Europäische, globale und interkulturelle Dimension der Lehrplanentwicklung
Ihre Leitvorstellungen zur europäischen Dimension im Schulwesen legte die Kultusministerkonferenz erstmals im Juni 1978 in der Empfehlung "Europa im Unterricht" dar, die im Dezember 1990 und im Mai 2008 neu gefasst wurde. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Europa und mit Blick auf die pädagogische Weiterentwicklung hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, ihre bisherige Empfehlung zur Europabildung in der Schule im Jahr 2020 zu aktualisieren und in den Zusammenhang weiterer Empfehlungen und Beschlüsse zur historisch-politischen, zur Menschenrechts- und zur Demokratiebildung zu stellen. Gemäß der Neufassung hat die Schule die Aufgabe, in der Auseinandersetzung mit zentralen Aspekten und Inhalten der europäischen Geschichte und des europäischen Einigungsprozesses Kompetenzen und Einstellungen zu vermitteln, die zu einem gelingenden Leben in Europa befähigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen
- die geographische Vielfalt des europäischen Raumes mit seinen naturräumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen erschließen
- die politischen und gesellschaftlichen Strukturen Europas vor dem Hintergrund ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede vergleichen und schätzen
- die Bedeutung der europäischen Institutionen im Hinblick auf ihre Aufgaben und Arbeitsweise beurteilen
- sich mit den prägenden geschichtlichen Kräften in Europa, vor allem der Entwicklung des europäischen Rechts-, Staats- und Freiheitsdenkens, auseinandersetzen und Rückschlüsse auf aktuelle Entwicklungen und persönliche Handlungsoptionen ziehen
- die Entwicklungslinien, Merkmale und Zeugnisse einer gemeinsamen europäischen Kultur in ihrer Vielfalt wahrnehmen und zu ihrem Schutz bereit sein
- den kulturellen Reichtum der Vielsprachigkeit in Europa erkennen
- die Geschichte des europäischen Gedankens und die Integrationsbestrebungen der Staaten Europas würdigen
- die Notwendigkeit des Interessenausgleichs und des gemeinsamen Handelns in Europa zur Lösung wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer und politischer Probleme innerhalb der europäischen Staaten und darüber hinaus erkennen
- ein Bewusstsein und die Bereitschaft für die erforderliche Mobilität im zusammenwachsenden Europa in Studium, Ausbildung und Beruf entwickeln
- sich der Bedeutung des eigenen Engagements für ein demokratisches Europa und eine friedliche Welt bewusst werden
Grundsätzlich sollen alle Fächer zur Erschließung der europäischen Dimension in Unterricht und Erziehung einen Beitrag leisten. Die praktische Umsetzung ist vor allem die Aufgabe der Fächer mit gesellschafts- und wirtschaftskundlichen Inhalten, des Deutschunterrichts und des Fremdsprachenunterrichts. Die Bildungspläne und Lehrpläne der verschiedenen Schularten und -stufen enthalten in differenzierter Weise konkrete Ziele und Themen sowie Hinweise auf geeignete Lerninhalte, zweckmäßige Arbeitsformen und wünschenswerte Einstellungen. Darüber hinaus können u. a. interdisziplinäre und multilaterale Projekte, Schülerwettbewerbe, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften sowie der Austausch von Lehrkräften und Fremdsprachenassistenzkräften für die Entwicklung der europäischen Dimension genutzt werden. In diesem Rahmen kommt auch verstärkt den neuen Informationstechnologien Bedeutung zu, die Begegnung, Zusammenarbeit und Austausch ermöglichen. Dem hohen Stellenwert europäischer Themen wird auch in den Schulbüchern Rechnung getragen. Daneben erstellen die Landesinstitute für Schulentwicklung und die Landeszentralen für politische Bildung Handreichungen und Materialsammlungen für die Lehrkräfte.
Zur Weiterentwicklung des Lernbereichs „Europabildung in der Schule“ hat die Kultusministerkonferenz folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Umsetzung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz zur „Europabildung in der Schule“ bei der Neufassung von Lehrplänen und Bildungsstandards
- Modellversuche zur Förderung der „Europabildung in der Schule“ in Unterricht und Schule
- Berücksichtigung der europäischen Dimension und von Fremdsprachenkenntnissen in der Lehrkräfteausbildung
- Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte zum Thema „Europa“ und zur europäischen Dimension im Unterricht
- Sicherung des Prüfkriteriums „europäische Dimension im Unterricht“ bei der Genehmigung von Lehr- und Lernmitteln
- Förderung und Anwendung des Europäischen Referenzrahmens und des Europäischen Sprachenportfolios
- Förderung des bilingualen Unterrichts
- Förderung der Projektarbeit zu europäischen Themen und mit europäischen schulischen Partnern
In einer globalisierten Welt werden interkulturelle Kompetenzen als Schlüsselqualifikationen für alle Kinder und Jugendlichen immer wichtiger. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb in ihrer im Dezember 2013 neugefassten Empfehlung „Interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule“ die Potenziale kultureller Vielfalt hervorgehoben und Eckpunkte für die Arbeit in den Schulen entwickelt, die um Anregungen für Bildungsverwaltungen und für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern ergänzt werden. Interkulturelle Kompetenz bedeutet dabei nicht nur die Auseinandersetzung mit anderen Sprachen und Kulturen, sondern vor allem die Fähigkeit, sich mit den eigenen Bildern vom Anderen zu befassen und dazu in Bezug zu setzen sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entstehung dieser Bilder zu kennen und zu reflektieren.
Im Oktober 2020 hat die Kultusministerkonferenz den Beschluss „Berufliche Bildung als Chance für Europa“ verabschiedet. Der Beschluss hält fest, dass Europabildung nicht ausschließlich Aufgabe eines einzelnen Faches sein kann. Gemäß dem pädagogischen Konzept der Handlungsorientierung sollen in beruflichen Bildungsgängen europabezogene Themen nicht isoliert behandelt, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Unterrichtskultur als integrative Bestandteile über mehrere Fächer, Lernfelder, Schul- und Ausbildungsjahre hinweg verankert werden. Dabei sollen die Heterogenität der Schülerschaft beruflicher Schulen, die unterschiedlichen individuellen und beruflichen Erfahrungen sowie die verschiedenen kulturellen Hintergründe der Einzelnen wo immer möglich für den Unterricht genutzt werden.
Deutsche Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte nutzen die durch die Bildungsprogramme der Europäischen Union gegebenen Möglichkeiten zum Erwerb europaweiter fachlicher, methodischer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen.
Einen zentralen Beitrag dazu, die europäischen Nachbarn und das gemeinsame kulturelle Erbe kennen zu lernen und die Bereitschaft und Fähigkeit zur Verständigung zu entwickeln, leistet der Fremdsprachenunterricht. Zugleich ermöglicht er den Erwerb interkultureller und sprachlich-kommunikativer Kompetenzen. Dem Fremdsprachenunterricht wird traditionell in Deutschland große Bedeutung beigemessen, in den letzten Jahren ist noch eine Intensivierung und Diversifizierung zu verzeichnen.
In allen Ländern ist fremdsprachlicher Unterricht bereits im Lehrplan der Grundschulen als Pflichtfach in den Jahrgangsstufen 3 und 4 fest verankert. Zum Teil geschieht dies im Rahmen grenzüberschreitender regionaler Projekte zur Zusammenarbeit im Schulwesen. An beruflichen Schulen wird der Fremdsprachenunterricht, auch fachbezogen, intensiviert. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Unterricht in den weniger verbreiteten Fremdsprachen Italienisch und Spanisch hat in den letzten Jahren merklich zugenommen, in Nachbarschaftsregionen wird Dänisch, Niederländisch, Polnisch und Tschechisch unterrichtet. Im Dezember 2011 hat die Kultusministerkonferenz "Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenz" beschlossen. Der Bericht der Kultusministerkonferenz „Fremdsprachen in der Grundschule – Sachstand und Konzeptionen 2013“ gibt einen Überblick über die Kompetenzbereiche und -erwartungen in den Lehrplänen und das Sprachenangebot sowie die Organisationsstrukturen des fremdsprachlichen Unterrichts in den Grundschulen der Länder.
Bilinguale Unterrichtsangebote wurden zunächst an Gymnasien entwickelt und sind nunmehr in zunehmendem Maße auch in Grundschulen, Realschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen und im berufsbildenden Bereich vertreten. In allen Ländern wird bilingualer Unterricht sowohl im Rahmen bilingualer Züge als auch als bilingualer Sachfachunterricht insbesondere in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern angeboten. Dies betrifft in allen Ländern die Sprachen Englisch und Französisch. Nähere Informationen sind dem Bericht der Kultusministerkonferenz „Konzepte für den bilingualen Unterricht“ vom Oktober 2013 zu entnehmen.
Eine besondere Variante der bilingualen Züge ist der Bildungsgang mit deutsch-französischem Profil zum gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat, der auf deutscher Seite zurzeit an ca. 60 Schulen angeboten wird. Das Angebot soll ausgebaut werden.
Im Rahmen des Innovationskreises berufliche Bildung haben Bundesregierung und Sozialpartner im Jahr 2007 Leitlinien für die zukunftsfähige Gestaltung der Berufsbildung beschrieben. Dabei wird die europäische Öffnung der nationalen Aus- und Fortbildungsregelungen als wichtiges Instrument angesehen, um eine international zukunftsfähige Qualifizierung sicher zu stellen. Bildungsangebote, die internationale Zusatzqualifikationen vermitteln, sind daher von allen an der Berufsbildung beteiligten Partnern besonders erwünscht. Diesbezügliche Angebote können beispielsweise in der Datenbank des Portals für duales Studium und Zusatzqualifikationen in der beruflichen Erstausbildung – AusbildungPlus – beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) recherchiert werden.
Im März 2015 hat die Kultusministerkonferenz eine neue „Rahmenvereinbarung über die Berufsschule“ verabschiedet. Um auf die Anforderungen einer globalisierten Arbeitswelt besser reagieren zu können, wurden die Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung deutlich verbessert. Dazu zählen fremdsprachliche Unterrichtsangebote, die an die erworbenen Kenntnisse der allgemeinbildenden Schule anknüpfen und berufsspezifisch erweitert werden. Durch die Teilnahme an einer Prüfung können interessierte Auszubildende ein Zertifikat erwerben, das das erreichte Sprachniveau nach den Vorgaben des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) dokumentiert.
Partnerschaften und Netzwerke
Unter der Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“ fördert Erasmus+ im Schulbereich ein- bis dreijährige strategische Partnerschaften in unterschiedlichen Projekttypen und mit einer Kombination von Kostenbausteinen. In Deutschland wird die Aktion vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz durchgeführt. An „Strategischen Partnerschaften im Schulbereich“ können neben Schulen und vorschulischen Einrichtungen unterschiedliche Akteure mit thematischem Bezug zum Schulbereich teilnehmen, zum Beispiel Lehrkräftefortbildungsinstitute, Hochschulen oder Behörden. Auch bildungsbereichsübergreifende Projekte, deren thematischer Schwerpunkt im Schulbereich liegt, sind möglich. In der Regel sind an einer strategischen Partnerschaft Einrichtungen aus mindestens drei Programmstaaten beteiligt.
Das Netzwerk eTwinning als Teil des EU-Programms Erasmus+ ermöglicht es Lehrkräften aller Fächer, Schulformen und Jahrgangsstufen, Kontakte zu Partnerschulen in ganz Europa zu knüpfen und internetgestützte Unterrichtsprojekte zu verwirklichen. Die Teilnahme ist kostenlos. eTwinning bietet eine geschützte Lernumgebung mit Werkzeugen für die Umsetzung von Medienprojekten. Durch die Zusammenarbeit mit Partnerklassen in Europa können Schülerinnen und Schüler über eTwinning Fremdsprachen authentisch lernen sowie ihre Medienkompetenz verbessern. Ende 2020 waren aus Deutschland etwa 28.000 Lehrkräfte von rund 9.700 Schulen registriert. Im Rahmen europäischer Kontaktseminare und Workshops konnten 2019 rund 160 Lehrkräfte aus Deutschland an Fortbildungen teilnehmen. Im Jahr 2020 war dies aufgrund der Corona-Pandemie nur zu einem sehr geringen Teil möglich.
Im Jahr 2008 hat das Auswärtige Amt die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) ins Leben gerufen. Die Initiative stärkt und verbindet ein weltumspannendes Netz von rund 2.000 Partnerschulen, an denen verstärkt Deutsch unterrichtet wird. Ziel ist es, das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Deutschland und der deutschen Sprache weltweit zu fördern. Lehrkräfte, Eltern, Schulleitungen und Bildungsbehörden sollen dafür gewonnen werden, sich für die deutsche Sprache und deren nachhaltige Verankerung im Bildungssystem zu engagieren. Zentrales Instrument für die Vernetzung der Partnerschulen untereinander und mit Schulen in Deutschland ist die Website der Initiative, die als zentrale interaktive Plattform des PASCH-Netzwerks dient und 600.000 Schülerinnen und Schüler weltweit verbindet. Vernetzungsangebote für die zunehmende Zahl der Alumni untereinander nach der Schulzeit und als Orientierungshilfe für Studium und Ausbildung bietet die Plattform www.pasch-alumni.de. Das Auswärtige Amt koordiniert die Partnerschulinitiative und setzt sie gemeinsam mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA), dem Goethe-Institut, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und dem PAD um.
Zu den Partnerschulen gehören die rund 140 Deutschen Schulen im Ausland und die etwa 1.100 Schulen in den nationalen Bildungssystemen der Partnerländer, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz anbieten. Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Erste Stufe (DSD I) und Erste Stufe für berufliche Schulen (DSD I PRO) prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2/B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). DSD I und DSD 1 PRO - und damit auf B1 zertifizierte sprachliche Kompetenzen in Deutsch - gelten als Nachweis der notwendigen deutschen Sprachkenntnisse für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland. Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II) prüft Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2/C1 des GER. Ein DSD II gilt als Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, die für ein Hochschulstudium in Deutschland erforderlich sind.
Des Weiteren sind mehr als 600 vom Goethe-Institut betreute Schulen Teil des PASCH-Netzwerks, die Deutsch als Unterrichtsfach eingeführt haben oder ausbauen wollen ("Fit-Schulen"), sowie 27 Deutsch-Profil-Schulen. Aufgabe des PAD ist es, durch langfristige Schulpartnerschaften einen Beitrag zur Förderung des Deutschunterrichts an ausländischen Schulen zu leisten und das Interesse am modernen Deutschland und seiner Gesellschaft zu fördern werden. Über gezielte Vermittlungsmaßnahmen und eine virtuelle Börse für Schulpartnerschaften sind bereits zahlreiche Partnerschaften mit Schulen im Ausland entstanden. An Deutschen Schulen im Ausland und an nationalen Schulen in den Partnerländern, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusminsterkonferenz anbieten (DSD-Schulen), sowie an den vom Goethe-Institut betreuten "Fit-Schulen" werden mehr als eine halbe Million Schüler unterrichtet; die Schülerzahlen steigen kontinuerlich.
Darüber hinaus werden DSD I-Prüfungen im Rahmen binationaler Kooperationen (DSD-Länderprojekte/regionale Kooperationen im DSD-Bereich) an teilnehmenden Schulen auf der Grundlage gemeinsamer Absichtserklärungen bzw. Rahmenvereinbarungen durchgeführt.
Der PAD unterstützt darüber hinaus Schulen, die internationale Austauschmaßnahmen durchführen, durch die Kooperation mit Stiftungen. So werden durch die Initiative „JIA-Schulpartnerschaften“ der Deutsche Telekom Stiftung Schulen gefördert, die MINT-orientierte Projekte mit Schulen in Osteuropa durchführen. Gemeimeinsam mit der Zentrale für das Auslandsschulwesen (ZfA) und dem PAD fördert die Deutsche Telekom-Stiftung die Hospitation angehender MINT-Lehrkräfte in Osteuropa. Über den Schulpartnerschaftsfonds Deutschland-China, der über das Bildungsnetzwerk China der Stiftung Mercator gefördert wird, werden Leuchtturm-Projekte im deutsch-chinesischen Schulaustausch unterstützt.
Das Auslandsschulwesen ist ein zentrales Element der Auswärtigen Kultur und Bildungspolitik (AKBP). Leitlinien des Auslandsschulwesens sind die Begegnung zwischen Gesellschaft und Kultur Deutschlands und des Gastlandes, die Sicherung und der Ausbau der Schulversorgung deutscher Kinder im Ausland sowie die Förderung des Deutschunterrichts im ausländischen Schulwesen. Die gemeinsame Abstimmung zwischen Bund und Ländern betreffend die schulische Arbeit im Ausland erfolgt im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA).
Deutsche Schulen im Ausland sind Orte der Begegnung und des interkulturellen Dialogs. Mit bilingualen Unterrichtsangeboten und den binationalen Bildungsgängen und Abschlüssen an Deutschen Schulen im Ausland trägt das Auslandsschulwesen zur Wertschätzung und Internationalisierung der deutschen Abschlüsse im Ausland bei.
Am Ende der Schulzeit steht in der Regel ein deutscher oder binationaler Abschluss: Vergeben werden der deutsche Hauptschulabschluss, der Mittlere Schulabschluss, Abschlüsse der beruflichen Bildung und das Abitur. Daneben können Abschlüsse des Sitzlandes und Abschlüsse der International Baccalaureat Organisation (IBO) erworben werden, die unter bestimmten Bedingungen zum Hochschulzugang in Deutschland führen können.
Im Sekundarbereich I werden an den Deutschen Schulen im Ausland grundsätzlich alle Bildungsgänge angeboten. Die Formen der Differenzierung werden nach Bedarf angewendet und erfolgen nach Zielen und Vorgaben der Kultusministerkonferenz. Die Abschlüsse und Berechtigungen am Ende der Sekundarstufe I werden in Prüfungen erworben, die seit 2008 auf der Grundlage von zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben der Kultusministerkonferenz durchgeführt werden.
Weltweit einheitlich hat die Kultusministerkonferenz ab dem Jahr 2016 an Deutschen Schulen im Ausland das Deutsche Internationale Abitur für Unterricht und Prüfungen der gymnasialen Oberstufe eingerichtet. Innerhalb des deutschen Abiturs kann zukünftig bis zur Hälfte des Unterrichts auf Englisch oder in der Sprache des Landes stattfinden, in dem die Deutsche Schule ihren Sitz hat. Das Deutsche Internationale Abitur ermöglicht ebenfalls, dass Fächer und Prüfungen des Sitzlandes im deutschen Abitur berücksichtigt werden können. Voraussetzung dafür ist es, gemeinsam mit dem Partnerland entsprechende Vereinbarungen zu schaffen. Der Erwerb der deutschen Sprache auf dem Niveau einer Erstsprache bleibt dafür die Grundlage.
Mit der Stärkung der Stellung bilingualer und fremdsprachiger bzw. landesssprachiger Elemente in den Abschlüssen setzt die Kultusministerkonferenz ein Zeichen für die interkulturelle Begegnung und den Austausch mit anderen Bildungssystemen und Bildungstraditionen. Alle deutschen Bildungsgänge im Ausland zielen auch weiterhin auf die Durchlässigkeit zu den Bildungsgängen in Deutschland und den Anschluss an jeweils höhere deutsche Bildungsgänge und Abschlüsse.
Nähere Informationen zur Vermittlung von Freiwilligen im Rahmen des Freiwilligendienstes "kulturweit" und zum Austausch von Freiwilligen mit Frankreich in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) durch den PAD sind hier zu entnehmen.
Gemeinsam mit der Fulbright-Kommission werden Fortbildungen für Lehrkräfte und angehende Lehrkräfte in den USA organisiert.