Lehrpläne, Fächer und Stundentafel
Das Fächerangebot in der gymnasialen Oberstufe sowie die Verpflichtungen für bestimmte Fächer und Fächergruppen und die Möglichkeiten der individuellen Schwerpunktbildung sind in der Darstellung des Aufbaus der gymnasialen Oberstufe beschrieben. Die Wochenstundenzahl beträgt in der Regel mindestens 30 Wochenstunden. Während der Pflichtbereich der Sicherung einer gemeinsamen Grundbildung dienen soll, dient der Wahlbereich in Verbindung mit dem Pflichtbereich der Schwerpunktbildung. In der gymnasialen Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums erhöht sich die Wochenstundenzahl in der Regel um zwei bis vier Stunden.
Der Fremdsprachenunterricht im Sekundarbereich II baut auf den Kompetenzen auf, die im Sekundarbereich I erworben wurden. Schwerpunkte des Lehrens und Lernens sind vertieftes interkulturelles Lernen, Schriftlichkeit im Sinne von differenzierter Textsortenkompetenz, entsprechende mündliche Diskursfähigkeit und Sprachbewusstheit. Diese Kompetenzen orientieren sich an den Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife oder den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) und zielen mindestens auf das Referenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) für fortgeführte Fremdsprachen und auf das Referenzniveau B1, in Teilen auch B2, für neu einsetzende Fremdsprachen am Ende der gymnasialen Oberstufe. Im Sekundarbereich II fortgeführte Sprachlerngänge können durch bilinguales Lehren und Lernen in den Sachfächern ersetzt werden. Nähere Informationen sind dem Beschluss der Kultusministerkonferenz "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" vom Dezember 2011 sowie dem Bericht „Konzepte für den bilingualen Unterricht“ vom Oktober 2013 zu entnehmen.
Für fächerübergreifende Unterrichtsinhalte in der Sekundarstufe II gelten die Ausführungen zu Lehren und Lernen in der allgemeinbildenden Sekundarstufe I.
Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel
Auf der Grundlage der Lehrpläne, die auch methodische Hinweise enthalten, gestaltet die Lehrkraft den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Digitale Medien (Multimedia, elektronische Wörterbücher, grafikfähige Taschenrechner) und Telekommunikation (Internet u. a.) werden sowohl als Hilfsmittel als auch als Gegenstand von Lehren und Lernen im Unterricht eingesetzt. So sollen durch Erschließung neuer Wissensressourcen und Methoden und durch stärkere Individualisierung des Unterrichts Kreativität und Selbstlernkompetenz gefördert werden.