Bildung und Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache in erheblichem Umfang aus. Zur Abstimmung der Zuständigkeiten, der Gestaltung und der Finanzierung von Maßnahmen führen Bund und Länder regelmäßige Gespräche.

Im Oktober 2016 hat die Kultusministerkonferenz eine Erklärung zur Integration von jungen Geflüchteten durch Bildung verabschiedet. Zu den Zielen und Herausforderungen, die die Kultusministerkonferenz in ihrer Erklärung benennt, gehört der schnelle Spracherwerb, die Vermittlung demokratischer Grundwerte sowie die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Berufsausbildung

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Jugendlichen, die nach Beendigung des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule keinen Ausbildungsplatz finden, zurückgegangen. Dem gemeinsamen Bildungsbericht von Bund und Ländern Bildung in Deutschland 2020 zufolge nahmen 26,3 Prozent aller Neuzugänge zum System der beruflichen Bildung im Jahr 2019 zunächst an berufsvorbereitenden Maßnahmen des Übergangsbereichs teil. Den vielfältigen unterschiedlichen Bildungsangeboten des Übergangsbereichs ist gemeinsam, dass sie nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen, sondern die individuelle Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit anstreben und zum Teil ermöglichen, einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen. Bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Einstiegsqualifizierung ist im Einzelfall eine teilweise Anrechnung auf die nachfolgende Berufsausbildung möglich. Die wichtigsten Einrichtungen des Übergangsbereichs auf schulischer Seite sind Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, Berufsschulen mit Angeboten für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsvertrag, das schulische Berufsvorbereitungsjahr und das schulische Berufsgrundbildungsjahr. Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bietet die Agentur für Arbeit berufsvorbereitende Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und fördert wie auch die Jobcenter die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ), ein ausbildungsvorbereitendes Langzeitpraktikum mit einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten. Der erfolgreiche Besuch von Berufsfachschulen, die keine vollständige Berufsqualifikation vermitteln, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungszeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf angerechnet werden und einen allgemeinbildenden Schulabschluss vermitteln. Das schulische Berufsvorbereitungsjahr und das schulische Berufsgrundbildungsjahr ermöglichen es Jugendlichen in der Regel, einen Hauptschulabschluss nachzuholen. Das schulische Berufsgrundbildungsjahr kann zudem ebenfalls auf die Ausbildungszeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf angerechnet werden.

Im Oktober 2013 hat die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem beschlossen. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll sich unter anderem an den folgenden Grundsätzen orientieren:

  • Schaffung eines flexiblen Instrumentariums, das zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf hinführt, durch differenzierte Angebote beim Übergang
  • Angebot an alle ausbildungsreifen und ausbildungswilligen Jugendlichen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, vorzugsweise im System der dualen Berufsausbildung
  • effizienter, zielgerichteter und einheitlicher Ressourceneinsatz durch enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit zum Aufbau eines nachhaltigen Unterstützungssystems
  • strategische und operative Steuerung des Übergangssystems auf Landesebene zwischen allen Beteiligten unter verlässlichen Rahmenbedingungen
  • Abstimmung von Maßnahmen und Bildungsangeboten zwischen allen Akteuren und Monitoring in einem regionalen Übergangsmanagement.

Eine verbindliche Berufliche Orientierung an allen allgemeinbildenden Schulen soll den Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, ihre Potenziale zu entwickeln und eine qualifizierte Berufswahlentscheidung zu treffen. Die konsequente Ausrichtung des Übergangsbereichs an den genannten Grundsätzen soll darüber hinaus eine individuelle, passgenaue Förderung für Jugendliche mit Startschwierigkeiten ermöglichen. Langfristig soll der Übergangsbereich so zu einem effizienten Instrument werden, das nur noch für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen muss.

Um diese Ziele zu erreichen, haben der Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Länder die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ ausgeweitet. Im Juni 2014 wurde ein Prozess eingeleitet, in dem in landesspezifischen Vereinbarungen ein effizientes System des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Berufsabschluss bzw. Studienwahl geschaffen werden soll. Auf der Grundlage von Landeskonzepten werden die Förderangebote aller Partner miteinander verzahnt. Aufbauend auf einer Potenzialanalyse, in der Regel in der 7. Jahrgangsstufe allgemeinbildender Schulen, folgt eine praktische, mehrstufige Berufliche Orientierung mit außerschulischen Partnern. Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf erhalten eine individuelle Begleitung bis in die Ausbildungsphase. Ergänzend greifen die unterschiedlichen Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die eng mit den berufsbildenden Strukturen der Länder verzahnt sind.

Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen, Lernschwierigkeiten oder Behinderungen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, benötigen besondere Hilfen, um eine Ausbildung beginnen und erfolgreich absolvieren zu können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können diese Jugendlichen ein schulisches Berufsvorbereitungsjahr durchlaufen, das sie auf die Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung vorbereiten soll. In diesem Zusammenhang hat die Kultusministerkonferenz "Empfehlungen zu Maßnahmen beruflicher Schulen für Jugendliche, die aufgrund ihrer Lernbeeinträchtigung zum Erwerb einer Berufsausbildung besonderer Hilfe bedürfen" verabschiedet. Oder die Jugendlichen können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Jugendliche ohne Ausbildungsplatz auf eine Berufsausbildung vorzubereiten, Jugendliche, die sich in einer betrieblichen Ausbildung befinden, durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder im Rahmen einer assistierten Ausbildung zu unterstützen oder benachteiligten Jugendlichen in außerbetrieblichen Einrichtungen eine Berufsausbildung zu ermöglichen.

Betriebe können leistungsschwächeren und benachteiligten jungen Menschen durch eigene Ausbildungsvorbereitungsangebote ausbildungsrelevante Grundlagen sowie erste berufliche Erfahrungen im Betrieb vermitteln und sie so an eine betriebliche Berufsausbildung heranführen.