Skip to main content
European Commission logo
EACEA National Policies Platform:Eurydice
Wichtigste Anbieter

Germany

8. Adult education and training

8.3Wichtigste Anbieter

Last update: 23 May 2022

Anbieter von Weiterbildung sind vor allem kommunale Einrichtungen, insbesondere Volkshochschulen, öffentliche Bibliotheken und Musikschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, der Betriebe und der öffentlichen Verwaltungen, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Fachschulen und Hochschulen sowie Fernlehrinstitute an. Auch Funk und Fernsehen bieten Weiterbildungsprogramme an.

Nach verschiedenen Weiterbildungsgesetzen bzw. Erwachsenenbildungsgesetzen der Länder haben vor allem die VOLKSHOCHSCHULEN, aber auch andere freie Träger, die Aufgabe, im Bereich der allgemeinen Weiterbildung für eine Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten Sorge zu tragen, also ein regelmäßiges, umfassendes Angebot bereitzuhalten, das den verschiedensten gesellschaftlichen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Die Bundeszentrale für politische Bildung und die entsprechenden Landeszentralen führen politische Weiterbildungsveranstaltungen durch und fördern freie Träger der politischen Weiterbildung.

Das Nachholen schulischer Abschlüsse ist in der Regel an ABENDSCHULEN (Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien) und Kollegs möglich. Abendhauptschulen bereiten Erwachsene in einem einjährigen Bildungsgang (zwei Semester) auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses vor. Abendrealschulen führen Erwachsene in Abendkursen (vier Semester) zum Mittleren Schulabschluss. Abendgymnasien ermöglichen befähigten Erwachsenen in einem Zeitraum von in der Regel drei Jahren den Erwerb der Hochschulreife. Kollegs sind Vollzeitschulen zur Erlangung der Hochschulreife.

Die Länder und freie Träger bieten Qualifizierungsangebote zum Nachholen von Abschlüssen an. Durch diese Maßnahmen erhalten insbesondere auch Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit, einen schulischen Abschluss zu erlangen.

Als Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung bieten die Fachschulen Bildungsgänge mit ein- bis dreijähriger Dauer an (siehe Kapitel 7 für eine genauere Beschreibung dieser Einrichtung).

Eine flexible berufsbegleitende Weiterbildung ermöglicht berufstätigen Erwachsenen der FERNUNTERRICHT. Fernlehrgänge, die von privaten Veranstaltern (Fernlehrinstitute) angeboten werden, müssen in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. Januar 1977 auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) staatlich zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung eines Fernlehrgangs trifft die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht der Länder der Bundesrepublik Deutschland (ZFU). Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens werden sowohl die sachliche und didaktische Qualität des Lernmaterials im Hinblick auf das Lehrgangsziel als auch die Werbung sowie die Form und der Inhalt des Fernunterrichtsvertrages, der zwischen Lehrgangsteilnehmerin bzw. -teilnehmer und Fernlehrinstitut abzuschließen ist, überprüft. An Fernlehrgängen nahmen im Jahr 2018 insgesamt knapp 150.000 Personen teil.

Soweit die Berufsakademiegesetze der Länder dies vorsehen, können auch die BERUFSAKADEMIEN Veranstaltungen der Weiterbildung anbieten.

Nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) und den Hochschulgesetzen der Länder gehört die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung neben Forschung, Lehre und Studium zu den Kernaufgaben der HOCHSCHULEN. Die weiterbildenden Studien dienen der Spezialisierung, Vertiefung  und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen und führen somit zu einer zusätzlichen beruflichen Qualifikation. Die Dauer der überwiegend modularisiert angebotenen Kurse reicht von einigen Wochen oder Monaten bis zu mehreren Semestern. Durch wissenschaftliche Weiterbildung leisten die Hochschulen in Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft auch einen Beitrag zur Beschäftigungsfähigkeit berufstätiger Erwachsener und fördern dadurch die regionale Entwicklung.